Hi zusammen! Ich bräuchte dringend eure Einschätzung zu folgendem Fall:
Person A nimmt die befreundete Person B mit geliehenem PKW von Person C (verwandt mit Person A) freundlicherweise ein Stück in Richtung der nächsten U-Bahnstation mit.
Beim normalen Aussteigen der Person B aus dem PKW an der U-Bahnstation bricht der Türgriff des Fahrzeugs (Interior) bei sachgemäßer Betätigung durch Person B aus einer Befestigung. Der Griff bricht nicht vollständig ab. Das Fahrzeug ist 11 Jahre alt.
Ohne weiteres Gespräch lässt Person A bei einer offiziellen Vertragswerkstatt den Schaden prüfen und reparieren. Kostenpunkt ca. 300,00 Euro.
Person A verlangt nun Schadenersatz von Person B. Zu Recht?
-- Editier von Larry823 am 17.02.2017 17:35
Schadensersatz abgebrochener Griff
17. Februar 2017
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Frage vom 17. Februar 2017 | 17:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz abgebrochener Griff
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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#1
Antwort vom 17. Februar 2017 | 18:25
Von
Status: Lehrling (1596 Beiträge, 405x hilfreich)
Damit B Schadensersatz verlangen könnte, würde wohl nur ein Anspruch aus Fahrlässigkeit in Frage kommen. Eine solche würde ich nach der Beschreibung aber nicht als gegeben sehen.
#2
Antwort vom 18. Februar 2017 | 01:17
Von
Status: Weiser (16475 Beiträge, 9287x hilfreich)
Verlangen kann man immer.
Aber um Schadensersatz durchsetzen zu können, müsste A dem B eine Fehlbedienung oder ähnliches falsches Verhalten nachweisen können. Solange B alle Griffe sorgfältig und sachgerecht benutzt hat, bleibt A (bzw. C) auf dem Schaden sitzen.
Und jetzt?
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