Die gesetzliche, auf das Pflichtteil gesetzten Erben, von A erfahren vom Nachlassgericht durch dass sie bereits seit 20 Jahren Mitglied einer Erbengemeinschaft mit A sind. A hat über das gesamte zur Erbengemeinschaft gehörende Vermögen allein verfügt. Dazu gehört u.a. ein Haus, dass er selbst bewohnt hat, ein weiteres Haus, wofür Mieteinnahmen erzielt wurden. Der lt. Testament eingesetzte Erbe von A (kein Familienmitglied) bietet nun an, den Miterben, die Mieteinnahmen entsprechend Ihres Erbteils auszuzahlen. Haben die Miterben gegen den Erben von A nicht auch einen Anspruch auf Schadensersatz, z. B. wegen entgangener Zinsen aus den Mieteinnahmen und eine evtl. Nutzungsentschädigung aus dem von A allein genutztem Haus? Hätte eine Klage hinsichtlich evtl. Schadensersatzansprüche Aussicht auf Erfolg, oder ist es besser, sich mit den reinen Mieteinnahmen zufrieden zu geben?
Schadensersatzansprüche gegen einen Miterben?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
hmm... alles ein bisschen eigenartig.
Wenn sie vor 20 Jahren enterbt wurden und somit Anspruch auf einen Pflichtteil hatten, hätten sie den doch innerhalb von 3 Jahren geltend machen müssen.
Die Frage ist, ob sie überhaupt von der Erbschaft bzw. der Enterbung wussten.
Sie wurden nicht vor 20 Jahren enterbt, sondern sind Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden. Der Sohn hat durch den Tod des Vaters geebert, da war er noch minderjährig. Der Sohn ist in jungen Jahren tödlich verunglückt, die Witwe hat keinen Erbschein beantragt, da dies nicht nötig war, so dass das Nachlassgericht nicht über den Tod informiert war. Die Enkel finden das auch merkwürdig und waren ziemlich überrascht. Sie wurden erst jetzt von dem "Erbenbesitzer"/Miterben enterbt und wollen deshalb Schadensersatzansprüche aus dem Erbe ihres Vaters geltend machen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
15 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
20 Antworten