Schadensersatz nach schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471013-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadensersatz nach schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung

Guten Abend,

ich bin Opfer einer Gewalttat geworden. Ich bin seit dem 01.05.2017 aufgrund der erlittenen Verletzungen Krank geschrieben. Der Schädiger hat über seinen Anwalt die volle Haftung für die Verletzungen durch den Übergriff dem Grunde nach übernommen. Eine bereits von meinem Anwalt eingereichte Schmerzensgeldforderung im 5-stelligen Betrag hat der Schädiger außergerichtlich auch akzeptiert, ist aber aufgrund ALG2 Empfänger nicht in der Lage, auch nicht in Raten, diese zu erfüllen. Ich habe jetzt nächste Woche einen Termin bei meinem RA bezüglich Schadensersatz. Hier habe ich Gott sei Dank, eingebettet in meiner Privathaftpflichtversicherung, eine Forderungsausfallversicherung. D.h meine Versicherung zahlt mir die gestellte und vom Schädiger akzeptierte Schadensersatzforderungssumme aus und versucht sich dann das Geld, wie auch immer, vom Schädiger wiederzuholen. Nun zu meiner Frage: Was alles kann ich als Schadensersatz hier geltend machen? A .Ich beziehe seit Mitte Juni Krankengeld. Kann ich die Differenz zu meinem normalen Gehalt, hier ca. 500 Euro mtl. Netto, als Schadensersatz geltend machen? Wenn ja, wie wird das berechnet? Ich werde noch voraussichtlich bis Ende des Jahres Krankengeld beziehen. B. Aufgrund meines langen Ausfalls wird mir mein jetzt zum 31.07.2017 befristeter Vertrag nicht verlängert. Mein Arbeitgeber sagte mir, man sei gezwungen gewesen, da es sich um einen Kleinbetrieb handelt, eine neue Kraft einzustellen um meine Tätigkeiten weiterzuführen. ( kaufm. Sachbearbeiter ). Kann ich diesen Jobverlust, der einwandfrei auf die Folgen der Gewalttat zurückzuführen ist, ebenfalls als Schadensersatz geltend machen? Wenn ja, wie wird dieser Jobverlust in Euro berechnet? Ich habe mtl. 1900 Euro Netto verdient. C. Kann ich die Fahrtkosten die mir gerade entstehen, 2 mal in der Woche 100 KM hin u. zurück zu einer Therapie, ebenfalls als Schadensersatz geltend machen? Wenn ja, wie kann hier die Berechnung erfolgen. Und zu guter Letzt, was kann ich noch als Schadensersatz ansetzten? Als Verletzungen habe ich eine Rippenprellung, eine Gehirnerschütterung, eine schwere Verletzung der Blase und PTB erlitten. Gerichtsverhandlung fand noch nicht statt. Ich werde als Nebenkläger zugelassen. Es geht hier nur um den Schadensersatz, das Schmerzengseld selber wurde bereits akzeptiet, aber wie gesagt, ist der Schädiger Zahlungsunfähig. Würde mich freuen, wenn jemand da Erfahrungen drin hat. Vielen lieben Dank.....

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

1.) Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn
2.) Als Schadenersatz geltend machen kann man alles was man möchte. Die Kunst / Problematik meist besteht darin es dann auch zu bekommen.
3.) Der Anwalt wird den Schadenrsatz berechnen, denn er kennt im Gegensatz zu uns die Akte inkl. der Beweise / Belege
4.) Die kommende Gerichtsverhandlung kann das auch noch beeinflussen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

zu a) Ich denke schon, dass man zumindest für die Zeit in der man einen Arbeitsvertrag hätte die DIfferenz als Schadensersatz geltend machen kann.

zu b) Befristeter Arbeitsvertrag, kannst du irgendwie beweisen, dass du sonst einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen hättest?

zu c) Schwer zu sagen, zum einen hast du eine Schadensminderungspflicht, ob da jedesmal eine 100Km Strecke zur Therapie zu rechtfertigen ist? Gibt es keine Terapiestellen die nächer liegen und auch mittlerer Güte sind? Hier muss man aber meiner Meinung nach gegenrechnen! Die Fahrten hin und zurück zum Arbeitplatz fallen ja jetzt weg, dadurchentsteht dort eine Einsparnis, die man zu den Farten zur Therapie gegenrechnen müsste, so meine ich.

Zitat:
Und zu guter Letzt, was kann ich noch als Schadensersatz ansetzten?
All das was dir auch wirklich als finanzieller Schaden entsteht! Nicht mehr aber auch nicht weniger! Belege dafür kannst du sicherlich anbringen! Alles andere ist duch das Schmerzensgeld abgegolten...

2x Hilfreiche Antwort

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