Schadensersatz Zivilklage bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

13. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Spiegelschrift1A
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz Zivilklage bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe ich habe hier das korrekte Unterforum ausgewählt.
Nun zum Sachverhalt:

Person A hat vor einigen Monaten ein Video von Person B ins Internet gestellt ohne ein Einverständnis von Person B zu besitzen. Es handelte sich bei dem Video um Nacktaufnahmen, welche Person B für Person A erstellt hat.

Jedenfalls hat Person B diese Veröffentlichung unterbunden und Person A per Anwalt kontaktiert. Zudem war die Polizei mit einer Hausdurchsuchung bei Person A und es drohte ein Strafrechtliches Verfahren.

Der Anwalt forderte von Person A eine Unterlassungserklärung, eine Auskunft und die Zahlung bisheriger Kosten. All diese wurde von Person A erledigt.

Parallel forderte der Staatsanwalt von Person A eine Zahlung zur Wiedergutmachung, welche direkt an Person B zu erfolgen hatte. Auch diese Forderung wurde von Person A erfüllt, so dass das Strafrechtliche Verfahren laut Staatsanwalt vorläufig eingestellt wurde.

Nun erfolgte aber ein neues Schreiben des Anwalts von Person B an Person A in der nochmal auf die Zivilrechtliche Schadensanforderung aufmerksam gemacht wird. Diese Zahlung soll in 2 Wochen erfolgen und beläuft sich auf fasst das halbe Jahreseinkommen von Person A, dessen Ersparnisse bereits komplett aufgebraucht sind.

Nun zu den Fragen:

Sollte die Zivilrechtliche Schadensforderung nicht an das Einkommen von Person A gekoppelt sein? Weil selbst wenn eine Ratenzahlung mit der höchstmöglichen Rate vereinbart werden würde, müsste Person A 5-6 Jahre Zahlungen tätigen.

Ist es Sinnhaft, das Person A die Frist verstreichen lässt und es auf einen Zivilen Prozess ankommen lässt?

Wie soll sich Person A verhalten?

Besten Dank und Grüße



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Spiegelschrift1A):
Sollte die Zivilrechtliche Schadensforderung nicht an das Einkommen von Person A gekoppelt sein?

Nö, Schadenersatz muss denknotwendigerweise durch die Höhe des Schadens bestimmt werden.



Zitat (von Spiegelschrift1A):
müsste Person A 5-6 Jahre Zahlungen tätigen.

Und selbst wenn man an beide Zahlen noch eine 0 dranhängen würde, wäre das nicht relevant.



Zitat (von Spiegelschrift1A):
Ist es Sinnhaft, das Person A die Frist verstreichen lässt und es auf einen Zivilen Prozess ankommen lässt?

Nun, in einem Prozess würde dann geprüft, ob die Höhe des Schadens korrekt berechnet wurde.
Falls die Antwort ja lautet, hat A halt noch einen guten Batzen mehr an Kosten die er zahlen muss.
Und falls die Antwort nein lautet, müsste man schauen wie hoch die Reduktion ist. Wenn es dumm läuft hat man 50 EUR Reduktion und 3000 EUR Kosten.

Hier sollte A sich von einem Fachanwalt beraten lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Hier wird offenbar Schadenersatz in Form von ein Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet verlangt. Dies ist ein zivilrechtliche Anspruch, der eigenständig neben den strafrechtlichen Folgen steht. Er entfällt nicht durch das Urteil im Strafverfahren oder eine dort etwa verhängte Geldauflage.

Das BGB formuliert zur Höhe des Schmerzensgeld recht unbestimmt, dass dies eine "billige", gemeint ist eine angemessene, Entschädigung sein muss. Was angemessen ist entscheidet im Streitfall ein Gericht. Dabei greift das Gericht auf vergleichbare Fälle zurück, die man auch selbst im Internet recherchieren kann (Fälle von deutschen Gerichten, nicht amerikanischen). Bei dem vorliegenden Fall kann man das nur schwer beurteilen. Es kommt aber auf die Menge des hochgeladenen Materials, den Inhalt und die Art der Verbreitung an. Dabei kann auch ein Betrag im fünfstelligen Bereich angemessen sein.

Wenn man einen Zivilprozess vermeiden möchte, wird man die Höhe des Schmerzensgeldes mit der Gegenseite aushandeln müssen. Dabei kann ein Anwalt helfen. Ob die Geldauflage aus dem Strafprozess berücksichtigt wird, ist ebenfalls Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Sollte die Zivilrechtliche Schadensforderung nicht an das Einkommen von Person A gekoppelt sein?

Nein. Bei einem Autounfall richtet sich die Schadensersatzforderung ja auch nach der Höhe des verursachten Schadens und nicht nach dem Einkommen des Unfallverursachers.

Zitat:
Ist es Sinnhaft, das Person A die Frist verstreichen lässt und es auf einen Zivilen Prozess ankommen lässt?

Das kommt drauf an, wie realistisch die Forderung des Anwalts von B ist. Kann man aus der Ferne also kaum beurteilen.

Zitat:
Wie soll sich Person A verhalten?

Selbst einen Anwalt beauftragen - allein schon wegen der "Waffengleichheit" mit B.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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