Schattenwurf auf Terasse nach Terassenüberdachung
Hallo liebes Forum, ich hoffe ich kann unser Anliegen kurz und einfach darstellen.
Schattenwurf durch Bau einer Nachbars Terassenüberdachung
Ich wohne in einem RMH und mein Nachbar hat sich 2009 eine Terassenveranda mit Überdachung gebaut, die ursprünglich verglast dann aber per Holz gedeckelt wurde. Die Überdachungshöhe angrenzend an unserer Hauswand beträgt 2,8m, abfallend bis auf 2,4m (Tiefe ca. 3,5m). Die allgemeine Sichtschutzhöhe zwischen den Häusern mittels Holzwand beträgt ca. 2,0m. Wir wurden bezüglich der Maßnahme nicht befragt, haben es aber anfangs bis heute stillschweigend geduldet. Nunmehr sind wir der Auffassung, dass uns der Schattenwurf doch zu groß ist (bei besten Sonnenstand in unserem Grundstück morgens bis ca. 40cm über die Häflte des Hausbreite, ca. 3m gemessen an der Hauswand).
Wo im BGB steht evtl. beschrieben, wie viel Schattenwurf durch eine Terassenüberdachungen ohne Zustimmung erlaubt ist bzw. gibt es eine Reglung bezüglich der Bauhöhe? Muss eine Überdachung durch die Gemeinde eigentl. genehmigungspflichtig?
von charti am 09.08.2010 20:03
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