Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen ob es im Zuge des Versorgungsausgleiches auch die Aufteilungt von Renten- und Lebensversicherungen gibt?
Interessant ist das ganze auch zum Thema Riester.
Ich glaube irgendein Urteil dazu gelesen zu haben, kann die Quelle aber nicht mehr finden.
Danke und Gruß
Carl
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Scheidung - Versorgungsausgleich Riester
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo carl,
Hast du eine LV die als Rente ausgezahlt wird,geht
sie in den Versorgungsausgleich.
Ansonsten in den Zugewinnausgleich.
So ist das auch mit anderen Kapital/Rentensachen.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo,
meines Wissens und meiner eigenen Erfahrung nach läuft dies so:
Dein privater Versicherungsträger erteilt Auskunft, ähnlich wie die Deutsche RV, welche Ansprüche zwischen Stichtagen Eheschließung und Scheidungsklage entstanden sind. Die hälftigen Ansprüche sind in meinem Fall in Rentenpunkte der gesetzl. RV umgerechnet worden und meinem Rentenkonto entnommen und dem meiner Ex zugeschlagen worden. Ist etwas vereinfacht dargestellt aber so funktioniert es i. d. R.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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Hallo,
danke für die Antworten.
Könnt ihr mir auch sagen, wie es im folgenden Fall ist:
Ehefrau erklärt im Trennungsunterhaltsverfahren folgendes: "Ich zahle 100 € in eine, auf meinen Vater laufende, Lebensversicherung. Die Auszahlung ist für meinen Sohn XY (Stiefsohn von CarlNDS) gedacht."
Gruß
Carl
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""
Hallo Carl,
quote:
Ehefrau erklärt im Trennungsunterhaltsverfahren folgendes: "Ich zahle 100 € in eine, auf meinen Vater laufende, Lebensversicherung. Die Auszahlung ist für meinen Sohn XY (Stiefsohn von CarlNDS) gedacht."
Wenn die LV auf den Vater läuft, hat er die Möglichkeit,
die Auszahlungssumme selbst zu erhalten.Er könnte die
LV jederzeit zum Rückkaufswert kündigen.
Der Vater könnte besser eine Risiko LV abschließen.
lg
edy
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Hallo,
m. E. fällt hier nichts in den Versorgungs- als auch den Zugewinnausgleich. Die Versicherung lautet auf eine dritte Person, begünstigt ist eine vierte.
Gruß
Andreas
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Hallo amako,
quote:
Hallo,
m. E. fällt hier nichts in den Versorgungs- als auch den Zugewinnausgleich.
Hier geht es um den TU. Die EX will damit ihr Einkommen
bereinigen.
Zumindest was die letzte Frage von carl betrifft.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 25.04.2014 14:14
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