>Schadensersatz nach Wasserschaden
1) Gebäudevers. = alle Gegenstände, die "fest" mit dem Geb. verbunden sind.
2) Hausratvers. = alle Gegenstände, die "leicht" (theoretisch) zu entfernen sind.
Dann gibt es wiederum Ausnahmen bzw. Überschneidungen, die i.d.R. jedoch der Hausratvers. zugeschlagen werden.
Nach Ihrer Schilderung wäre die Hausratvers. zuständig.
quote:
Unsere Versicherung (DEBEKA) hat mir nun - zu allem Übel - auch noch mitgeteilt, dass "angeblich" unsere Hausrat vor 2 Jahren gekündigt worden wäre (es konnte mir jedoch nicht mitgeteilt werden ob wir Versicherungsnehmer oder die Versicherung selbst gekündigt hätte...),
Das ist nicht nachvollziehbar. Jede Vers. verschickt die eigene Kündigung i.d.R. per Einschreiben/Rückschein. Sollten Sie jedoch gekündigt haben (was ja nach Ihrer Schilderung nicht sein kann), müsste der Vers. Ihre Kündigung ja vorliegen. Fordern Sie die Vers. schriftlich mit Fristsetzung auf, Ihnen die Kündigung nachzuweisen.
quote:
bzw. wofür zahlen wir dann jeden Monat unsere Beiträge???
Wie zahlen Sie (Einzugsermächtigung od. Überweisung)?
Bei einer Einzugsermächtigung können Sie anhand der Kontoauszüge den Nachweis führen, dass keine Kündigung vorliegt.
quote:
Auf Nachfrage hat sogar der Hausmeister zugegeben, dass das Problem schon seit Jahren bekannt ist, bislang aber noch nichts dagegen unternommen wurde.
Es könnte ggfs. ein Schadensersatzanspruch auch gegen Ihre Hausverwaltung in Betracht kommen.
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von hamburger-1910 am 04.07.2012 10:02
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