Scheidung - Versorgungsausgleich Riester

25. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Scheidung - Versorgungsausgleich Riester

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen ob es im Zuge des Versorgungsausgleiches auch die Aufteilungt von Renten- und Lebensversicherungen gibt?
Interessant ist das ganze auch zum Thema Riester.
Ich glaube irgendein Urteil dazu gelesen zu haben, kann die Quelle aber nicht mehr finden.

Danke und Gruß

Carl

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo carl,

Hast du eine LV die als Rente ausgezahlt wird,geht

sie in den Versorgungsausgleich.

Ansonsten in den Zugewinnausgleich.

So ist das auch mit anderen Kapital/Rentensachen.

lg
edy

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sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
meines Wissens und meiner eigenen Erfahrung nach läuft dies so:
Dein privater Versicherungsträger erteilt Auskunft, ähnlich wie die Deutsche RV, welche Ansprüche zwischen Stichtagen Eheschließung und Scheidungsklage entstanden sind. Die hälftigen Ansprüche sind in meinem Fall in Rentenpunkte der gesetzl. RV umgerechnet worden und meinem Rentenkonto entnommen und dem meiner Ex zugeschlagen worden. Ist etwas vereinfacht dargestellt aber so funktioniert es i. d. R.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten.
Könnt ihr mir auch sagen, wie es im folgenden Fall ist:

Ehefrau erklärt im Trennungsunterhaltsverfahren folgendes: "Ich zahle 100 € in eine, auf meinen Vater laufende, Lebensversicherung. Die Auszahlung ist für meinen Sohn XY (Stiefsohn von CarlNDS) gedacht."

Gruß
Carl

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Carl,

quote:
Ehefrau erklärt im Trennungsunterhaltsverfahren folgendes: "Ich zahle 100 € in eine, auf meinen Vater laufende, Lebensversicherung. Die Auszahlung ist für meinen Sohn XY (Stiefsohn von CarlNDS) gedacht."


Wenn die LV auf den Vater läuft, hat er die Möglichkeit,

die Auszahlungssumme selbst zu erhalten.Er könnte die

LV jederzeit zum Rückkaufswert kündigen.

Der Vater könnte besser eine Risiko LV abschließen.



lg
edy

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
m. E. fällt hier nichts in den Versorgungs- als auch den Zugewinnausgleich. Die Versicherung lautet auf eine dritte Person, begünstigt ist eine vierte.
Gruß
Andreas

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo amako,

quote:
Hallo,
m. E. fällt hier nichts in den Versorgungs- als auch den Zugewinnausgleich.


Hier geht es um den TU. Die EX will damit ihr Einkommen

bereinigen.

Zumindest was die letzte Frage von carl betrifft.

lg
edy

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-- Editiert edy am 25.04.2014 14:14

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