Scham und Angst als niedere Beweggründe
AFP VOM 16.7.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 8310 Aufrufe Mehr zum Thema:Lea-Sophie, Mord, Unterlassen, Eltern
Eltern von Lea-Sophie wegen Mordes verurteilt
Weinend kam Nicole G. in den Gerichtssaal, weinend ließ sie sich von ihren Adoptiveltern umarmen, als sie den Gerichtssaal eine gute Stunde später in Handschellen verließ. Gemeinsam mit ihrem früheren Freund Stefan T. wurde die 24-jährige Mutter der verhungerten Lea-Sophie vom Schweriner Landgericht zu elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt - wegen Mordes und nicht nicht wegen Totschlags, wie die Verteidiger der beiden Eltern gehofft hatten. Scham und Angst seien als niedere Beweggründe zu werten, die eine Verurteilung wegen Mordes rechtfertigen, stellte der Vorsitzende Richter Robert Piepel fest.
Als Lea-Sophie kurz vor ihrem Tod im November ins Krankenhaus kam, bot sich den Ärzten ein Bild, das sie nur aus afrikanischen Hungergebieten kannten. Das fünfjährige Mädchen wog knapp 7,4 Kilogramm. Die Oberarme waren nur gut zwei Zentimeter dick, das Haar schütter wie bei einem Greis, die Wangen eingefallen. Unter der verdreckten Windel entdeckten die Schwestern Liegegeschwüre, die bis auf die Knochen reichten. Wenige Stunden später starb das Mädchen.
Der Zustand der Kleinen war nur schwer in Einklang zu bringen mit den Aussagen der arbeitslosen Eltern. "Wir waren keine schlechten Eltern, das wollten wir doch allen beweisen", sagte der 26-jährige Vater während des Prozesses. "Das ist vielleicht, was uns gelähmt hat." Sie habe eine gute Mutter sein wollen, versicherte Nicole G., gerade weil die eigenen Eltern sie "im Stich gelassen" und kurz nach der Geburt zur Adoption freigegeben hätten.
Bis sieben Wochen vor ihrem Tod war Lea-Sophie wohlbehütet bei ihren Eltern aufgewachsen. Seit der Geburt ihres Bruders Justin Ende September 2007 aber räumte sie Schränke aus, zerstörte Spielzeug, machte wieder in die Hose - und weigerte sich zu essen. Offenbar erfolglos appellierten Nicole G. und Stefan T. eine Zeit lang "an die Vernunft" der Kleinen, wie der Vater berichtete. Dann hofften sie, Lea-Sophie würde schon essen, wenn sie hungrig ist und "dass wir das irgendwie in den Griff bekommen". Dass sie zwei Wochen vor ihrem Tod erkannten, dass Lea-Sophie sterben könnte, räumten sie ein.
Vor allem mit der Scham vor dem eigenen Versagen und der Angst, die Kinder ans Jugendamt zu verlieren, begründeten die Eltern, warum sie keine Hilfe holten. Die Mutter wandte sich dem pflegeleichten Baby Justin zu, "dem ersten Kind, das ich allein großziehen wollte" und der Vater spielte Playstation.
Von Nicole G., Stefan T. und den Verteidigern im Laufe des Verfahrens stillschweigend mitangeklagt wurden die Adoptiveltern von Nicole G. Seit der Geburt von Lea-Sophie im Sommer 2002 hätten sie in die junge Familie mit Erziehungsratschlägen und Sticheleien "penetrant eingemischt", wie Verteidiger Matthias Macht sagte. Sie hielten das junge Paar offenbar für unfähig, Lea-Sophie zu erziehen. Das Gericht erwähnte die familiären Umstände, strafmildernd waren sie offenbar nicht.
Stillschweigend mitangeklagt war auch das Schweriner Jugendamt, bei dem Lea-Sophies Großvater ein Jahr vor dem Tod der Enkelin mehrfach erfolglos seine Sorge vortrug, das Mädchen sei zu mager und sprachlich unterentwickelt. Als Nicole G. und Stefan T. davon erfuhren, fühlten sie sich angeschwärzt und kapselten sich noch mehr in ihrer Drei-Zimmer-Wohnung mit ihrem Kind und den zahlreichen Haustieren ab. Die Schweriner Stadtvertretung kam im März mehrheitlich zu dem Schluss, dass Lea-Sophie noch leben könnte, wenn die Sozialarbeiter angemessen reagiert hätten. Letztlich war der Fall Anlass für ein Bürgerbegehren, mit dem Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) im April abgewählt wurde.
Staatsanwalt Wulf Kollorz allerdings polemisierte in seinem Schlusswort gegen die Stadtvertreter. Sie hätten "Kommunalpolitik mit einer Kinderleiche" gemacht. Das Jugendamt treffe keine Schuld am Hungertod des Mädchens. Als der Großvater vorstellig wurde, ging es Lea-Sophie gut, es gab damals keinen Grund einzugreifen. Als das Jugendamt anonym von Nachbarn erneut alarmiert wurde - sie sorgten sich um den Säugling - war es für Lea-Sophie zu spät.
16. Juli 2008 - 17.53 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Hohe Haftstrafen für Eltern der verhungerten Lea-SophieSeite 2: Ermittlungen gegen Jugendamt im Fall Lea-Sophie eingestellt Seite 3: Scham und Angst als niedere Beweggründe


