Schäden nach Bodensenkung am Reihenhaus

4. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
wusie
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 17x hilfreich)
Schäden nach Bodensenkung am Reihenhaus

Hallo Foristis,
folgende Situation: zwei aneinander gebaute Reihenhauszeilen Baujahr 1960.
Die zwei Zeilen sind in der Mitte Horizontal und Vertikal versetzt zusammen gebaut worden. Dadurch liegen die Geschoßdecken der beiden mittleren Häuser auf unterschiedlichem Niveau und stoßen nicht direkt gegeneinander.
In den 70er Jahren sind diese Häuser durch einstürzende Grubenstollen eines benachbarten Kaliwerk stark beschädigt worden. Durch die dadurch entstandenen Hohlräume „arbeitet" der Baugrund je nach Grundwasserpegel noch heute. Die Häuser bekommen –auch nach Renovierung- immer wieder Risse an den selben Stellen, je nach Lage des einzelnen Hauses.
Durch den „Druck" der Häuserzeilen bei Bodenbewegungen, bekommen die beiden mittleren Häuser die ganze Kraft ab. Durch die unterschiedlichen Geschoßdecken, drücken diese dadurch gegen das Mauerwerk des anderen Hauses. Es kommt zu Spannungsrisse und Schäden am Mauerwerk.
Diese Situation ist durch nichts zu unterbinden und die Bewohner der Häuser akzeptieren das seit Jahrzehnten.

Nun meine Frage:
Kann der Eigentümer des einen Mittelhaus Schadenersatz von dem anderen Mittelhausbesitzer verlangen, obwohl dieser machtlos gegen diese Bodenbewegungen ist?

Den Bauträger gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr.
Das Kaliwerk weist jede Schadenersatzforderung ab, da sie nach Grubeneinsturz für die Schäden aufgekommen ist. Niemand wusste damals, das diese Bodenbewegungen nie aufhören werden und haben eine Verzichtserklärung abgegeben, froh, das sie damals alles ersetzt bekommen haben.



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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

es erscheint sinnvoll, den Sachverhalt von einem Statiker begutachten zu lassen.

Eine Lösung könnte darin liegen, die Häuser physikalisch zu trennen. Dies wäre durch das Einziehen neuer, tragender Außenmauern mit einem riesigen Aufwand verbunden.

Die Nachbarschaft ist diesbezüglich eine historsiche Schicksalsgemeinschaft, die durch den Verursacher abgefunden wurde. Insofern wird in dieser Sache kein Nachbar dem anderen Schadenersatzpflichtig sein.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

quote:
Niemand wusste damals, das diese Bodenbewegungen nie aufhören werden und haben eine Verzichtserklärung abgegeben, froh, das sie damals alles ersetzt bekommen haben.


Nun durch die Verzichtserklärung wurde ja schon die Ansprüche auf Zukunft abgegeben.

quote:
Kann der Eigentümer des einen Mittelhaus Schadenersatz von dem anderen Mittelhausbesitzer verlangen, obwohl dieser machtlos gegen diese Bodenbewegungen ist?

Aus welcher Grundlage?
Die Ursache ist ja nicht der andere Hausbesitzer, sondern der Boden.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Lösung könnte darin liegen, die Häuser physikalisch zu trennen. <hr size=1 noshade>

Nein, das ist keine Lösung



quote:<hr size=1 noshade>Kann der Eigentümer des einen Mittelhaus Schadenersatz von dem anderen Mittelhausbesitzer verlangen, obwohl dieser machtlos gegen diese Bodenbewegungen ist? <hr size=1 noshade>

Verlangen kann man viel, das Problem besteht hier darin, das es keienn Rechtsanspruch geben dürfte um das Verlangen juristisch durchzusetzen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wusie
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Foristis,

ich möchte mich für eure Meinungen bedanken
...die Antworten haben sehr zu meiner Beruhigung beigetragen.

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sind die Reihenhäuser Real geteilt, oder ist das ganze eine WEG auf einem Grundstück?

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wusie
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:
Sind die Reihenhäuser Real geteilt, oder ist das ganze eine WEG auf einem Grundstück?


Sorry, ich verstehe die Frage nicht.
Was verstehen sie unter "Real geteilt" ...und unter WEG?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Übersetzung der Frage:

Befindet sich jedes Reihenhaus auf einem eigenen Flurstück oder handelt es sich insgesamt um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, bei die Reihenhäuser [innen] Sondereigentum sind?

