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Schadensersatzanspruch gegen Zahnarzt?

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Schadensersatzanspruch gegen Zahnarzt?

Hallo,

gestern ist meiner über 70 Jahre alten Mama unglaubliches beim Zahnarzt passiert. Ihr behandelnder Zahnarzt war in Urlaub, so dass sie zur Vertretung gegangen ist wegen heftiger Zahnschmerzen. Sie hat teilweise einen Zahnersatz aber auch noch eigene Zähne, von denen zwei schon öfter Probleme gemacht hatten und nach Aussage ihres behandelnden Zahnarztes auch mal raus müssten. Durch die auftretenden Zahnschmerzen konnte sie aber nicht mehr warten und musste eben wie gesagt zur Vertretung. Sie wollte vom vertretenden Zahnarzt lediglich eine kurzfristige Lösung des Problems, also im Grunde nur die Schmerzen unterdrücken, bis der eigene Zahnarzt wieder im Dienst ist. Der Vertreter meinte aber, man müsse die beiden Problemzähne schon jetzt ziehen, denn die würden in ihrem Zustand immer schlimmere Schmerzen bereiten, die man auch nicht mehr mit herkömmlichen Schmerzmitteln behandeln könnte. Also einigten sich Arzt und Mama darauf, dass diese zwei kaputten Zähne gezogen werden. Gesagt, getan, der Arzt zog und zog und zog, wurde plötzllich ganz hektisch und zog weiter wie verrückt. Meine arme Mama blutete wie sonstwas und am Ende lagen sechs Zähne vor ihr. Der Zahnarzt hatte ihr einfach sechs Zähne auf einmal - nicht entfernt, sondern ausgerissen mit der Begründung, die hätten früher oder später eh alle Probleme gemacht. Meine blutende, heulende und kurz vor einem Nervenzusammenbruch stehende Mutter wurde dann so aus der Praxis entlassen. Andere Patienten im Wartezimmer halfen ihr noch und gaben ihr noch Tücher zum Stillen der Blutung und halfen ihr nach draußen, wo sie von meinem Vater abgeholt wurde. Vermutung ist, dass der Arzt irgendetwas beschädigt hat beim Ziehen der beiden Zähne und dann gleich alles gezogen hat, um irgendwas zu vertuschen. Das können wir natürlich nicht beweisen und Ahnung haben wir von zahnmedizinischen Dingen auch nicht. Tatsache ist aber, dass gegen ihren Willen gleich sechs Zähne gezogen wurden und sie in einem desolaten Zustand aus der Praxis entlassen wurde. Der Zahnarzt hatte weder eine Krankenakte von meiner Mama noch sonst irgendwelche Erkenntnisse über ihre physische Verfassung, so dass es ein unverantwortliches Risiko war, ihr sechs Zähne gleichzeitig zu ziehen. Seit diesem Vorfall ist meine Mutter psychisch voll daneben - sie fühlte sich übergangen, weil ohne Absprache einfach sechs Zähne gezogen wurden und das ganze fast an einen Gewaltakt grenzte. Die Blutungen konnte sie übrigens erst gestern nacht vollständig stoppen, das Getropfe hielt also noch recht lange nach dem Eingriff an. Dass sie das ganze physisch einigermaßen gut überstanden hat, ist nur dem Umstand zu verdanken, dass sie rein zufällig gesundheitlich noch einigermaßen fit ist. Den Zahnersatz holt sie heute wieder bei diesem "Zahnschlachter" ab und will ihn dann zur Rede stellen, wozu sie gestern verständlicherweise nicht mehr in der Lage war. Ich bin allerdings der Meinung, dass hier fast schon ein Fall von Körperverletzung vorliegt und auch Fahrlässigkeit, weiß aber nicht wie die Sache rechtlich aussieht. Macht es Sinn, den Arzt anzuzeigen, kennt sich damit jemand aus? Ich wäre für Tipps und Infos sehr dankbar.

