Hallo zusammen,
ein bekannter hat folgendes Problem:
Er überholte innerorts auf einr sehr breiten jeweils einspurigen Straße (es passen 4 Fahrzeuge nebeneinander) einen PKW mit seinem Motorrad. Der PKW beschleunigte beim Überholvorgang und versuchte das KRAD abzudrängen, was ihm auch gelang. Der Krad-fahrer kam ins schleudern und stürzte. Der PKW legte nach dem Sturz eine Vollbremsung hin und flüchtete.
Kurze Zeit später konnte der PKW durch Kennzeichenerkennung ermittelt werden und stritt alles ab. Der Krad fahrer konnte doch zuvor ihn schon beschreiben. Der PKW Fahrer besitzt auch keine Fahrerlaubnis.
Durch die angeblichen Schleifspuren (107m) des KRAD auf der Straße, ermittelte ein Dekra Gutachter eine Geschwindigkeit des Motorrads von über 100kmh gefahren zu sein. Der KRAD-Fahrer hatte keine schlimmeren Verletzungen auser einen kleinen Bruch der operiert werden musste.
schaukelte die Polizei den Unfall als straßenrennen (über ca. 500m) hoch, dass sich angeblich das Motorrad und der PKW ein Duell geliefert hätten, da der PKW öfter stark abremste und das Krad einmal dichter auffuhr.
Durch Akteneinsicht wird gegen den PKW-Fahrer (mitte zwanzig Jahre alt, AZUBI) folgt ermittelt:
§§ 142, 223, 229 STGB; VOWI §§1/II, 3, 49 STVG, STVO
Gegen den Motorradfahrer:
Vowi §§ 3, 49 STVO, § 24 STVG.
Der Anwalt des Bekannten meinte auf Schmerzenseldforderung wird durch die Angebliche Überhol-Geschwindigkeitsüberschreitung nichts rauszuholen sein.
Frage:
1.Der schaden am Motorrad ist ca. 3000-4000 €, bekommt er diese ersetzt?
2.Um Schmerzensgeld zu bekommen muss er eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen?
Schadensersatz von Unfallverursacher ohne Fahrerlaubnis?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Willst Du das nun alle paar Stunden neu posten?
1.: Der Schaden wird sicher quotenmäßig geteilt, da beide sich verkehrwidrig verhalten haben. Da PKW-Fahrer ohne Fahrerlaubnis, trifft ihn evtl. eine höhere Quote.
2. Nein, kann aber hilfreich sein.
Die Polizei hat mit ihrer Feststellung sicher Recht: Hier haben sich 2 Unreife ein Duell geliefert.
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vielen dank ikarus!
aber zu punkt 1.
der PKW-Fahrer besitzt keine Fahrerlaubnis (PKW auf ihn sogar zugelassen), und nur beim Überholvorgang wurde angeblich diese geschwindigkeitsüberschreitung herbeigeührt, deshalb sollten diese ca. 4000€ nur zum teil bezahlt werden? haftet er mit seinem Eigenkapital?
2. Inwieweit könnte das hilfreich sein?
3. welche Sanktionen drohen womöglich meinem bekannten der Motorrad gefahren ist und auserhalb der Probezeit und noch nie aufgefallen ist? die geschwindigkeitsüberschreitung trat nur beim überholvorgang ein, der normal max. 5 sekunden dauert!
Außerdem hat mein Bekannter ihn nach diesem Unfall desöfteren den PKW-Fahrer mit seinem PKW unterwegs fahren sehen, aber leider kein Beweismaterial während der Fahrt, sondern nur auf einem Parkplatz, wo man dort wirklich sehen kann, dass dieser mann keinen führerschein besitzen kann!
Zu 1.) Wie bereits erwähnt wird der Schaden quotenmässig geteilt. Dabei spielt nur der Grad des Verschuldens eine Rolle. Ob der PKW-Fahrer eine Fahrerlaubnis hatte ist für die Schadensregulierung bzw. Quotierung unerheblich. Da der PKW zugelassen ist besteht auch Versicherungsschutz. Die Versicherung muß entsprechend der Quote zahlen, kann aber Regress nehmen wenn der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis hatte.
