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Schadensersatz bei bewußter Nicht-Verbeamtung

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Schadensersatz bei bewußter Nicht-Verbeamtung

Der Fall ist etwas kompliziert: ich habe mich vor zehn Jahren auf eine Stelle bei einem öffentlichen Arbeitgeber beworben, bei dem gleichzeitig drei Stellen mit fachlichen Unterschieden, aber identischen Aufgaben und Qualifikationsanforderungen ausgeschrieben waren, jeweils für Studienrat im Hochschuldienst. Zwei dieser Stellen waren Beamtenstellen, eine bloß eine Angestelltenstelle. Ich habe mich - aus fachlichen Gründen - auf die Angestelltenstelle beworben und sie bekommen. Auf meine seither mehrfach vorgetragene Frage, warum diese Stelle bloß eine Angestelltenstelle sei (trotz meiner Eigenung zur Verbeamtung) und die anderen hingegen Beamtenstellen bekam ich die Auskunft (mit einem entsprechenden Papier belegt) dass eine Beamtenstelle nicht verfügbar gewesen sei, obwohl meine Dienstbezeichnung lautet "wissenschaftlicher Mitarbeiter mit den Aufgaben eines Studienrats im Hochschuldienst". Das war und ist immer ärgerlich gewesen, da man als Angestellter finanziell wesentlich schlechter gestellt ist (wegen Renten- etc. Versicherungen und der schlechteren Beförderung). Heute habe ich aus einer anderen Quelle nach langer Zeit wieder einen Stellenplan gesehen, in dem meine Stelle ausdrücklich als Beamtenstelle eingetragen ist.
Nun ist es nicht möglich, in Deutschland eine Verbeamtung einzuklagen (mittlerweile wäre ich dazu auch zu alt) - aber gäbe es denn nicht die Möglichkeit, die - durch Unterlassung ? - eingetretenen Vermögensschäden als Schadensersatz einzuklagen?

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von lonnie am 12.07.2012 17:52
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Schadensersatz bei bewußter Nicht-Verbeamtung
Wieso solltest du den Anspruch haben? Du sagt doch selbst,
quote:
Ich habe mich - aus fachlichen Gründen - auf die Angestelltenstelle beworben


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-- Editiert florian3011 am 12.07.2012 18:18


von florian3011 am 12.07.2012 18:17
Status: Unsterblich (2962 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 33 User(n) bewertet)

>Schadensersatz bei bewußter Nicht-Verbeamtung
Du wusstest doch vorher das du auf Finazieller Ebene als Angestellter schlechter da stehst. Und nun willst du im Nachhinein Geld einklagen wofür du eigentlich nicht Angestellt wurdest? Was steht denn in deinen Arbeitsvertrag?
Denn es wird eher zählen für was du angestellt wurdest und auch unterschrieben hast.

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von Shabby am 13.07.2012 14:50
Status: Senior (110 Beiträge)
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