Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Schadensersatz durch Handwerker

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

553 Aufrufe

Schadensersatz durch Handwerker

Hallo,
folgender theoretischer Sachverhalt. Durch einen Fehler des Dachdeckers ist ein Wasserschaden im Haus entstanden (Teppich wurde klatschnass und verschmutzt) und muss ausgetauscht werden. Der Teppich (Auslegeware) zieht sich durch das Treppenhaus und den Flur im Obergeschoss. Da der Teppich nur im Bereich des Flurs nass geworden ist, will der Handwerker auch nur den Teppich zum Teil ersetzen lassen. Das sieht dann allerdings aus wie die Faust aufs Auge, da es diese Auslageware so nicht mehr gibt und im Flur dann zwei verschiedene Teppich-Optiken vorhanden wären.

Kann sich der Handwerker weigern den kompletten Teppich zu ersetzen?


-----------------
""


von bingobongo71 am 30.05.2011 12:06
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Schadensersatz durch Handwerker
Der Handwerker ist versichert.
Der Handwerker soll den Schaden seiner Versicherung melden.
Dann können Sie direkt, oder mit einem Anwalt verhandeln.
Bei Schäden bis 1000,00 Euro sind die ersicherungen nicht geneigt, es auf einen Rechtstreit ankommen zu lassen.


-----------------
""


von xxsirodxx am 30.05.2011 20:08
Status: Unsterblich (878 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 23 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97933
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online