>Schadensersatz bei gefährlicher Körperverletzung
Ein Vergleich ist das einfachste. Das geht schnell und mit vergleichsweise wenig Stress über die Bühne.
Solltet Ihr Euch nicht auf einen vergleich einigen können, bleibt nur die Klage.
Für eine zivilrechtliche Klage würde ich dringend empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Der klärt dann alles weitere.
Solltest Du den Prozess in vollem Umfang gewinnen, muss der Täter sämtliche Verfahrenskosten übernhemen, also auch die Kosten für Deinen Anwalt.
Vorher solltest Du aber klären, ob der Täter überhaupt zahlungsfähig ist. Sollte er kein Geld haben, bleibst Du nämlich auf sämtlichen Kosten sitzen.
von hh am 23.03.2005 14:21
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