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Schadensersatz bei (ausverkauften) Festivaltickets

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Schadensersatz bei (ausverkauften) Festivaltickets

Hallo,

Hintergrund ist die Auktion http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&;item=140568680247

Ich kaufte, da die Auktion für mich eindeutig "2 Tickets" zum Preis von 120€ anbot.

Nun teilt mir die Verkäuferin mit, dass sie lediglich eine Kaufberechtigung hat, mit der ich laut ihr dann 2 Tickets zum Orginalpreis an der Festivalkasse _kaufen_ kann. (Also für bei 80€ inkl. Müllpfand je Ticket). Und diese Kaufberechtigung will sie mir für 120€ verkaufen. Ich habe aber inzwischen festgestellt, dass eine Drittperson (also ich) eh nur eine der beiden Karten kaufen kann. Die andere kann nur sie persönlich kaufen.

Das Festival ist ausverkauft und beginnt diesen Donnerstag.

Ich habe schon herausgefunden, dass ich wohl nach §281 BGB zu Schadensersatz berechtigt bin.
-> Heißt das, dass ich mir jetzt 2 Tickets kaufen kann, und von ihr den Differenzbetrag zu den 120€ erstatten lassen kann? Da das Festival ausverkauft ist, ist ebay die einzige Möglichkeit, dort zahlt man je Ticket gerade 100-140€. Läuft das dann als "marktüblicher Preis" o.ä.?

Ich danke euch schonmal für eure Einschätzung! (ich selbst bin Ingenieur


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von SonnenSimon am 27.06.2011 17:02
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Schadensersatz bei (ausverkauften) Festivaltickets
Hallo

quote:
Ich kaufte, da die Auktion für mich eindeutig "2 Tickets" zum Preis von 120€ anbot.
Sorry aber so eindeutig ist das nicht, eher finde ich etwas anderes eindeutig:
quote:
Ich verkaufe hier 2 Fusion Tickets, die am Festival zum Originalpreis abgeholt werden können.
VK schreibt doch, 2 Tickets die am Abend zum Originalpreis abgeholt werden können, nochmal zum Originalpreis.

So ganz ok finde ich die Auktion zwar nicht, aber ich sehe die Chancen eher beim VK und nicht bei dir...

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von lesen-denken-handeln am 27.06.2011 17:27
Status: Unsterblich (1238 Beiträge)
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>Schadensersatz bei (ausverkauften) Festivaltickets
Hallo lesen-denken-handeln,

ich danke für deine Einschätzung. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass es sich bei den 120€ um 2x den Originalpreis handelt. Und das die Tickets beim Festival übergeben werden.

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von SonnenSimon am 27.06.2011 17:41
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Schadensersatz bei (ausverkauften) Festivaltickets
quote:
Ich verkaufe hier 2 Fusion Tickets, die am Festival zum Originalpreis abgeholt werden können.

Das darf so verstanden werden, daß der Verkäufer sich verpflichtet, dem Käufer am Festival(ort) zwei Eintrittskarten zukommen zu lassen, und zwar solche Tickets, wie sie "zum Originalpreis" angeboten/gekauft werden können.

Für diese Leistung will der Verkäufer 120 Euro haben.

Das muß NICHT so verstanden werden, daß der Bieter hier 120 Euro an den "Verkäufer", und den "Originalpreis" an einen Dritten ( den Veranstalter? ) zu zahlen haben soll, um an die angebotenen Tickets zu kommen ...

M.


von Mirk am 28.06.2011 01:49
Status: Tao (5245 Beiträge)
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>Schadensersatz bei (ausverkauften) Festivaltickets
"Ich verkaufe zwei Tickets". Eindeutiger geht es wohl nicht.

"Ich verkaufe zwei Berechtigungsscheine zum Erwerb von Tickets, durch welchen zusätzliche Kosten entstehen" wäre etwas ganz anderes.

Ich würde denken, der VK ist schadenersatzpflichtig.

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von Tommok am 29.06.2011 09:17
Status: Legende (466 Beiträge)
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