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Scheidung / Unterhalt / Stiefkinder / Kurze Ehe?

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Scheidung / Unterhalt / Stiefkinder / Kurze Ehe?

Guten Tag,

ich benötige Beratung zur unten genannten Situation. Ich bitte um eine Kostenabschätzung.

Die Situation ist wie folgt:

Familiensituation:
- Ich (33 J.) bin seit 16.12.05 mit meiner Frau (40 J.)verheiratet. Wir wollen uns scheiden lassen. Das Trennungsjahr beginnt ab sofort. Ich ziehe aus der
gemeinsamen Wohnung aus. Meine Frau wendet sich bzgl. Miete etc. an die ARGE.
- Meine Frau hat 4 Kinder (5, 11, 13, 16) von 3 Vätern, wovon sie mit 2 verheiratet war
- Ich habe also 4 Stiefkinder wovon 3 bei uns wohnen. 1 Kind (der 13-jährige) wohnt bei seinem Vater
- die 3 bei uns lebenden Kinder erhalten Unterhalt; meine Frau erhält kein Ehegattenunterhalt.

Einkommen:
- Meine Frau erhält kein Ehegattenunterhalt, da der 1. und 2. Ehemann nichts bzw. geringfügig verdienen
- Meine Frau ist nicht erwerbstätig und wird es voraussichtlich in absehbarer Zukunft nicht sein
- Vor unserer Heirat erhielt Sie Leistungen nach SGB
- Ich habe ein monatl. Nettoeinkommen von 1600,- € einschl. Kinderzuschlag

Ich habe folgende Fragen:
- Wie hoch in etwa wird die Unterhaltszahlung an meine Ex-Frau sein?
- Würde meine Unterhaltszahlung immer vor Sozialleistungen vorrang haben?
- Wie verhält es sich mit Unterhaltszahlung bzw. ausbleibenden U.zahlungen von den Ex-Ehemännern?
- Könnte die Ehe noch als Kurzehe gelten? Könnten dann evtl. Unterhaltsansprüche wegfallen?
- Wir sind uns bisher über alle Dinge einig. Lediglich die Unterhaltszahlung könnte ein Problem werden. Soll ich auf jeden Fall
ein Anwalt beauftragen oder könnte ich die Bekanntgabe der verlangten Unterhaltshöhe abwarten und evtl. erst dann einen Anwalt beauftragen?

Ich bitte auch um eine Angabe der von Ihnen benötigten Unterlagen / Details für eine Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Chaostatic


von chaostatic am 06.11.2007 15:22
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>Scheidung / Unterhalt / Stiefkinder / Kurze Ehe?
Hallo,

Trennungsunterhalt wird auf jeden Fall zu zahlen sein.

Grobe Rechnung:
1600 - 5% - 1000 = 520€.
Bevor Sozialleistungen gewährt werden, wird i.d.R. geprüft, ob Unterhaltsanpruch besteht.

Was meinst du mit *ausbleibenden Unterhaltszahlungen*? KU? Der geht dich nix an, sind nicht deine Kinder.

Die Ehezeit könnte unter *Kurzehe* fallen und mit viel Glück wärst du ab Scheidung aus dem Schneider, da deine Frau keine gemeinsamen Kinder betreut.

Zur Zeit wird das Unterhaltsrecht reformiert, was sich für dich günstig auswirken könnte.

Grüßle




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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."


von guest123-1682 am 06.11.2007 16:59
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