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"MfG
Wohni"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wusie
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 17x hilfreich)

Antwort der Übersetzung:

Eigene Flurstücke.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wusie
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich würde gern nochmal ein paar Infos zu der Sachlage geben und weiter eure Meinung zur Haftbarkeit erfahren, da ich nun gehört habe, das der Nachbar mich gern verklagen will.
Vom Statiker:
Die Reihenhausanlage befindet sich innerhalb eines Erdfall- und Senkungsgebiets in dem eine besondere geotechnische Gefährdung durch wasserlösliche Gesteine im Untergrund besteht. Erdfälle und Senkungen erzeugen zahlreiche Schäden an Gebäuden aller Art und treten überwiegend als langsame Setzung in Erscheinung. Plötzlich auftretende Erdfälle hingegen sind örtlich und zeitlich nicht vorhersehbar. Seit Februar 1987 sind sie in einem Erlass des Niedersächsischen Sozialministers durch konstruktive Anforderungen für Wohngebäude in erdfallgefährdeten Gebieten geregelt.

Die Gebäudetrennwand ist durch die gegenseitige Verschiebung der Geschossdecken erheblich schief gestellt.

Auf Grund der Gebäudelage innerhalb einer besonderen geotechnischen Gefährdungzone ist mit weiteren Baugrundbewegungen zu rechnen.

Trotz fachgerechter Ausführung können nach einiger Zeit wieder Risse auftreten, die in weiteren Baugrundbewegungen und nicht in mangelnder Ausführung zu suchen sind.


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

quote:
ich würde gern nochmal ein paar Infos zu der Sachlage geben und weiter eure Meinung zur Haftbarkeit erfahren, da ich nun gehört habe, das der Nachbar mich gern verklagen will.

Wegen was will der Nachbar klagen?


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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

wenn der Nachbar klagen möchte, dann tut er das eben. Verhindern können Sie das nicht.

Prüfen Sie dahingehend Ihre Rechtsschutzversicherung. Eventuell empfiehlt sich eine Ergänzung. Es könnte auch eine gute Idee sein, dem Eigentümerverein Haus & Grund zusätzlich beizutreten.

Es ist so: Zieht Sie ein klagefreudiger Nachbar in einen Rechtsstreit, nehmen Sie einen Fachanwalt. Unterliegt der Nachbar im Rechtsstreit, den er angezettelt hat, müsste er Ihren Anwalt bezahlen. Nun meldet der Nachbar Privatinsolvenz an oder zeigt sich als nicht zahlungsfähig. Ihr Anwalt wird sich wegen seiner Kostennote dann an Sie halten, denn Sie haben ihn ja beauftragt. Das kann schnell in die Tausende gehen, vor allen Dingen, wenn noch Gutachterkosten dazu kommen.

Sie hätten den Streit nicht vom Zaun gebrochen, vor Gericht obsiegt ..... und könnten dafür auch noch - vieleicht für Sie existenzgefährdend - zur Kasse gebeten werden.

Am vorliegenden Sachverhalt des Baugrundes, den Verzichtserklärungen und Bauschäden ist nichts zu ändern. Das ist, wie es ist. Sie können nur noch eine Verteidigungslinie gegen streitfreudige Nachbarn aufbauen.

Als letzten Ausweg könnte man einmal die damaligen Verzichtserklärungen unter die Lupe nehmen. War das Risiko eines Totalverlustes des Gebäudes wirklich kommuniziert worden?


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wusie
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:
Wegen was will der Nachbar klagen?

Weil seiner Meinung nach von unserem Haus die Beschädigungen ausgehen.

quote:
Prüfen Sie dahingehend Ihre Rechtsschutzversicherung.

Da bin ich gut versorgt.



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

quote:
Die Gebäudetrennwand ist durch die gegenseitige Verschiebung der Geschossdecken erheblich schief gestellt.


Hat der Statiker den Fakt nur verbal beurteilt oder auch rechnerisch nachgewiesen, wie die Gebäudetrennwand momentan ausgelastet ist und was sie noch kann ? Risse hin und her - irgendwann ist die Exzentrizität so groß, dass die Wand auch lokal versagt.



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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wusie
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 17x hilfreich)

Der Statiker hat einen Nachweis zur Standsicherheit mit Unterschrift und Stempel erstellt ...das dürfte korrekt sein. ;)

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Die Trennwand muss raus und neu aufgemauert werden.

-- Editiert wusie am 04.03.2015 16:08

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