Schadensersatzrechnung für Bearbeiung eines Schreibens

7. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
CyperJack
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatzrechnung für Bearbeiung eines Schreibens

Hallo,

ich habe ein kleines Unternehmen um mir nebenbei ein paar Euro dazu zuverdienen.
Im Rahmen dessen sollte ein Schreiben an ein meiner Kunden versendet werden.
Leider wurde beim Versenden des Schreibens ein falscher Kundendatensatz ausgewählt.

Das betreffende Unternehmen hat mir nun für die Prüfung und Bearbeitung meines Schreibens eine Rechnung zukommen lassen.
In dieser wird mir die Prüfung meines Schreibens als Schadensersatz in Rechnung gestellt.

Ich bin mir zwar bewusst, dass ich eine Fehler beim Versenden gemacht habe, aber ist es rechtens deswegen gleich eine Schadensersatzrechnung zu stellen?

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von CyperJack):
aber ist es rechtens deswegen gleich eine Schadensersatzrechnung zu stellen?

Klar.
Fordern kann man bekanntlich ja fast alles. Probleme kann es nur geben, wenn die Gegenseite sich sträubt die Forderung zu erfüllen und man dann keine Rechtsgrundlage für diese Forderung hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
aber ist es rechtens deswegen gleich eine Schadensersatzrechnung zu stellen?

Kommt halt drauf an, was in dem Schreiben stand und welche "Prüfung und Bearbeitung" daraufhin vom Empfänger durchgeführt wurde. Aus Ihren vagen Angeben kann man wenig schließen.
Wenn die Prüfung aus "erkennen, ob man der richtige Empfänger ist" besteht und die Bearbeitung aus "Brief ins Altpapier legen", dann wird das natürlich nichts mit dem Schadensersatz.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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