Schalke Tickets Abmahnung

17. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
frosch99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schalke Tickets Abmahnung

Habe Tickets für CL-Spiele von Schalke gekauft um mit meinen Fussballkumpels die Spiele anzuschauen. Nun sind die nach und nach ausgefallen, also hab ich die Dinger bei Ebay reingesetzt.
Jetzt hab ich von TS Secure folgendes bekommen, dachte ist ein Scherz aber jetzt kam auch noch eine Mahnung. Hat jemand Erfahrung damit gemacht?

1. Es sollen 250 € gezahlt werden (30 € Bearbeitungsgebühr ) und der Rest geht an die Jugendabteilung.
Eine Stelle in der Abmahnung:
Wir verweisen darauf hin, dass wir Sie im Fall der Zuwiderhandlung ohne weitere Abmahnungen für den Einkauf von Eintrittskarten für Heim...... für die Dauer von 2 Jahren sperren werden. Bei einem weiteren Wiederholungsfall werden wir die Sperre unbefristet aussprechen. Wir behalten uns die Einleitung zivil- und strafrechtlicher Schritte gegen Sie ausdrücklich vor.
Ich habe gelesen, dass so eine Erklärung dafür ist das keine zivil - strafrechtlichen Schritte, ein Rechtsstreit oder ein Prozess zustande kommt.
Ist das Richtig ? Ist die Sache damit also erledigt, oder kann auf einmal eine Anzeige oder sonst was kommen ?
Danach steht in der Abmahnung noch:
Es ist nicht in unserem Sinne, mit Ihnen einen Rechtsstreit anzufangen. Darüber hinaus möchten wir Ihnen keine Rechtsanwalts- bzw. Prozesskosten verursachen. Wir gehen davon aus, das es auch in Ihrem Interesse ist, diesen Vorgang schnellstmöglich zu beenden.
2. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Nochmal diese ist von der Agentur und ich weiß nicht ob das Mist ist oder quasi umso besser für mich da der Anwalt raus bleibt.
Hiermit verpflichtet sich
Einfügen muss ich
Name, Vorname , Straße, PLZ ,Wohnort
Pkt 1. es bei Meidung für jeden Einzelfall der Zuwiederhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges fälligen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2500 € ab sofort zu unterlassen, Tickets des .... insbesondere bei Ebay zum Kauf anzubieten,
Pkt 2. nachfolgend lückenlos Auskunft zu erteilen über die Herkunft der angebotenen Tickets für Heimspiele des .... falls diese nicht von T.... erworben wurden. Entsprechende Nachweise sind beizufügen:

So ist das alles rechtens und die Sache ist damit vom Tisch oder können die wenn ich das abschicke wie gefordert ablehnen ?


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jura-fair
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Zunächst muss gefragt werden, ob die AGBs (Preisbindung, Weiterveräußerungsverbot) überhaupt in den Vertrag "einbezogen" worden sind gem. § 305 BGB . Das ist z.B. bei telefonischen Bestellungen oder auch beim Kauf in einer Vorverkaufsstelle dann nicht der Fall, wenn der Verkäufer/Vorverkaufsstelle nicht auf die Ticket-AGBs hingewiesen hat; in den seltensten Fällen wird das in der Praxis der Fall sein. Auch reicht es in dem Zusammenhang nicht, wenn z.B. lediglich auf der Rückseite der Eintrittskarte oder einer schriftlichen Reservierungsbestätigung die AGBs stehen, denn der Käufer/Fan muss gem. § 305 Absatz 2 Nr. 1 BGB "bei Vertragsschluss" auf die AGBs hingewiesen worden sein. Nach ständiger Rechtsprechung ist es ein bloßer Abdruck auf der Rückseite eines Vertrages oder einer Eintrittkarte nicht ausreichend.

