Schadensersatz abgebrochener Griff

17. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Larry823
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz abgebrochener Griff

Hi zusammen! Ich bräuchte dringend eure Einschätzung zu folgendem Fall:

Person A nimmt die befreundete Person B mit geliehenem PKW von Person C (verwandt mit Person A) freundlicherweise ein Stück in Richtung der nächsten U-Bahnstation mit.

Beim normalen Aussteigen der Person B aus dem PKW an der U-Bahnstation bricht der Türgriff des Fahrzeugs (Interior) bei sachgemäßer Betätigung durch Person B aus einer Befestigung. Der Griff bricht nicht vollständig ab. Das Fahrzeug ist 11 Jahre alt.

Ohne weiteres Gespräch lässt Person A bei einer offiziellen Vertragswerkstatt den Schaden prüfen und reparieren. Kostenpunkt ca. 300,00 Euro.

Person A verlangt nun Schadenersatz von Person B. Zu Recht?

-- Editier von Larry823 am 17.02.2017 17:35

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Damit B Schadensersatz verlangen könnte, würde wohl nur ein Anspruch aus Fahrlässigkeit in Frage kommen. Eine solche würde ich nach der Beschreibung aber nicht als gegeben sehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Verlangen kann man immer.
Aber um Schadensersatz durchsetzen zu können, müsste A dem B eine Fehlbedienung oder ähnliches falsches Verhalten nachweisen können. Solange B alle Griffe sorgfältig und sachgerecht benutzt hat, bleibt A (bzw. C) auf dem Schaden sitzen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen