Hallo,
folgender Sachverhalt mal angenommen:
Von einem Ablese-Unternehmen wird für den Tag X ein Ablese-Termin per Türanschlag angekündigt. Der Mieter nimmt sich für diesen Tag extra Urlaub um die Ablesung zu ermöglichen. Am selben Tag morgens (!) wird der Anschlag vom ablesenden Monteur überklebt, dass "der Ablesetermin leider kurzfristig ausfallen" müsse.
Daraufhin wird zwei Wochen später ein neuer Termin angekündigt. Dieser Termin liegt jedoch zu einem Zeitpunkt zu dem der Mieter nicht mehr in der Stadt ist (=Urlaub). Da sich in der Wohnung Wertgegenstände befinden, möchte der Mieter den Schlüssel nicht bei einem Nachbarn hinterlegen.
Dies schreibt der Mieter dem Ablese-Unternehmen und auch zusätzlich, dass ein neuer Ablesetermin erst nach Rückkehr aus dem Urlaub stattfinden könne (jedoch wird er dafür die Kosten nicht übernehmen) und auch dann nur abends wenn er aus der Arbeit zurück ist. Denn immerhin war der Mieter zum ursprünglichen Ablese-Termin anwesend. Dass die Ablesung nicht stattfinden konnte ist demnach nicht das Verschulden des Mieters.
Daraufhin rechnet das Ablese-Unternehmen (und somit auch die Hausverwaltung) einfach per "Schätzung" ab. Nun werden ca. € 260 Nachzahlung gefordert (da die Schätzung natürlich überhöht ist).
Der Mieter hat schriftlich Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt und darin die Hausverwaltung zur Anberaumung einer Ablesung aufgefordert.
Wie liegen die Rechte des Mieters? Immerhin war er zum Zeitpunkt der Ablesung "verfügbar" und deren Ausfall liegt nicht in seinem Verschulden.
Herzlichen Dank für hilfreiche Antworten
Heartbeat
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Schätzung der Heizkosten ungerechtfertigt?!
5. Januar 2010
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Frage vom 5. Januar 2010 | 23:08
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 8x hilfreich)
Schätzung der Heizkosten ungerechtfertigt?!
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 23:47
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
quote:
da die Schätzung natürlich überhöht ist
Natürlich ?
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