Liebe Grüße,

Anke

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von Anke Tholl am 27.07.2010 09:42
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Schadensersatzanspruch gegen Zahnarzt?
1.) Jeder ärztliche Eingriff ist zunächst eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches. Die meisten dieser Körperverletzungen sind jedoch im Ergebnis nicht strafbar, weil ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, entweder die Einwilligung des Patienten oder eine zumindest mutmaßliche Einwilligung (z. B. Notoperation bei einem bewusstlosen Unfallopfer)

Soweit der Arzt bei einem Eingriff gegeg die "Regeln der ärztlichen Kunst" verstößt, begeht er eine fahrlässige Körperverletzung.

Hier könnte beides nebeneinander vorliegen, so dass eine Anzeige durchaus Sinn macht.

2.) Daneben haftet der Arzt natürlich auch zivilrechtlich auf Schadensersatz (Kosten des Zahnersatzes) und Schmerzensgeld.

Natürlich ist die Beweislage immer schwierig. Zugute kommt dem Patienten jedoch, dass den Arzt eine Dokumenationspflicht trifft. Heute wird wohl kein Zahnarzt Zähne ziehen, ohne vorher eine Röntgenaufnahme gemacht zu haben. Außerdem entnehme ich der Darstellung, dass deine Mutter in Behandlung war, so dass aus den Unterlagen des "regulären" Arztes Rückschlüsse möglich sein müssten, ob die Entfernung von 6 Zähnen auf einen Schlag medizinisch indiziert gewesen sein kann oder nicht.

3.) Aus meiner Sicht empfiehlt sich hier, die Hilfe eines Fachanwalts im Medizinrecht in Anspruch zu nehmen (oder eines Anwalts, der zumindest einen Tätigkeitsschwerpunkt im Arzthaftungsrecht hat).

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"Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren."


von Wladimir Iljitsch am 28.07.2010 00:56
Status: Senior (107 Beiträge)
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>Schadensersatzanspruch gegen Zahnarzt?
Das ist ja gerade das Fatale, dieser Zahnarzt (war eine andere Arztpraxis, also kein Vertretungsarzt in der Praxis des behandelnden Arztes) hatte keinerlei Unterlagen vom behandelnden Arzt vorliegen. Meine Mutter hatte ausdrücklich gesagt, sie möchte nur notversorgt werden, um der Schmerzen Herr zu werden, alles andere sollte der behandelnde Zahnarzt nach seinem Urlaub entscheiden und machen. Da die beiden Problemzähne aber laut Vertretung unbedingt sofort raus müssten, hat meine Mutter für diese beiden Zähne ausdrücklich ihr ok gegeben aber für nichts sonst. Der Arzt wusste also nicht, ob meine Mutter eventuell blutverdünnende Mittel nimmt und bei einem solchen Eingriff verbluten könnte, er lannte ihre gesundheitliche Konstitution gar nicht. Er hat sie nur gefragt, ob sie Herzkrank sei oder Kreislauferkrankungen bekannt seien, das war alles. Hier ist meiner Meinung nach die Patientin "entmündigt" worden, indem ihr einfach die vier weiteren Zähne auch noch gezogen wurden, was aus medizinischer Sicht nicht unbedingt notwendig war - das wird ihr auch ihr sonst behandelnder Zahnarzt bestätigen und zweitens ist hier auch Unterlassung betrieben worden, indem meine Mutter völlig unversorgt, stark blutend einfach aus der Praxis entlassen wurde, ohne dass der Arzt überhaupt im geringsten hätte abschätzen können, wie ihr Organismus auf diesen Eingriff in Schlachtermanier überhaupt reagieren würde. Als sie am nächsten Tag den Arzt zur Rede stellte und ihm mitteilte, dass sie noch die ganze Nacht weiterhin geblutet habe meinte der nur "ach wirklich, das ist aber normalerweise nicht so". Der hat überhaupt keine Stellung dazu genommen. Den Zahnersatz für die sechs Zähne muss meine Mutter ja schließlich jetzt auch bezahlen, obwohl das nicht nötig gewesen wäre. Ich habe inzwischen noch etwas erfahren, das mich stutzig macht: als der Vertretungsarzt sagte, die beiden Problemzähne müssten raus, da sie auch vereitert seien, erwiederte meine Mutter wohl, das könne gar nicht sein, dass die vereitert seien, das würde sie sonst von ihrem Arzt schon wissen. Daraufhin wurde der Vertretungsarzt wohl recht grantig so nach dem Motto "wer ist hier der Arzt, Sie oder ich" und mit den Worten "so jetzt befreie ich Sie und mich aber auch" (meine Mutter von den Zähnen, sich von dem Frust des Tages oder von der Wut über meine Mutter!?) und dann hat er wie ein Wilder losgelegt und die sechs Zähne ohne Luft zu holen raus gedübelt. Ich kenne mich rechtlich leider in diesne Dingen nicht aus aber rein vom Bauch her, sind doch da gleich mehrer Dinge schief gelaufen - es wurde gegen den Willen der Patientin entschieden, die notwendige Nachversorgung wurde unterlassen und gerade unter dem Verdacht, dass der Arzt in Wut gehandelt hat, lässt auch den Gedanken an ein wenig Gewaltanwendung zu. Die Beweislage ist natürlich schwierig, obwohl zumindest ein Patient im Wartezimmer, der mit bekommen hatte, wie meine Mutter blutend, unversorgt und völlig fertig aus dem Behandlungsraum kam - der wollte dann selbst schon gar nicht mehr da hinein und hat über einen dezenten Rückzug aus der Praxis nachgedacht - ein Bekannter war, den meine Eltern auch ansprechen könnten zwecks Bestätigung dessen was er mitbekommen hat. Ich bin jetzt unsicher, ob man klagen soll - der Herr Doktor sitzt ja wahrscheinlich mit dem besten Anwalt aller Zeiten, den unsereiner sich nicht leisten kann, eh wieder am längeren Hebel. Sollte man vielleicht vor einer Klage zunächst auch mal den Fall an die Ärztekammer weitergeben oder macht das gar keinen Sinn?

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von Anke Tholl am 28.07.2010 09:13
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Schadensersatzanspruch gegen Zahnarzt?
Hallo!

Ja, ich würde den Fall ausführlich mit Arztangabe, der Zahnärztekammer UND der KZV - sprich Kassenzahnärztliche Vereinigung - melden. Am besten schriftlich. Und wenn es mehrere Seiten sind.

Du hattest geschrieben "kaputte Zähne". Also wenn sie "kaputt" sind müssen sie definitiv gezogen werden. Ob Haus-Zahnarzt in Urlaub oder nicht.

Mal gegoogelt, was defekte bzw. "kaputte" Zähne im Körper gesundheitlich noch so alles auslösen können?

Mir wurden vor kurzer Zeit alle Zähne auf einmal gezogen. Auch wenn dies ( wegen Tumore ) medizinisch notwendig war, kann ich mich daran erinnern, dass ich trotzdem einen Zettel in der Praxis unterschreiben musste, worin stand das ich über den Eingriff etc. aufgeklärt wurde.

Ja, es ist Körperverletzung, aber man vergißt dies schnell. Mir wurden sogar zwei Zähne gezogen wo die Betäubung NICHT gewirkt hatte. Der Zahnarzt kannte nix - Zange dran und raus mit den Dingern. DAS ist Körperverletzung!

Ich hatte mich auch beschwert, aber bis jetzt kam nicht dabei heraus.

Also frag bitte mal nach ob Deine Mum auch etwas vor dem Ziehen unterschrieben hat oder nicht. Wenn nicht: dann ab mit den Beschwerdebriefe zur Post! Und eine Beratung beim Anwalt halte ich in diesem Fall dann auch für sehr ratsam.


Die Ärztekammer und die KZV interessieren sich sehr wohl dafür! Die wollen nämlich keine "schwarzen Schafe". Die gehen auch der Sache nach, uch wenn Du davon nichts mitbekommen wirst. Also auf jeden Fall melden!
Denn wenn jeder schweigt, dann kann dieser ZA so weitermachen und das muss ja nun wirklich nicht sein.


von Dittmar am 29.07.2010 21:37
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