Hallo nochmals, gibt es eigentlich Fristen, wie lange nach Einreichung der Scheidung das Gericht Zeit hat, diese auch durchzuführen? Der Richter hat scheinbar beschlossen, alle anderen Verfahren (Ehegatten- und Kindesunterhalt, Zugewinn etc...) zu klären, obwohl diese Verfahren ja leicht abzukoppeln wären.
Die Scheidung läuft (im Eilverfahren) seit 2001, meine "Probleme" damit habe ich ja schon gepostet (Unterhalt für die Kinder, Elternzeit usw).
Wäre super, wenn es da eine verwertbare Info gäbe...
-- Editiert von rainer_nordsee am 23.06.2008 13:14:50
Scheidung - Gibt es Fristen?!?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Den Ehegattenunterhalt möchte der Noch-Ehemann. Er hat seinen Betrieb aufgegeben nachdem er merkte, dass er tatsächlich ARBEITEN muss. Die gemeinsamen Kinder leben bei ihm (da gibt es natürlich Unterhalt von meiner LG, ist unstrittig). Es ändert sich ja eigentlich an der restlichen Situation nichts, aber für unsere gemeinsamen Kinder und für mich natürlich schon. Ich habe in anderen Beiträgen ja schon darüber berichtet, dass die nicht durchgeführte Scheidung auch für mich unterhaltsrechtliche Konsequenzen haben kann (leider ist der Gerichtsbeschluß noch nicht da...).
Na ja, es sind jetzt 7 Jahre seit Einreichen der Scheidung vergangen, gut Ding will Weile haben?
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Ich habe die Erfahrung gemacht, daß vieles auch vom Anwalt abhängig ist. Hast Du einen Anwalt, der gern Dinge auf Dich abwälzt, läuft alles langsamer. Meine Scheidung hat 2 Jahre gedauert, andere sind nach 1 Jahr geschieden. (zzgl. Trennungsjahr) Meine Kinder leben allerdings bei mir und mein Ex muss Unterhalt zahlen, zahlt aber nicht. Ich bekomme vom Jugendamt UV.
Nein, so ist das nicht. Der zukünftige Ex-Mann meiner LG blockiert ständig alles. Hier noch ein neues Gutachten, da wird Fristenverlängerung wegen nicht so schnell zu erbringender Nachweise beantragt. Zudem hat er eine Anwältin, die bekanntermaßen auf Zeit spielt. Da gibt es in einigen Foren schon entsprechnde Beiträge. Vergleichsvorschläge des Richters werden sofort kategorisch ausgeschlagen und mit neuen Forderungen zurückgewiesen. Klar, dass der Richter da nicht mehr so viel Motivation hat, mitzuspielen und den Parteien entgegen zu kommen.
Leidtragende sind andere, die aber wiederum mit den Prozessen nichts zu tun haben - also zählt das natürlich auch nicht.
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