
Im Volksmund besteht die Auffassung eine Scheidung kostet mindestens so viel wie eine Hochzeit. Dies ist jedoch nur bedingt zutreffend. Denn eine einvernehmliche Scheidung ist finanziell günstiger als eine streitige Scheidung.
Die Streitpunkte können vorab in einer Scheidungsvereinbarung geregelt werden und es muss kein langes, kostenintensives Scheidungsverfahren geführt werden. Für den Fall, dass man sich eine Scheidung aus persönlichen wirtschaftlichen Gründen nicht leisten kann, besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe.
Bei Gewährung dieser Hilfe übernimmt die Staatskasse die Kosten oder Ihnen wird eine Ratenzahlung gewährt.