Herr A ist Eigentümer eines Autos und leiht dieses Herrn B.
Als Herr B von X nach Y fährt hat er einen "Unfall" mit Herrn C. Die verursacht versehentlich einen Kratzer am Auto von Herrn A.
Herr A lässt den Schaden beseitigen und bezahlt auch die Rechnung hierfür. Danach tritt Herr A an Herrn B und stellt diesen eine Rechnung für den Kratzer. Herr B nimmt diese Rechnung und tritt damit an Herrn C. Er fordert diesen auf, dann an seinen Auto entstandenen Schaden zu bezahlen. Herr C lehnt die Forderung ab. Darauf "droht" Herr B mit einer Zivilklage.
Anmerkung:
A) Herr B gibt gegenüber Herrn C vor, der Eigentümer des Autos zu sein
B) Eine Abtretuingeerklärung von Herrn A hat Herr B nicht.
Wie ist hier die Sachlage?
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Schadensersatzforderung
3. Januar 2011
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Frage vom 3. Januar 2011 | 16:29
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 25x hilfreich)
Schadensersatzforderung
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2011 | 18:57
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Eine Abtretuingeerklärung von Herrn A hat Herr B nicht.
Wie ist hier die Sachlage?
<hr size=1 noshade>
Weshalb nicht?
Entsprechend § 255 BGB hat er einen Anspruch darauf, dass A ihm seine Ansprüche aus der Eigentumsverletzung abtritt.
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#2
Antwort vom 4. Januar 2011 | 02:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120076 Beiträge, 39828x hilfreich)
quote:
Herr C lehnt die Forderung ab
Da sollte man doch erstmal sicherstellen, das nicht der Herr B die Alleinschuld oder eine Mitschuld am Unfall trägt.
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