Hallo, folgender theoretischer Sachverhalt. Durch einen Fehler des Dachdeckers ist ein Wasserschaden im Haus entstanden (Teppich wurde klatschnass und verschmutzt) und muss ausgetauscht werden. Der Teppich (Auslegeware) zieht sich durch das Treppenhaus und den Flur im Obergeschoss. Da der Teppich nur im Bereich des Flurs nass geworden ist, will der Handwerker auch nur den Teppich zum Teil ersetzen lassen. Das sieht dann allerdings aus wie die Faust aufs Auge, da es diese Auslageware so nicht mehr gibt und im Flur dann zwei verschiedene Teppich-Optiken vorhanden wären.Kann sich der Handwerker weigern den kompletten Teppich zu ersetzen?
Der Handwerker ist versichert. Der Handwerker soll den Schaden seiner Versicherung melden. Dann können Sie direkt, oder mit einem Anwalt verhandeln. Bei Schäden bis 1000,00 Euro sind die ersicherungen nicht geneigt, es auf einen Rechtstreit ankommen zu lassen.