Schadensersatzforderung nach Verkaufstermin
Guten Tag,
ich habe gestern einen Brief von einem Anwalt bekommen in dem er Schadensersatz für seinen Mandanten fordert da dieser mit mir einen Verkaufstermin hatte zu dem ich nicht anwesend war.
Zum vollständigen Sachverhalt: Ich hatte mit einem Interesenten für 2 Scheinwerfer, die ich zum erkauf angeboten habe, per SMS geschrieben. Im laufe des schreibens bot ich ihm einen Termin an (20.06.2011 - 16Uhr) darauf hin kam niemals eine Antwort in der er den Termin bestätigte. Ich hatte die Scheinwerfer am 17.06.2011 an einen anderen verkauft.
Da ich keine Bestätigung von dem 1. Interesenten erhielt ging ich davon aus das der Termin nicht "angenommen" wurde. Am Montag war ich dann nicht zu hause und der Interesent stand vor meiner Tür fuhr dann ohne irgendetwas wieder zurück. Der Termin war auch nur zur Besichtigung gemacht und falls die Scheinwerfer ok sind hätte er sie kaufen wollen, sprich es gab noch keinen kaufvertrag.
Jetzt fordert der Anwalt von mir für 1240km a 30Cent Schadensersatz für die umsonst gefahrene Strecke und dann noch 1000€ Mehrkosten für Ersatzbeschaffung da ich dem interesenten ja keine Scheinwerfer verkauft habe.
Jetzt ist die erste Frage: In wie fern bin ich überhaupt verpflichtet die Ersatzbeschaffungskosten zu tragen? Da es keinerlei Kaufvertrag gab bin ich der Meinung das ich absolut nichts der gleichen zahlen muss da bis zum Abschluss eines kaufvertrages ja jede Partei das Angebot ändern kann und auch zurück ziehen kann!?
Dann zu dem Fahrtkosten Schadensersatz, das der 30Cent/km beträgt habe ich schon gefunden. Aber in wie fern bin ich zu dem verpflichtet wenn der andere den Termin nicht bestätigt hat?
Und das letzte, er hat gedroht wenn ich bis zum 16.07.2011 nicht zahle geht das ganze vor Gericht. Welches Urteil würde mich da dann als Schüler erwarten?
Ich bin schon 18Jahre also wahrscheinlich kein Jugendstrafrecht mehr. Aber da ich nichts verdiene außer Kindergeld und Unterhalt und ab nächstem Schuljahr evtl noch Bafög lebe ich quasi am existenzminimum. Und dann zahlt mein vater nicht einmal Unterhalt!
Ich weiß nicht in wie fern das alles eine Rolle spielt aber ich sags mal lieber mit dazu.
Ich bedanke mich schon einmal für eure Hilfe.
Achja, wenn der anwalt mir eine Frist sätzt und ich mit ihm Kontakt aufgenommen habe, er aber nicht antwortet in wie fern ist die Frist dann noch gültig? Und könnte ich wenn er nicht antwortet die Frist als hinfällig deklarieren?
MfG Tom
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von DarkEmperor am 08.07.2011 20:55
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>Schadensersatzforderung nach Verkaufstermin
Hallo
quote:
Im laufe des schreibens bot ich ihm einen Termin an (20.06.2011 - 16Uhr) darauf hin kam niemals eine Antwort in der er den Termin bestätigte
Hast du denn irgendwie mitgeteilt, dass du den Termin bestätigt haben willst? Oder hast du ihm den Termin angeboten und er hat ihn dann stillschweigend angenommen? Wenn du um keine Terminbestätigung gebeten hast, würde ch das eher als nicht so gut für dich interpretieren. Die kosten für das fahren würde ich eher als gerechtfertigt ansehen.
Bei den Schadensersatzforderungen würde ich erstmal einiges klären. Allem voran, einen KV gab es noch nicht, wenn lediglich das Kaufinteresse. Und sollte wiedererwartend doch das ganze schon als KV gewertet werden, wäre nur ein Dekungskauf gleichwertiger Scheinwerfer möglich! Was waren es denn für Scheinwerfer? Bei dem Preis gehe ich mal von XENON's aus, für welches Modell?
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von lesen-denken-handeln am 09.07.2011 11:25
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>Schadensersatzforderung nach Verkaufstermin
Also, ich habe ihm den Termin angeboten ohne ausdrücklich noch einmal um eine Rückmeldung zu bitten. Ich habe lediglich angehangen, dass er sich bei Fragen melden soll.
Also zu dem KV (kaufvertrag), ich weiß das man die in jeder beliebiger Form abschließen kann aber da ein beiderseitiges Einverständnis nötig ist, was es nicht gab, bleibt es für mich bei einem Angebot ohne abgeschlossenem KV!? Es handelt sich um hochleistungs LED Scheinwerfer.
OK, was bedeutet Gerichtsfest? Wenn der SMS von Vodafone kommt? Dann wäre er es.
AG bedeutet Amtsgericht? Und zählt für die Berufungssumme der geforderte Betrag oder welcher?
Dann wegen dem Rechtsanwalt, kann ich von dem verlangen das er auf meine E-Mail antwortet? Und was ist mit MB gemeint?
Und danke für die ganzen Informationen!
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von DarkEmperor am 13.07.2011 14:54
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