Gehen wir mal davon aus, die AGBs sind tatsächlich in den Vertrag einbezogen worden (z.B. indem der Käufer/Fan ein Kreuzchen bei seiner Online-Bestellung gemacht hat oder ihm die AGBs vor dem Kauf in die Hand gegeben worden sind):

Dann stellt sich die entscheidende Frage, ob die AGBs einer sog. Inhaltskontrolle (§ 307 BGB ) standhalten, ob sie also wirksam sind. Genau dazu gibt es nun die ersten Urteile (AG Frankfurt, AG Kaiserslautern), deren Tenor eindeutig ist: Die AGBs sind in dem Punkt (Preisbindung, Weiterveräußerungsverbot) unwirksam, der Käufer/Fan kann mit seinen Karten machen was er will, also selbstverständlich auch weiterveräußern, bei Ebay anbieten usw..

Das hat das Amtsgericht Frankfurt mehrfach (zuletzt z.B. Az 31 C 3120/05 -17; vorher schon ein anderer Spruchkörper des Gerichts in einem Hinweis in Az 30 C 2635/05-71) so gesehen. Dieses Gericht hat sich dabei sogar mit WM-Tickets beschäftigt, also mit sog. Namenspapieren, aus denen ausschließlich die auf dem Papier und/oder anderweitig registrierten Personen Rechte haben sollen. Im Gegensatz dazu sind Bundesliga-Eintrittskarten zweifelsohne Inhaberpapiere, für die das Gesetz die freie Übertragbarkeit vorsieht (zur Info: es gelten die Vorschriften über eine Schuldverschreibung auf den Inhaber). Das in den AGBs auszuschließen widerspricht bei sog. Inhaberpapieren schon § 307 Abs. 2 Ziff. 1 BGB , nach dem die AGBs mit dem wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung vereinbar sein müssen. Man muss sich als Fan also nicht einmal "nur" auf die reine Generalklausel (§ 307 Absatz 1 BGB ) berufen, wie das der Kläger erfolgreich in 31 C 3120/05 -17 bei WM-Karten (Namenspapieren) gemacht hat.

Wenn nun Vereine und ihre Anwälte vor diesem Hintergrund trotzdem (womöglich massenhaft) Abmahnungen verschicken und Vertragsstrafen einfordern, auch noch - wie ich erfahren habe - mit dem Trick mit der Berufung auf Urheberechte bei Ebay an Adressdaten zu kommen, dann wohl nur in der Hoffung, dass sich keiner dagegen (anwaltlich) wehrt und das Geld zahlt. Eine zusätzliche, hervorragende Einnahmequelle (insbes. für den Anwalt) ist das also, wenn nur genügend Käufer/Fans sich nicht dagegen wehren. Auch gehen die Vereine kein größeres Risiko ein wenn der Fan sich wehrt: Dann wird die Sache einfach nicht weiterverfolgt. Ich gehe jede Wette ein, dass das in der Praxis so ist.

Seriös erscheint mir das nicht, im Gegenteil, es erscheint unlauter (unter seriösen Anwalten und Juristen diskutiert unter dem Thema Abmahnwelle, Abmahnvereine), was Vereine und ihre Anwälte da machen, womöglich - wenn ein Rechtsanwalt sich für eo etwas hergibt um mitzuverdienen - auch ein Fall für die zuständige Anwaltskammer.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
frosch99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Jura-Fair,
vielen Dank für die Tips.

lg frosch99

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Runner33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
ich habe eine Frage zur Fomulierung der o.g. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Wenn ich diese unterschreiben würde, verpflichte ich mich dann die geforderte Strafe zu bezahlen oder nur bei Zuwiderhandlungen eine Strafe zu zahlen? Ich habe auch eine solche Abmahnung zugeschickt bekommen, würde mich auch verpflichten in Zukunft keine Karten von Schalke zu verkaufen, aber die geforderten 250 €will ich nicht zahlen.

3x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Runner33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
schonmal vielen Dank für die Antwort. Der genaue Wortlaut heisst:
"Hiermit verpflichtet sich
Name
Adresse
1. es bei Meidung einer für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fälligen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 € (zweitausendfünfhundert Euro) ab sofort zu unterlassen, Tickets des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. bzw. der FC Schalke 04-Betriebsgesellschaft mbh insbesonderer bei eBay zum Kauf anzubieten,
2. nachfolgend lückenlos Auskunft zu erteilen über die Herkunft der angebotenen Tickets für Heimspiele/Veranstaltungen des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. bzw. der FC Schalke 04-Betriebsgesellschaft mbh, falls diese nicht von FC Schalke 04-Stadionbetriebsgesellschaft mbH erworben wurden. Entsprechende Nachweise sind beizufügen.
Unterschrift"

Also das was unter 1. steht verstehe ich nicht ganz. Verpflichte ich mich damit die geforderten 250€ zuzahlen oder erst wenn ich das nochmal tun sollte?

