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Schäden durch einen Marder

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Schäden durch einen Marder

Guten Morgen,

wir wohnen seit gut einem Jahr in einem gemieteten Haus. Das Haus hat insgesamt 3 Etagen, im 2. OG befindet sich unser Schlafzimmer.
Kurz nach Einzug haben wir einen Marderbefall dem Vermieter gemeldet (wir haben keinen Zugang zum Dachboden, dieser ist auch nicht begehbar, es handelt sich um eine ca. 50 cm Deckenhöhe bis zum Dach).
Dieses Jahr im März haben wir dem Vermieter ebenfalls gemeldet das wir in unserem Schlafzimmer einen nassen Fleck an der Decke haben bzw. das es sich um Marderurin handelt der die Decke runterläuft. Es ist ein ca. 20 cm breiter Fleck. Unser Vermieter versucht nun seit März den Marder zu beseitigen was ihm bis heute nicht gelungen ist.
Nun wird es langsam wärmer und ich musste schon eine deutlich Geruchsbelästigung fest stellen. Außerdem scheint der Marder die komplette Isolierung die auf den Rigips platten lag, zerstört zu haben, wir haben immer wieder neben dem Haus Dämmwolle liegen und man hört das der Marder direkt auf den Rigips umher läuft, auch Dachziegel hat der Marder "an die Seite" gerückt. Zeitweise haben wir bei Regen nasse Stellen an den Wänden.

Wir sind nicht gewillt auf Dauer in einem Raum zu schlafen in dem es 1. nach "Marderpipi" stinkt und 2. die Isolierung zum Dach zerstört ist.

Welche Rechte haben wir nun? (Wir warten nun seit 3 Monaten darauf das der Vermieter insbesondere gegen die "Marderpipipfütze" etwas unternimmt, wobei er zu mir auch schon gesagt hat das könne man so gar nicht reparieren, dann müsste man ja die gesamt Decke neu machen.


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von Horst0308 am 18.06.2012 07:59
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 658 weitere Beiträge zum Thema "Schaden".


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>Schäden durch einen Marder
Schriftlich, beweisbar, den VM informieren und eine Frist für die Behebung ( angemessen, z.B. 2 Monate ) setzen. Gleichzeitig darauf hinweisen, dass bis zur Behebung aller Mängel die Bruttomiete um x % ab sofort gekürzt wird, ich meine mindestens 20%. Bei zunehmendem Uringestank auch mehr. Die Beseitigung ist sehr schwer, aber nicht unmöglich. Hier hätte der VM sofort handeln müssen, jetzt wird die Wohnung jahrelang stinken.

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"H.-J.Sp."


von Heinz-J. am 18.06.2012 10:56
Status: Legende (400 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Schäden durch einen Marder
Reicht es auch wenn ich den Vermieter (mit Zeugen) mündlich darauf hinweise das ich diesen Schaden nun endlich behoben haben möchte oder ist zwingend der schriftliche Weg einzuhalten?

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von Horst0308 am 18.06.2012 11:11
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schäden durch einen Marder
Wieso scheust Du die Schriftform?

wirdwerden

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von wirdwerden am 18.06.2012 12:47
Status: Tao (10992 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 249 User(n) bewertet)

>Schäden durch einen Marder
Na klar. mündlich oder per Telefon. Das hat Beweiskraft.
Oder noch besser die Hotline in Anspruch nehmen.
Das kommt hier immer wieder vor. Manche lernen es nicht.

Schriftlich, per Einschreiben mit Rückschen.
Und halbwegs sicher geht man mit noch einem zusätzlichem
Einwurfeinschreiben.


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von xxsirodxx am 18.06.2012 14:15
Status: Unsterblich (1642 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Schäden durch einen Marder
Ist zwar nicht Gegenstand des Forums, aber ich hatte sogar eine Marderfamilie auf dem Dach.

Nach Installation einer Ultraschallsirene (also ein Ding, das im Ultraschallbereich ständig die Fequenzen wechselt) war das Tier weg. Einfacher Ton genügt nicht.

Aber dennoch haben wir dann den Eingang gesucht und gefunden und geschlossen.

Warum der Vermieter sich um den Verfall des Hauses nicht kümmert, kann ich nicht nachvollziehen. Regen bedeutet irgendwann auch Schimmel und Zersetzung.

Ich kann den anderen nur Recht geben, Einschreiben, Mängelbeseitung und Mietminderung.

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"Chylla"


von Chylla am 18.06.2012 22:59
Status: Unsterblich (1387 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 8 User(n) bewertet)


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