Schadensersatzforderung aufgrund nicht zustandegekommener Kontakte durch Rechtschreibfehler

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
KRuprecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatzforderung aufgrund nicht zustandegekommener Kontakte durch Rechtschreibfehler

Schönen guten Tag alle miteinander,

wir haben für einen Kunden ein Online Projekt abgewickelt - Hier war es in der Basis leider schon so, dass Zeitdruck herrschte und alles relatisch schnell gehen musste. Nun ist es geschehen: Durch ein Rechtschreibfehler in der Empfänger Adresse für Formulare konnten Kundenanfragen nicht zugestellt werden - Daraus wird nun eventuell ein Schadensfall (Es wurde bisher nichts offiziell angemeldet, es fand ein Gespräch statt, in dem das angekündigt wurde). Es steht eine erste genannte Summe von 500.000,- € im Raum (Provisionsgeschäft im Finanzsektor...)

Nun gibt es zu dem Stand wesentliche Details:
- In den abgestimmten & freigegebenen Layous waren die E-Mail Adressen fürs Frontend bereits fälschlicher Weise mit .com anstatt .de gesetzt. (Wie gesagt, das waren Frontend Layouts, Schadensersatz geht aber um die Formulare - Wobei das eventuell ein Folgefehler ist, was es aber wahscheinlich nicht besser macht)
- Der eigentliche Launch ist nun (Bis zum bekanntwerden des Fehlers) 4 Monate her. Für mich ein Indiz auf absolut fehlendes Controlling auf Seiten des Kunden - ob das relevant für den Schadenersatz ist, kann ich leider nicht beurteilen.
- Es gab aufgrund des ganzen Timing Debakels kein Abnahmeprotokoll
- Funktionsweise der Fomulare wurde geprüft - funktionierten einwandfrei, eben bis zur Änderung der finalen E-Mail Adressen - Eine nachträgliche Prüfung ist wohl nicht durchgeführt worden.

Kann dieser Reschtschreibfehler bereits als grobe Fahrlässigkeit gelten?
Wie steht das um die Kundenpflichten - Wenn es sich hierbei um so ein Umsatzverlust geht, warum ist das ncht früher aufgefallen (Controlling)
Natürlich liegt in einer offiziellen Meldung die Beweispflich auf Seiten des Kunden, wie können wir uns verhalten, um eventuell Forderungen zu minimieren?

Eventuell sind mir just noch Details durch die Lappen gegangen - Würde mich auf Basis dieser Informationen sehr über Feedback zu diesem Fall freuen!

Vielen Dank und mit besten Grüßen
L.

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Bei der anzunehmenden Schadenshöhe würde ich es nicht bei der Frage in einem Meinungsforum belassen, sondern zu einem Fachanwalt geheh.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KRuprecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Völlig richtig, ist auch schon geschehen.
Es geht um eine Art Horizonterweiterung in Bezug auf Verhalten in so einem Fall.

Versicherung & Anwalt ist bereits informiert.

Vielen Dank für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wer genau hat den den Pinselstrich gesetzt, der die .de Domain zur .com Domain werden ließ?

Wenn ich schon für teures Geld einen "Fachmann" beauftrage, würde ich erwarten, daß man dort auch alles richtig macht, auch ohne dass ich alles kontrollieren muß. Wahrscheinlich wird es auf eine Quotelung hinauslaufen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KRuprecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Mitarbeiter bei uns.
Das mit dem "Fachmann" ist korrekt - sehe ich auch so.
Nur würde der Sachverhalt sich nicht dadurch ändern, wenn der Fehler nicht durch einen Fachmann, sondern von einem Freelancer oder irgendhemandem entstanden wäre.

Es gibt bei der Art von Projekten auch wesentliche Auftraggeber Pflichten. Gerade in Bezug Abnahmen und Materiallieferungen - In dem Prozess ist es aufgrund Zeit, bereits falscher E-Mails auf Frontend Layouts (abgenommen), etc, zu dem "Folgefehler" gekommen. Uns irritiert am meisten, dass es nicht früher aufgefallen ist, wenn Umsatz in dieser Höhe davon abhängt - Und ob momentan das Thema dazu benutzt wird, sich einen Dienstleister auf längeren Zeitraum zu versklaven - Pro Bono arbeiten, etc. Sind wie gesagt Mutmaßungen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119661 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von KRuprecht):
Es gibt bei der Art von Projekten auch wesentliche Auftraggeber Pflichten.

Stimmt, nennt man "Kardinalpflichten".

Da hat hier offenbar jede Seite geschlampt.


Wer da jetzt welche Quote bekommt, ist nicht vorhersehbar. Da werden zwischen den Anwälten noch die Fetzen fliegen.


Wenn die die Frontend Layouts mit denfehlerhaften Adressen abgenommen wurden, wird man schauen müssen wie der genaue Verlauf dann war. Was genau wurde denn überhaupt abgenommen? Nur das Layout oder auch die (textlichen) Inhalte?

Wenn die Website auf die Doman "XY123.de" aufgespielt werden sollte, dann wird die Frage kommen, warum man als Auftragnehmer das nicht gemerkt hat, das da "XY123.com" steht.
Oder ob man dem überhaupt hätte Aufmerksamkeit schenken müssen, schließlich wurde die andere Mailadresse ja abgenommen.



Dann wird man sich auch fragen müssen, warum der Auftraggeber über Monate nicht bemerkt hat, das 0,0 Anfragen über das Mailformular kommen.

Und dann wird man sich den 500.000 EUR widmen die da gefordert werden. Dann da ist dann die Frage, wie kommt man auf die Summe, wie lässt sich das beweisen, was genau war die Grundlage der Berechnung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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