Schadensersatz wg. zerstörtem Artikel vor Zustellung durch Verkäufer bei Ebay

22. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)
Schadensersatz wg. zerstörtem Artikel vor Zustellung durch Verkäufer bei Ebay

Guten Abend,

vor wenigen Tagen fand ich eine seit langem gesuchte Funk-Tastatur auf Ebay. Da ich mich genauer über den Zustand der Tastatur informieren wollte stellte ich dem Verkäufer einige Fragen und bat ihn auch eine Sofort-Kauf-Option einzurichten. Da ich mich noch nicht sofort entschließen wollte, drängte mich der Verkäufer mehr oder weniger dazu den Kauf abzuschließen, denn er hat ja nur deswegen diese Option eingerichtet. Ich folgte seiner Bitte und erwarb das Gerät. Ich besprach mit ihm dann noch die Versandmodalitäten und befragte ihn auch wann ich mit dem Gerät rechnen könne. Dann das Fiasko: Er teilte mir unmissverständlich mit, dass er keine weiteren Fragen von mir mehr beantworten werde, weil ich ihm ja schon 10 Fragen gestellt habe. Er teilte mir lediglich noch die Sendungsnummer mit und die Filiale, in der er das Paket abgeben wollte. Ich erklärte ihm dann, dass ich sein Verhalten nicht nachvollziehen könne und nicht gewusst habe dass die Fragen zu dem Produkt begrenzt sind. Ich kündigte an, dies in meine Bewertung mit einfließen zu lassen und das Gerät nach Erhalt zu prüfen, mich bei Mängeln, die nicht von ihm angegeben wurden, an Ebay zu wenden.

Er teilte mir wenig später dann plötzlich mit, dass ihm das Gerät aus der Hand gefallen sei und nicht mehr zu gebrauchen wäre, er mir dieses daher nicht zuschicken kann. Er forderte mich auf ihm meine Bankverbindung zu nennen, damit er mir das Geld zurücküberweisen kann. Dies lehnte ich bis jetzt ab. Ich glaube dem Verkäufer nicht dass das Gerät tatsächlich kaputt gegangen ist, denn er wollte mir auch keine Bilder von dem beschädigten Gerät zusenden. Ich gehe bis jetzt davon aus, dass dies eine Retourkutsche wegen meiner Ankündigung sein Verhalten in meine Bewertung einfließen zu lassen ist.

Die Frage ist jetzt nur, welche Möglichkeiten ich habe. Wenn ich korrekt informiert bin, ging das Eigentum an dem Gerät in dem Moment, an dem ich ihm das Geld überwiesen habe und dieses auf dem Konto des Verkäufers einging auf mich über, oder nicht? Wenn ja, hätte er damit mein Eigentum zerstört. Aus dem Kaufvertrag muss ich ihn nicht entlassen, oder? Kann ich einen Schadenersatz verlangen, weil ich mich nun nach einer anderen Tastatur umsehen muss, denn diese gibt es in der Art nicht mehr? Kann ich von ihm die Mehrkosten, die mir nun entstehen, verlangen?

Ich wäre über Antworten dankbar.

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Guten Morgen^^

Mit dem Vertragsschluss geht nicht automatisch das Eigentum an der Kaufsache über. Sie gehört also noch dem Verkäufer. Die vertragliche Verpflichtung, die Tastatur zu liefern, bestand jedoch erstmal. Durch die Zerstörung - und wenn man annimmt, dass sich der vertragliche Verpflichtung auf diese gebrauchte Tastatur konkretisiert hat -, ist die Leistung unmöglich geworden. Er schuldet dann höchstens Schadensersatz, wenn er die Unmöglichkeit zB durch fahrlässiges Verhalten zu vertreten hat.

1. Man könnte darüber diskutieren, ob wirklich nur diese Tastatur geschuldet war und eine Erfüllung durch vergleichbare Geräte ausgeschlosen gewesen sein soll. Weniger aussichtsreich, aber vllt Material für eine Argumentation.
2. Für die Unmöglichkeit wäre der Verkäufer beweisbelastet.
3. Ebenfalls beweisen müsste er es, wenn er sich darauf beruft, sich nicht zB fahrlässig verhalten zu haben.

Alles in allem kommt es also wohl darauf an, wie durchsetzungsstark und -willig du bist, und natürlich immer auch darauf, ob beim Gegner überhaupt etwas zu holen ist.

Schöne Grüße

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Also ich habe mich mit dem Verkäufer versucht gütlich zu einigen, wenn auch mithilfe von Ebay. Er verlangt von mir, damit er mir Bilder über die Zerstörung der Tastatur zuschickt, eine verbindliche Zusage über eine positive Bewertung sowie eine anschließende Mitteilung meiner Bankverbindung zwecks Rücküberweisung des Kaufpreises nebst Versandkosten. Ich bin gern bereit ihm meine Bankverbindung bekannt zu geben, was die Bewertung angeht, so möchte ich mich nicht verpflichtet sehen diese unbedingt hochpositiv zu verfassen, ich habe ihm daher versprochen eine "wohlwollende" Bewertung abzugeben. Sollte er mir die Bilder nicht zusenden, müsste ich daher mittels Ebay und juristisch gegen ihn vorgehen. Die Bewertung würde dann entsprechend negativ ausfallen.

Wie sähe es eigentlich aus, wenn ich ihn, weil die Tastatur zerstört wurde und von ihm angeblich nicht mehr verschickt werden kann, aus dem Kaufvertrag entlasse und dann erfahre dass er das Gerät doch noch einmal an einen anderen über Ebay verkauft hat, weil sie doch nicht kaputt war? Kann ich dann gegen ihn vorgehen?

Gruß

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