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Schadensersatz bei gefährlicher Körperverletzung

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Schadensersatz bei gefährlicher Körperverletzung

In einer Diskothek wurde ich ohne Grund angegriffen und habe eine Kopfnuss aufs Auge verpasst bekommen. Die Wunde wurde mit 4 Stichen genäht.
Der Täter war geständig und wurde nun schuldig gesprochen wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall und muss 1.800 EUR Geldstrafe bezahlen.
Wie mache ich nun meine Schadensersatzansprüche am besten geltend? Durch einen Vergleich bei dem wir uns auf eine Summe einigen?
Oder doch durch eine zivilrechtliche Klage? Falls durch eine Klage, wie muss ich die einreichen, gibt es Fristen die ich einhalten muss, welche Kosten kommen auf mich zu, welches Schmerzensgeld habe ich zu erwarten usw.

Besten Dank


von Matt24 am 21.03.2005 14:06
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Schadensersatz bei gefährlicher Körperverletzung
Ein Vergleich ist das einfachste. Das geht schnell und mit vergleichsweise wenig Stress über die Bühne.

Solltet Ihr Euch nicht auf einen vergleich einigen können, bleibt nur die Klage.

Für eine zivilrechtliche Klage würde ich dringend empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Der klärt dann alles weitere.

Solltest Du den Prozess in vollem Umfang gewinnen, muss der Täter sämtliche Verfahrenskosten übernhemen, also auch die Kosten für Deinen Anwalt.

Vorher solltest Du aber klären, ob der Täter überhaupt zahlungsfähig ist. Sollte er kein Geld haben, bleibst Du nämlich auf sämtlichen Kosten sitzen.


von hh am 23.03.2005 14:21
Status: Tao (23495 Beiträge)
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