Zu 2.) Wenn der Kradfahrer Anzeige wegen Körperverletzung erstattet wird er als Zeuge befragt. Das könnte ein Eigentor werden, da er als Zeuge die Wahrheit sagen muß. Räumt er seine eigene Geschwindigkeitsüberschreitung ein ist es mit dem Schmerzensgeld Essig. Behauptete er korrekt gefahren zu sein und wird ihm, was zu vermuten ist, das Gegenteil bewiesen hat er ein Verfahren wegen Falschaussage an der Backe. Das wäre eine Straftat.
3.) Wie lange der Bekannte zu schnell gefahren ist ist unerheblich. Tatsache ist das das Überholmannöver und die Geschwindigkeitsüberschreitung mit ursächlich für den Unfall waren. Je nachdem welche Geschwindigkeit ihm tatsächlich nachgewiesen werden kann drohen Geldbuße, Punkte, Fahrverbot und Mitschuld. Ist aber schwierig zu beurteilen was ihm sonst noch vorgeworfen werden könnte. Evtl. noch Überholen bei unklarer Verkehrslage, Nötigung oder gar Verkehrsgefährdung.
Deinem bekannten steht es frei den PKW-Fahrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf dem Parkplatz anzuzeigen. Dies hätte aber keinen Einfluß auf die Schuldfrage und Schadensregulierung des vorliegenden Unfalls.
Ansonsten gebe ich Ikarus recht:
quote:
Hier haben sich 2 Unreife ein Duell geliefert.{/quote]
Wobei das noch freundlich formuliert ist.
okay gut!
schmerzensgeld wir mein bekannter wohl kaum bekommen, allerdings den schaden am motorrad bekommt er zumindesetens zu hälfte?
Der Pkw Fahrer besitzt keine FE und der Krad Fahrer besitzt wohl auch bald keine mehr.
Nach so einer Aktion auch noch die Frechheit zu besitzen, Schmerzensgeld zu verlangen, ist in meinen Augen vermessen. Schon für diese Arroganz gehört dem Krad Fahrer ein ordentlicher Denkzettel verpasst.
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" Vegetarierer essen meinem Essen das Essen weg! "
Seh ich nicht so.
Man darf, wenn man überholt wird, selber nicht weiter beschleunigen. Denn schon hier liegt ja eine Gefährdung seitens des Fahrers vor.
Ich würde hier mal einen Anwalt konsultieren, und den das durchboxen lassen.
Neuste INFOS!
Mein Bekannter (KRAD-Fahrer) bekam einen Anruf von der Polizei dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wird (anweisung von Staatsanwaltschaft), und er mündlich verwarnt wird, ob er damit einverstanden ist, weil ja angeblich durch das gutachten er zu schnell überholt hat. Er nahm das Angebot an. Anscheinend muss der PKW schon öfter Verkehrsverstöße gehabt haben!
Hat er nun bessere Chancen Kosten für das kaputte Motorrad zu bekommen?
Könnte es sein das sich da Jemand einen Scherz am Telefon erlaubt hat?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt doch nicht wegen OWIs gemäss §§ 3, 49 STVO, § 24 STVG. Wenn die Staatanwaltschaft Ermittlungen gegen den Kradfahrer aufgenommen hat dann doch wohl eher wegen dem § 315c STPO. Neu wäre mir zudem, dass ein solches Verfahren mit einer telefonischen Verwarnung durch die Polizei eingestellt würde. Die Einstellung wird dem Beschuldigten schriftlich unter Nennung der Rechtsgrundlage mitgeteilt.
Sollte tatsächlich wegen einer Straftat ermittelt und dieses Verfahren eingestellt worden sein, dann gehen die Unterlagen zur Verfolgung der OWI zurück an die Bußgeldstelle, die danach wegen der geschwindigkeitüberschreitung einen Bußgeldbescheid erlassen kann.
Zivilrechtlich dürfte das alles kaum von Belang sein. So lange die Darstellung des Gutachters nicht widerlegt ist, wonach das Krad innerorts mit mehr als 100 km/h unterwegs war wird es kaum 100% Schadenersatz geben.
habt ihr eigentlich schonmal daran gedacht, dass die jungs den schaden aus eigener tasche zahlen werden, obliegenheitsverletzung vor dem versicherungsfall??
das beste wär, die beiden einigen sich irgendwie untereinander.
persönlich angemerkt: der pkw-fahrer, keinen führerschein, hochschaukeln, ausbremsen, gehört in den knast.
gruß
mFriese:
..persönlich angemerkt: der pkw-fahrer, keinen führerschein, hochschaukeln, ausbremsen, gehört in den knast..
Wenn die Geschichte zutreffen sollte, ggf. schon.
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