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Schadensersatz nach Wasserschaden

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Schadensersatz nach Wasserschaden

Hallo,
wir hatten gerade am Wochenende hier in Berlin sinnflutartige Regenfälle und da - ganz offensichtlich - in dem Mietshaus, in dem wir wohnen, die Isolierung des Fundaments nicht in Ordnung ist, möglicherweise liegt es auch daran dass es in der Abwasserleitung kein/oder ein defektes Rückschlagventil(?)gibt(sanierter Nachkriegsbau, Liegenschaft mit 3 Eigentümern - vertreten durch eine Hausverwaltung) wurden unsere Keller geflutet. Auf Nachfrage hat sogar der Hausmeister zugegeben, dass das Problem schon seit Jahren bekannt ist, bislang aber noch nichts dagegen unternommen wurde. Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung, wer mir nun meinen Schaden ersetzt (halbe Einbauküche, Bodenbeläge, Schränke - was man halt so im Keller lagert, wenn in der Wohnung nicht genug Platz ist...), meinte diese, dass in diesem Fall ausnahmslos unsere Hausrat dafür aufkommt - das stimmt so jedoch nicht ganz, da wir als Mieter, die Gebäudeversicherung über die Nebenkosten mittragen. Ausserdem ist es doch definitiv ein Schaden der durch Unterlassung der Vermieter zustande kam, oder? Ich bin ratlos. Unsere Versicherung (DEBEKA) hat mir nun - zu allem Übel - auch noch mitgeteilt, dass "angeblich" unsere Hausrat vor 2 Jahren gekündigt worden wäre (es konnte mir jedoch nicht mitgeteilt werden ob wir Versicherungsnehmer oder die Versicherung selbst gekündigt hätte...), jedoch ist weder meinem Mann, noch mir davon etwas bekannt, geschweige denn dass wir darüber informiert worden wären, bzw. wofür zahlen wir dann jeden Monat unsere Beiträge??? Ich bin am verzweifeln, in unserem Keller schimmeln die Sachen fröhlich vor sich hin, ich kann sie wegen eines möglichen Gutachters nicht entsorgen, die Schadensersatzfrage ist nicht geklärt... bin für jeden Tip dankbar...


von Darkstarsky am 04.07.2012 09:04
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 248 weitere Beiträge zum Thema "Wasserschaden".


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>Schadensersatz nach Wasserschaden
1) Gebäudevers. = alle Gegenstände, die "fest" mit dem Geb. verbunden sind.

2) Hausratvers. = alle Gegenstände, die "leicht" (theoretisch) zu entfernen sind.

Dann gibt es wiederum Ausnahmen bzw. Überschneidungen, die i.d.R. jedoch der Hausratvers. zugeschlagen werden.

Nach Ihrer Schilderung wäre die Hausratvers. zuständig.


quote:
Unsere Versicherung (DEBEKA) hat mir nun - zu allem Übel - auch noch mitgeteilt, dass "angeblich" unsere Hausrat vor 2 Jahren gekündigt worden wäre (es konnte mir jedoch nicht mitgeteilt werden ob wir Versicherungsnehmer oder die Versicherung selbst gekündigt hätte...),

Das ist nicht nachvollziehbar. Jede Vers. verschickt die eigene Kündigung i.d.R. per Einschreiben/Rückschein. Sollten Sie jedoch gekündigt haben (was ja nach Ihrer Schilderung nicht sein kann), müsste der Vers. Ihre Kündigung ja vorliegen. Fordern Sie die Vers. schriftlich mit Fristsetzung auf, Ihnen die Kündigung nachzuweisen.


quote:
bzw. wofür zahlen wir dann jeden Monat unsere Beiträge???

Wie zahlen Sie (Einzugsermächtigung od. Überweisung)?
Bei einer Einzugsermächtigung können Sie anhand der Kontoauszüge den Nachweis führen, dass keine Kündigung vorliegt.


quote:
Auf Nachfrage hat sogar der Hausmeister zugegeben, dass das Problem schon seit Jahren bekannt ist, bislang aber noch nichts dagegen unternommen wurde.

Es könnte ggfs. ein Schadensersatzanspruch auch gegen Ihre Hausverwaltung in Betracht kommen.

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von hamburger-1910 am 04.07.2012 10:02
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Schadensersatz nach Wasserschaden
Danke für die rasche Antwort...

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von Darkstarsky am 04.07.2012 20:57
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schadensersatz nach Wasserschaden
Na es geht doch nach Verursacherprinzip.
Wenn man nachweisen kann das der Abfluss/Drainage ein Mangel darstellt, ursächlich für die Überschwemmung, müsste doch der in Verantwortung treten der den Schaden verursacht hat.
Das wäre doch der Gebäudebesitzer.
Im Prinzip ist ja das Gebäude beschädigt worden durch den Wassereinbruch, und sekundär die eingelagerten Sachen!?

An wem zahlen Sie denn die Monatbeiträge?
Wenn Sie immer zahlen sind Sie wohl auch Hausrats versichert. Nehme ich mal an.
Vlt. ein Fehler durch den Versicherer?


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von mausino1 am 09.07.2012 17:41
Status: Senior (161 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)


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