Eine Freundin hat ein Problem und deshalb setze ich mich mal für sie ein und stelle hier mal die Frage.
Der Sohn meiner Freundin ( 6 Jahre alt ) hat vor der Haustür Fusball gespielt als eine Frau vorbei kam und sie den Ball abbekommen hat und dabei ihre Brille kaputt gegangen ist.
Die Frau ist daraufhin zu der Mutter hoch und hat sich die Adresse gebeb lassen damit sie ihr die Rechnung zukommen lassen kann,bisher konnte sie aber nicht die Rechnung bezahlen oder wollte nicht bezahle da sie die Rechtslage nicht genau kennt und ob sie für den Schaden überhaupt aufkommen muss.
Nun kam ein Schreiben vom Anwalt mit der Aufforderung den Schaden für die Brille in Höhe von 161 Euro nun zu bezahlen.
Nun letztendlich die Frage: hat die Mutter die Aufsichtspflicht verletzt weil ihr Kind vor der Haustür Fusball gespielt hat und somit der Schaden entstanden ist ?
Muss die Mutter nun dafür haften ?
Sie hat wohl gehört das sie erst dafür haften müsste wenn ihr Sohn bereits 7 jahre alt gewesen währe, aber zu dem Zeitpunkt war ihr Kind erst 6 Jahre !
Muss sie die Rechnung nun bezahlen ? Sie ist alleinerziehend, Hausfrau und bekommt Sozialhilfe, sie könnte den betrag im Moment auch gar nicht aufbringen.
Wenn sie bezahlen muss und nicht bezahlen kann, was könnte dann passieren ?
Würde mich über einige Antworten sehr freuen !
Vielen Dank
-- Editiert von LeoTec am 20.02.2008 15:09:34
-- Editiert von LeoTec am 20.02.2008 15:12:03
-- Editiert von LeoTec am 20.02.2008 15:12:35
Schadensersatz für Brille die ein 6 jährisges Kind kaputt gemacht hat
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Du hast die Rechtlage schon richtig erkannt:
Das Kind muss nicht bezahlen weil es aufgrund seines Alters (<7 Jahre) noch deliktunfähig war.
Die Mutter müsste nur dann bezahlen, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt hätte.
Ein 6-jähriges Kind darf aber durchaus alleine Fußball spielen, ohne dass die Eltern deswegen gleich die Aufsichtspflicht verletzt hätten. Es reicht in so einem Fall, wenn die Mutter hin und wieder nach den Kindern schaut.
Die Mutter sollte daher dem Anwalt antworten, dass das Kind zum Tatzeitpunkt noch keine 7 Jahre alt war und sie selbst die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat und daher eine Haftung ablehnt.
>>>Die Mutter sollte daher dem Anwalt antworten,
sie sollte unverzüglich ihre haftpflichtversicherung informieren, die ist dafür zuständig.
gruß
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--- editiert vom Admin
das wär dummheit denn bei echter sozihilfe gibt es dafür zuschüsse
Die Frage ist doch, wieso die Haftpflicht hier zahlen sollte?
Anders wohl, wenn das Kind eben aelter gewesen waere ... was es aber nicht war.
Gruss
Agenor
Hallo,
>>>Die Frage ist doch, wieso die Haftpflicht hier zahlen sollte?
hat das jemand gesagt?
aufgabe der haftpflicht ist es nicht nur zu zahlen sondern auch unberechtigte ansprüche abzuwehren.
ich schrieb:
>>>die ist dafür zuständig.
nicht: die zahlt
gruß
eine moralische Verpflichtung den Schaden zu begleichen sieht man wohl nicht? Vielleicht hat die Betroffene auch kein Geld um die Reparatur zu bezahlen.
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