Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Ehepaar, Zugewinngemeinschaft, will sich scheiden lassen. In der Ehe wurde ein Haus gekauft. Er steht im Grundbuch, allein. Sie hat den Kreditvertrag unterzeichnet und zahlt den Kredit. Damit hat sie meines Erachtens nach ein Wohnrecht.
Wie würde es sich hinsichtlich der Scheidung verhalten? Er könnte das Haus allein nicht halten/den Kredit zahlen. Ist es tatsächlich so, dass sie weiter für dieses Haus zahlt und er, da sein Eigentum, dort wohnen darf?
Wie sieht es mit dem Zugewinn aus?
Vielen Dank im Voraus!!!
Scheidung, Zugewinnausgleich, Immobilie
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Emil,
Sie hat den Kreditvertrag alleine unterzeichnet?
Die Zahlung begründet m.E. nach nicht ein Wohnrecht.
Ihm gehört das Haus alleine.
Und nun zum evtl, Zugewinn:
Was würde das Haus bei einem Verkauf bringen? Wie hoch ist die Restschuld?
Was hat wer mit in die Ehe gebracht?
evtl. Schulden?
Bargeld? Lebensversicherungen? sonstige Werte?
lg
edy
Hier geht ja wohl einiges durcheinander. Ich versuche mal zumindest ein wenig aufzutröseln, vielleicht macht dann jemand anderes weiter.
Einmal ist zwischen dem Außenverhältnis und dem Innenverhältnis (Eheleute untereinander) zu unterscheiden. Das Haus gehört ihm allein, folglich kann er auch da nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft allein wohnen, es sei denn es ist was anderes vereinbart. Sie muss wiederum allein den Kredit abzahlen. Die Frage, die sich mir hier stellt, die ist, ob dieser Kredit grundbuchrechtlich abgesichert ist. Das wäre noch zu klären. Die Info fehlt mir hier.
So, jetzt zum Innenverhältnis. Da ist zu schauen, was die Eheleute nachweisbar ausgemacht haben. Ein automatisches Wohnrecht sehe ich da nicht. Wo soll das herkommen? Jedenfalls wird das Haus nicht zu halten sein. Geh mal davon aus. Es stellt sich für mich nur die Frage der Abwicklung. Und da ist die Kernfrage, wie der Kredit abgesichert ist.
wirdwerden
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