Die 250 Euro sollen 200 €für die Jugendarbeit seien und 50€ Bearbeitungsgebühr. Berufen tun sie sich auf die AGBs(Ziffer 6) von Schalke.
Desweiteren heisst es noch "Es ist nicht in unserem Sinne, mit Ihnen einen Rechtstreit anzufangen..."
Telefonische Rückfragen sind ebenfalls angeblich nicht möglich.
Also alles etwas komisch...

-- Editiert von Runner33 am 14.01.2009 18:12

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
waprold
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zum Thema Weiterverkauf von Bundesligakarten gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs:

http://www.verbraucherrunde.de/schwarzhandel-mit-bundesligakarten-t921.html

Es ging allerdings um eine Firma, die mit von Privatpersonen eingekauften Eintrittskarten gewerblich handelt. Die Frage, ob Privatpersonen, die Karten direkt beim Verein gekauft haben, sie weiterverkaufen dürfen, wurde dort nicht entschieden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schneewittchen75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, hab heute genau das gleiche Schreiben bekommen. Hatte die Karten direkt über Schalke 04 gekauft und wollte meinem Freund eine Freude machen. Nun ist es aber so, dass wir am kommenden Sa verhindert sind. Also hab ich die Karten vor ca 2 Wochen bei ebay verkauft und habe knapp das doppelte an Euro bekommen.
Wie verhalte ich mich nun? Auch ich bin bereit die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Aber die 250 Euro möchte ich natürlich nicht zahlen. Sie geben mir übrigens eine Frist bis zum 19.04.
Bitte um schnelle Antwort.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119334 Beiträge, 39711x hilfreich)

quote:
Wie verhalte ich mich nun?

Zielführend wäre es die relevanten Informationen welche noch fehlen zu ergänzen, da ohne diese keine sinnvolle Antwort möglich ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
zephyr11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Hat jemand weitere Erfahrungen?
Was passierte nach nichtgeleisteter Zahlung von den 250 €?
Lohnt es sich nicht zu zahlen und es drauf ankommen zu lassen oder sich evtl. einen Anwalt zu nehmen?!
Finde die Art und Weise, wie hier die Schalke Mitglieder zur Kasse gebeten werden unverschämt!
Falls Schalke die Daten von ebay erhält, fällt die doch unter Datenschutz, oder?!
Ist es überhaupt legal von ebay Tickets zu versteigern, wohlwissend, das dies laut den AGB's von den Vereinen nicht erlaubt ist?
Die Verwendung der Logos wird ja auch ausdrücklich untersagt, nicht aber der Verkauf...
Bin am überlegen, ob nicht irgendein 'Klatschblatt' oder 'Klatschsender' Interesse an der Vorgehensweise des FC SCHALKE 04 gegen die eigenen Mitglieder hat und dies ausführlich Publik zu machen!

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119334 Beiträge, 39711x hilfreich)

quote:
Ist es überhaupt legal von ebay Tickets zu versteigern

Klar.
Der Verkäufer ist verantwortlich für das was er verkauft, nicht die Zeitung in der die Anzeige steht ...



quote:
Die Verwendung der Logos wird ja auch ausdrücklich untersagt, nicht aber der Verkauf...

Auch der Verkauf des Logo ist untersagt ...



quote:
Interesse an der Vorgehensweise des FC SCHALKE 04 gegen die eigenen Mitglieder hat

Mit dem Kauf eines Ticket wird man nicht automatisch Mitglied des Vereins ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ozzy_233
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Was ist denn im Endeffekt bei rausgekommen? Kam noch was von Schalke? Musste das Geld gezahlt werden?

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6x Hilfreiche Antwort

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