quote:Sorry aber so eindeutig ist das nicht, eher finde ich etwas anderes eindeutig:
Ich kaufte, da die Auktion für mich eindeutig "2 Tickets" zum Preis von 120€ anbot.
quote:VK schreibt doch, 2 Tickets die am Abend zum Originalpreis abgeholt werden können, nochmal zum Originalpreis.So ganz ok finde ich die Auktion zwar nicht, aber ich sehe die Chancen eher beim VK und nicht bei dir...
Ich verkaufe hier 2 Fusion Tickets, die am Festival zum Originalpreis abgeholt werden können.
quote:Das darf so verstanden werden, daß der Verkäufer sich verpflichtet, dem Käufer am Festival(ort) zwei Eintrittskarten zukommen zu lassen, und zwar solche Tickets, wie sie "zum Originalpreis" angeboten/gekauft werden können.Für diese Leistung will der Verkäufer 120 Euro haben.Das muß NICHT so verstanden werden, daß der Bieter hier 120 Euro an den "Verkäufer", und den "Originalpreis" an einen Dritten ( den Veranstalter? ) zu zahlen haben soll, um an die angebotenen Tickets zu kommen ... M.
Ich verkaufe hier 2 Fusion Tickets, die am Festival zum Originalpreis abgeholt werden können.
Online Rechtsberatung Internetauktionen
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop
| Antwort schreiben |