Schadensersatz oder Geld zurückfordern???

1. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Danny P.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)
Schadensersatz oder Geld zurückfordern???

Hi Zusammen !
Ersteinmal wünsche ich allen Forumsteilnehmern ein frohes neues Jahr!
Ich habe bei eBay am 17.Dez 03 ein Telefon für 35€ ersteigert und zzgl. Porto den Betrag an den VK überwiesen. Kurz nach der Auktion wurde er gesperrt bei eBay auf Fragen oder ähnliches antwortet er nicht mehr. Ich habe ihn mehrfach ermahnt und ihm per Mail eine Frist bis Sylvester gesetzt zu liefern.
Ich werde ihn morgen per Einschreiben/Rückschein in Lieferverzug setzen und eine Frist zur Lieferung von 7 Tagen setzen. Muss ich vor dem Mahnbescheid noch ein zweites Mal eine Frist setzen?
Und dann noch meine Hauptfrage: fordere ich nur mein Geld inkl. Auslagen zurück oder den mir zustehenden Schadensersatz (Neupreis des Tel. ~120€, Tel in der Auktion war nen unbenutztes Ausstellungsstück)?? Möchte das Tel schon gern schnell haben und soo viele gibs davon bei eBay nicht. Außerdem gehen mir diese Art eBay-User langsam auf den Senkel....

Danke für die Unterstützung

Gruß
Danny

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Zwischen Lieferverzug und Mahnbescheid, müssten Sie auch noch den Kaufrücktritt erklären.

Ich denke, dass Sie nur dann eine Chance haben, zusätzlich noch einen Schadensersatz herauszuschlagen, wenn Sie Ihn auf Ihre Schadensersatzforderung bereits in Ihrem Lieferverzugs-Schreiben hinweisen / androhen.

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#2
 Von 
Danny P.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

... das bedeutet jetzt in Lieferverzug setzen und 7 tage Frist zur Lieferung gewähren ( sollte er liefern, wer zahlt das Einschreiben? soll er es in die LIeferung beipacken?)anschliessend erkläre ich den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordere Geld zurück / Schadensersatz mit 7 TageFrist und erst dannach der Mahnbescheid?
Auf den Schadenersatz bin ich gekommen weil ich hier im Forum gelesen hab das er mir zustünde und da ich vermute das ich mir das Geld eh mit Rechtsmitteln holen muss kann ich mir doch auch mehr holen? (Schadensersatz) :-)

Danke und Gruß
Danny

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

... die Lizenz zum Geld drucken ist das aber nicht ... :)

In Ihr "Lieferverzugseinschreiben", können Sie dies ja mal reinschreiben ("Ferner erwarte ich, dass Sie mir die Kosten für dieses Einschreiben in Höhe von EUR x,xx, der Sendung beilegen.") rein.

-> "Sollten Sie dieser letzten Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, behalte ich mir weitere Schadensersatzforderungen vor."

-> "Einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich im Übrigen äußerst gelassen entgegen."

Ansonsten ist diese Vorgehensweise m. E. korrekt.

Was mich jedoch ein wenig schockiert, ist die kurze Zeit, die zwischen dem Ersteigerungsdatum (17.12.2003) und heute verstrichen ist. Man beachte es waren unzählige Feiertage dazwischen, und die Post ist nicht wirklich die Schellste kurz vor Weihnachten und direkt danach.

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#4
 Von 
Danny P.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke schonmal !

Er schrieb in der Auktion Lieferzeit 5-7 Werktage und die sind um (Post arbeitet ja auch Heiligabend, Sylvester und Samstags). Naja, 14 Tage mögen im Normalfall nicht sehr lang sein, wenn jedoch ein Antworten auf irgendwelche Mails mit der Sperrung bei eBay einhergeht und mir die Bank anvertraut hat das der Kontoinhaber sein Konto einen Tag nach der eBaySperrung geräumt hat wird man misstrauisch. Ich habe ihn mehrfach nur um ne lächerliche Rückmeldung gebeten...
Und sollte es wirklich ankommen habe ich das Einschreiben umsonst geschickt, ich werde mit hineinschreiben das er es als gegenstandslos (nur das erste) betrachten soll wenn er bereits geliefert hat.

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