Schadensersatzforderung nach Zusage Arbeitsvertrag

8. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
bad4me
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatzforderung nach Zusage Arbeitsvertrag

Guten Tag ins Forum,

ich brauche dringend einen Rat - es geht um Folgendes:
Vor zwei Monaten hatte ich ein erstes Vorstellungsgespräch mit Fa. X, kurz darauf ein zweites, gefolgt von einem Telefonat, in dem der Chef von X mir sagte, dass er mir ein Angebot machen will. Das ist jetzt sechs Wochen her. Ich habe mehrere sms von ihm, die die Zusage belegen und vor zwei Wochen habe ich zudem per Mail einen (nicht unterschriebenen!) Vertrag von seiner Mitarbeiterin erhalten, der bis aufs Gehalt ok war. Letzteres wollte ich mit ihm noch mal nachverhandeln, aber jetzt ist Funkstille... Er ignoriert meine Kontaktversuche, ruft nicht zurück, nichts.
Dummerweise habe ich nach Erhalt des Vertrages (und aufgrund seiner mündlichen Zusage, meine Umzugskosten zu übernehmen) MEINE WOHNUNG GEKÜNDIGT sowie ein anderes Jobangebot ausgeschlagen. Außerdem habe ich für meine Wohnung einen Nachmieter und auch in der neuen Stadt bereits eine mündliche Zusage für eine Wohnung erteilt...

Jetzt stehe ich ganz schön doof da! Einerseits will ich für Fa. aufgrund des Vertrauensverlustes nun nicht mehr arbeiten - ich fühle mich auf Deutsch gesagt ver***t. Andererseits finde ich, dass die Fa. auch dafür "zahlen" müsste, dass sie mich so veräppelt und hingehalten hat. Zumindest die Umzugskosten hätte ich nun gerne erstattet, denn ich habe keine andere Wahl als den Umzug zu machen...und mir dann einen neuen Job zu suchen.

Folgende Fragen:
- Kann ich die Fa. X auf Schadensersatz verklagen bzw. den Anspruch auf zugesicherte Umzugskosten geltend machen?
- Gilt die wiederholte mündliche und schriftliche Zusage inkl. Zusendung eines Arbeitsvertrags (unsigniert) schon als zustandegekommener Vertrag? D.h. soll ich die Stelle auch ohne "richtigen" Vetrag einfach zum vereinbarten Termin antreten?

Herzlichen Dank vorab für eure Ratschläge!
C.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17455 Beiträge, 6493x hilfreich)

Ein AV kommt dadurch schon zustande, dass beide Seiten sich darüber einig sind.
Hier spricht einiges dafür, dass dem so ist, andererseits hat der zugesandte Vertrag eben diese Lücke, dass das mit dem Gehalt doch nicht so klar war. Ein wesentlicher Punkt.
Das alles genau anzuschauen und zu wägen, wäre Sache einer Rechtsberatung.
Ob du die Folgeschäden - im Falle, der Vertrag wäre tatsächlich zustande gekommen - auch einfordern kannst, hängt einerseits gewiss an dem Grad der Verbindlichkeit zuvor - aber ich hätte da meine Zweifel.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat:
Einerseits will ich für Fa. aufgrund des Vertrauensverlustes nun nicht mehr arbeiten - ich fühle mich auf Deutsch gesagt ver***t. [/quote
Welcher Vertrauensverlust? Man hat Dir ein Angebot gemacht, Du kannst es annehmen oder auch lassen.



Zitat:
Dummerweise habe ich nach Erhalt des Vertrages (und aufgrund seiner mündlichen Zusage, meine Umzugskosten zu übernehmen) MEINE WOHNUNG gekündigt (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) sowie ein anderes Jobangebot ausgeschlagen.

Das war wohl etwas voreilig. So etwas sollte man frühestens nach Abschluss eines Vertrages machen, nicht bereits nach Erhalt.
Die Firma wird in der Regel nicht dafür haften das jemand überstürzte Handlungen vornimmt.

Eventuell könnte man noch etwas aus den E-Mails machen, da sollte man dann mal einen Anwalt mit der Prüfung beauftragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ein Vertrag ist meines Erachtens hier nicht zustande gekommen, eben weil gerade nicht in allen Punkten eine Einigung erfolgt ist. Selbst wenn man die Übersendung des nicht unterzeichneten Vertrages als Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages durch den AG ansehen will, dann wurde dieser von AN-Seite nicht angenommen, sondern konkret abgewiesen, weil man bzgl. des Gehaltes nachverhandeln wollte.

Ob man evtl. über §§ 311 Abs. 2 , 280 BGB zu einem Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen kommen könnte, wird letzten Endes vom Ablauf der Vertragsverhandlungen und dem Inhalt derselben abhängen.

Momentan hört es sich für mich eher danach an, als ob man über das konkrete Gehalt gar nicht verhandelt hätte oder zumindest noch keine Einigkeit erzielt wurde. War dies der Fall, dann war der Punkt Gehalt nunmal wirklich noch offen. Auch wenn es dann eine Zusage zur Übernahme der Umzugskosten für den Fall des Vertragsschlusses gab, könnte man sich unter den Gegebenheiten nicht darauf berufen. Das war dann schlicht voreiliges Handeln.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.125 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen