Hallo,
ich stell mir gerade die Frage ob eine Schadensersatzzahlung von einem Mieter für einen Schaden in der von Ihm angemieteten Wohnung Einkommensteuerpflichtig ist.
Grundsätzlich Einkommensteuerpflichtig?
Grundsätzlich nicht Einkommensteuerpflichtig?
Oder nicht Einkommensteuerpflichtig wenn die Reparaturkosten auch nicht als Ausgaben abgezogen wurden?
Der Schaden wurde anhand eines Kostenvoranschlags vom Mieter beglichen (abzüglich der 19% MWST) und ich habe es selbst repariert.
Versicherungsentschädigungen für einen Sturmschaden oder ähnliches sind ja nicht EK.St. Pflichtig. Daher meine Überlegung ob es bei einer Entschädigungszahlung für einen vom Mieter verursachten Schaden analog verhält.
Im Internet habe ich das gefunden:
Zitat:1.1.1 Schadensersatzfälle:
In folgenden Fällen des Schadensersatzes besteht keine Einkommensteuerpflicht:
....
Substanzschäden am Mietobjekt, z. B. Zahlungen von der Brandversicherung. Ausnahme: Der Steuerpflichtige hat wegen des Schadens bereits eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung vorgenommen.
Quelle: https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/schadensersatz-einkommensteuer_idesk_PI11444_HI1637275.html