Schadensersatz einer Urheberrechtverletzung zu hoch?

11. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.12.2022 15:34:13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Schadensersatz einer Urheberrechtverletzung zu hoch?

Guten Tag,

folgende Situation: Ich habe ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, der 620€ Schadenersatz für den Urheber und 540€ Anwaltskosten fordert, weil ich (ich gebe das natürlich zu) ein Bild leider unerlaubt auf meiner privaten Homepage eingebunden habe. Sind diese Zahlen nicht etwas zu hoch? Denn es handelt sich um meine private Seite, einen großen Schaden hat der Urheber dadurch nicht, oder doch?

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ist viel zu hoch. Bei einer solch einfachen Verletzung dürfte die Streitwertdeckelung auf 1000€ greifen, das macht wenn ich mich recht erinnere 124€ Anwaltskosten.

Für ein einzelnes Bild außerhalb des geschäftlichen Verkehrs werden in der Regel 20€ zugestanden, wenn der Urheber nicht genannt wurde verdoppeln manche Gerichte das. Macht also in Summe 144-164€, evtl. zzgl. USt.

Allerdings ist die geforderte Summe nicht Dein Problem. Selbst wenn Du nicht zahlst, kommt da meistens nicht, die um die 150€ sind den Aufwand nicht wert.

Dein Problem ist die Unterlassungerklärung. Die vorgefertigte solltest Du nicht abgeben, die geht zu weit. Selber formulieren ist riskant. Da würde ich zum Gang zum Anwalt raten.


-- Editiert von JogyB am 11.06.2015 14:14

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