Schadensersatzklage HGB84 durch unberechtigte Kündigung?

3. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatzklage HGB84 durch unberechtigte Kündigung?

ich habe da ein größeres Problem: Ich war als HGB 84 bei einer größeren Versicherung beschäftigt bis ich vo ca. 2 Jahren raus geflogen bin mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung. Dieser Vorwurf wurde mir nie mitgeteilt bzw. auf mehrfachigem schriftlichen Verlangen meines Anwalte (Zivilrecht) nie mitgeteilt. Wir führten ein Prozess vor dem Landgericht an. Bei der vorläufigen Verhandlung gab uns die Richterin Recht das die Kündigung zu unrecht war, da 1. eine Abmahnung hätte erfolgen müssen und 2. mir auf verlangen die Kündigungsgründe mitgeteilt hätten werden müssen (dies ist nie geschehen).
Die Versicherung hat 3 Monate nach Rauswurf eine Strafanzeige erstellt in der ich angeblich über 50 Anträge selbst unterschrieben haben soll. Diese Verträge kamen aber über sogenannte Untervermittler von mir zustande!
Nun ist in Kürze Verhandlung vor dem Amtsgericht in Stuttgart,
daher suche ich hier noch ein sehr guten Anwalt aus Stuttgart, da mir mein jetziger aus Stuttgart sehr suspekt vorkommt und mir irgendwie nicht glauben möchte. Vor kurzen hatten wir 2 Zeugen benannt die bestätigen können,das es diese Untervermittler gegeben hat, sowie ein grafologisches Gutachten. Dieses wurde diese Woche vom Amtsgericht abgelehnt mit der Bergründung das dieses am Hauptverhandlungstag entschieden wird????????
Mein Zivil-Anwalt erklärte mir (obwohl er sich nicht sicher ist,
da er kein Strafrecht macht) das er befürchtet, das ich am ersten Tag so auseinander genommen werde das ich auf jeden Fall ein Geständniss abgebe, selbst wenn ich unschuldig bin würde ich diese 2 Tage nicht durchstehen da mir immer gedroht würde, das ich ins Gefängniss müsse (sofort). Ausserdem sagte er, er glaube das es nicht rechtsmäßig wäre 2 Verhandlungstage zu führen die länger als 10 Tage ausseinander liegen, ist das richtg? 1. Verhandlung und 2. liegen 12 Tage ausseinander.

Hilfe, ich bin komplett verzweifelt!!!!
Auch da mir die Versicherung einen AVAD Eintrag gestellt hat und ich so schwer einen Neuen Arbeitgeber finde, obwohl ich gleich
dananch eine Neue Stelle hatte.

Ist es möglich, das es abgekartetes Spiel ist und für die (incl. meinem Anwalt für Strafrecht) schon fest steht was ich bekomme
und das es völlig unerheblich ist ob ich unschuldig bin oder schuldig!?!?!?!?!?

Was noch wichtig ist: Wenn die Strafanzeige eingestellt würde, wäre der Zivilprozess so gut wie gewonnen und hier winkt eine sehr große Summe die ich gerne mit einem Anwalt gerecht teilen würde, ein gewisser Prozentsatz halt, deswegen benötige ich einen sehr angangierten Anwalt und nicht einen für den ich nur eine Nr. bin. Rechtschutzdeckung wäre für die 1. Instanz im Strafrecht gegeben, da ich einen Spezial-Strafrechtsschutz habe.

So, nun war Verhandlung,ich wurde von Anfang an sofort unter Druck vom Richter gesetzt, entweder ich gestehe, oder es geschieht das volle Programm.... Nach kurzer Beratung mit meinem Anwalt, habe ich dann gestanden, dass ich es geahnt habe, das die Verträge vom Steuerberater getürckt waren. Jetzt hab ich ein Urteil: 1 Jahr 6 Monate + 60 Arbeitsstunden auf Bewährung.

1. Mein Verdacht hat sich erhärtet, das für die von vornerein feststand was ich bekomme!?!?

2. Jetzt hätte ich noch eine Woche Zeit um das Urteil zu akzeptieren? Ist das so normal? Was passiert wenn ich Berufung einlege? Werden dann wieder alle Zeugen geladen?

3. Wie sieht es mit meinem Zivilprozess aus? Kann ich den immer noch führen mit Erfolg nach der Verurteilung jetzt?
Kennt da jemand ein änliches Urteil? Ich habe ja keine Urkundenfälschung gemacht, ich habe es nur geduldet, so musste ich es zugeben!

Danke für die Antworten....

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Vielleicht mal im Strafrecht fragen. Mit Arbeitsrecht hat das ganze nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Vorerstanonym
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe keine Urkunde gefälscht, das war der Steuerberater der die Unterschrift darunter gesetzt hat. Mir wird vorgeworfen, das ich von der ganzen Sache gewußt habe und somit Mittäter bin, jedenfalls wurde ích fast zu dieser Aussage genötigt (sonst geht es in den Bau).......

Werden bei Berufung nochmals alle Zeugen geladen?

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#4
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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