>Schadensersatzanspruch gegen Zahnarzt?
Das ist ja gerade das Fatale, dieser Zahnarzt (war eine andere Arztpraxis, also kein Vertretungsarzt in der Praxis des behandelnden Arztes) hatte keinerlei Unterlagen vom behandelnden Arzt vorliegen. Meine Mutter hatte ausdrücklich gesagt, sie möchte nur notversorgt werden, um der Schmerzen Herr zu werden, alles andere sollte der behandelnde Zahnarzt nach seinem
Urlaub entscheiden und machen. Da die beiden Problemzähne aber laut Vertretung unbedingt sofort raus müssten, hat meine Mutter für diese beiden Zähne ausdrücklich ihr ok gegeben aber für nichts sonst. Der Arzt wusste also nicht, ob meine Mutter eventuell blutverdünnende Mittel nimmt und bei einem solchen Eingriff verbluten könnte, er lannte ihre gesundheitliche Konstitution gar nicht. Er hat sie nur gefragt, ob sie Herzkrank sei oder Kreislauferkrankungen bekannt seien, das war alles. Hier ist meiner Meinung nach die Patientin "entmündigt" worden, indem ihr einfach die vier weiteren Zähne auch noch gezogen wurden, was aus medizinischer Sicht nicht unbedingt notwendig war - das wird ihr auch ihr sonst behandelnder Zahnarzt bestätigen und zweitens ist hier auch Unterlassung betrieben worden, indem meine Mutter völlig unversorgt, stark blutend einfach aus der Praxis entlassen wurde, ohne dass der Arzt überhaupt im geringsten hätte abschätzen können, wie ihr Organismus auf diesen Eingriff in Schlachtermanier überhaupt reagieren würde. Als sie am nächsten Tag den Arzt zur Rede stellte und ihm mitteilte, dass sie noch die ganze Nacht weiterhin geblutet habe meinte der nur "ach wirklich, das ist aber normalerweise nicht so". Der hat überhaupt keine Stellung dazu genommen. Den Zahnersatz für die sechs Zähne muss meine Mutter ja schließlich jetzt auch bezahlen, obwohl das nicht nötig gewesen wäre. Ich habe inzwischen noch etwas erfahren, das mich stutzig macht: als der Vertretungsarzt sagte, die beiden Problemzähne müssten raus, da sie auch vereitert seien, erwiederte meine Mutter wohl, das könne gar nicht sein, dass die vereitert seien, das würde sie sonst von ihrem Arzt schon wissen. Daraufhin wurde der Vertretungsarzt wohl recht grantig so nach dem Motto "wer ist hier der Arzt, Sie oder ich" und mit den Worten "so jetzt befreie ich Sie und mich aber auch" (meine Mutter von den Zähnen, sich von dem Frust des Tages oder von der Wut über meine Mutter!?) und dann hat er wie ein Wilder losgelegt und die sechs Zähne ohne Luft zu holen raus gedübelt. Ich kenne mich rechtlich leider in diesne Dingen nicht aus aber rein vom Bauch her, sind doch da gleich mehrer Dinge schief gelaufen - es wurde gegen den Willen der Patientin entschieden, die notwendige Nachversorgung wurde unterlassen und gerade unter dem Verdacht, dass der Arzt in Wut gehandelt hat, lässt auch den Gedanken an ein wenig Gewaltanwendung zu. Die Beweislage ist natürlich schwierig, obwohl zumindest ein Patient im Wartezimmer, der mit bekommen hatte, wie meine Mutter blutend, unversorgt und völlig fertig aus dem Behandlungsraum kam - der wollte dann selbst schon gar nicht mehr da hinein und hat über einen dezenten Rückzug aus der Praxis nachgedacht - ein Bekannter war, den meine Eltern auch ansprechen könnten zwecks Bestätigung dessen was er mitbekommen hat. Ich bin jetzt unsicher, ob man klagen soll - der Herr Doktor sitzt ja wahrscheinlich mit dem besten Anwalt aller Zeiten, den unsereiner sich nicht leisten kann, eh wieder am längeren Hebel. Sollte man vielleicht vor einer Klage zunächst auch mal den Fall an die Ärztekammer weitergeben oder macht das gar keinen Sinn?
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von Anke Tholl am 28.07.2010 09:13
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