Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1681 Aufrufe

Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!

Lieber Forummitglieder,

Ich versuche mein Situation zu erläuchtern,
Bei mir wurde ein Hausdurchsuchung durchgeführt ohne nennenswerte befunde,
in mein Wohnung wurden Medikamente gefunden den ich zu mein HIV infection benötige,..... An die Wache später wurde ich nochmals bekanntgegeben dass ich HIV positiv bin, auf die Frage ob es mein Arbeitgeber weisst hab gesagt nein und dass ich das auch nicht will das er es weisst. Nächste Tage habe ich von mein Vorgesetzten einladung zum Personalgespräch gekriegt und dort wurde ich damit konfrontiert dass der Arbeitgeber vom Polizei information erhalten ich sei HIV infiziert deswegen darf ich nicht mehr an mein Arbeitsplatz zurück. Ich arbeite als MTA im op bereich. Möchte wissen ob mann wegen diese Grobe handlung die Beamten Schadensersatz & Schmerzensgeld verlangen kann und wenn ja in welche Höche.
Ich wohne momentan an Klinikunterkunft wenn ich mein Job verliere
(das wird bald passieren) kann ich gleich unter die brücke gehen weil mein ganze Egsistenz ist abhängig von mein Job. Um jegliche Info bin ich dankbar.
Lg
Das Leben ist wie ein Grosse Regiesseur........mit viele Oscar-nominierungen aber mit keinem Oscars......

-----------------
""


von Adidasbulge am 04.09.2010 04:07
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!
--- editiert vom Admin


von guest-12307.12.2010 09:31:39 am 04.09.2010 17:00
Status: Unsterblich (1247 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 102 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!
quote:
Da stellt sich mir die Frage, ob mit dieser Infektion überhaupt im OP gearbeitet werden darf.

§ 31 IfSG
Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.


-----------------
""


von Dieter25 am 04.09.2010 19:44
Status: Unsterblich (2206 Beiträge)
Userwertung:  3,5  (von 77 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!
Danke fürs Belehrung aber : Eine HIV Infektion berührt nicht die Eignung des Arbeitnehmers, sein Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen ausserdem Die Gafahr, dass ein HIV Infizierter Mitarbeiter andere ansteckt, ist gleich null
(vgl. Berkowski, a.a.O., Rn86)
Bis zum heutigen Tage gibt es auch in Deutschland keinen dokumentiertem Fall, in dem ein Patient von einem behandelnden Arzt/Operateur oder von behendelndem medizinische Personal mit dem HIV-Erreger infiziert worden wäre.
Aber selbst wenn hier tatsächlich ein infektionsrisiko im Rahmen der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit bestünde, könnte ein solches Risiko ohne weiteres durch entsprechende Schutzvorkehrungen und durch entsprechende Einhaltung von Sicherheits- und Hygeniestandards ausgeschlossen werden (vgl. dazu auch Lepke RdA2000 91ff.) !
Mein Viruslast liegt seit mehr als 3 Jahren unter die nachweisbar grenzen.
Ich will hier mich nicht rechtfertigen sondern möchte konstruktive hilfe und Rat erhalten. !!!

-----------------
""


von Adidasbulge am 04.09.2010 20:51
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 05.09.2010 10:00
Status: Philosoph (711 Beiträge)
Userwertung:  1,6  (von 28 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!
quote:
könnte ein solches Risiko ohne weiteres durch entsprechende Schutzvorkehrungen und durch entsprechende Einhaltung von Sicherheits- und Hygeniestandards ausgeschlossen werden

Kann es nicht, sonst gäbe es keine entsprechenden Vorschriften, s. das Zitat von Dieter25.

Was steht eigentlich diesbezüglich in deinem Arbeitsvertrag? Ist eine HIV-Infektion gegenüber dem AG meldepflichtig? Wenn ja, hätte ja deine Nichtmeldung den Rauswurf kausal verursacht. Hätte der AG Bescheid gewußt, hätte eine (zulässige oder unzulässige) Weitergabe dieser Information ja nicht deinen Arbeitsplatz gefährdet. Also fehlt es für die Weitergabe schon an der Kausalität für einen Arbeitsplatzverlust.

-----------------
""


von DoctorWho am 05.09.2010 11:35
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 56 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!
--- editiert vom Admin


von guest-12307.12.2010 09:31:39 am 05.09.2010 13:10
Status: Unsterblich (1247 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 102 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Die Gafahr, dass ein HIV Infizierter Mitarbeiter andere ansteckt, ist gleich null

--------------------------------------------------------------------------------


Dieser Auffassung kann nur vorbehaltlos zugestimmt werden
Die Gefahr einer Übertragung bezw. Ansteckung ist äußerst gering und nur bei einem risikoreichen intimen Kontakt möglich.
Es ist zu hoffen, daß nicht Kleingeister über den Verlust ihres Arbeitsplatzes zu entscheiden haben und sie sich ggf. dagegen wehren sollten
http://www.dr-bernhard-peter.de/Apotheke/HIV/hiv-ans.htm


-----------------
""


von Dieter25 am 05.09.2010 16:11
Status: Unsterblich (2206 Beiträge)
Userwertung:  3,5  (von 77 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!
--- editiert vom Admin


von guest-12307.12.2010 09:31:39 am 05.09.2010 16:58
Status: Unsterblich (1247 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 102 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!
--- editiert vom Admin


von guest-12306.09.2010 10:09:02 am 05.09.2010 19:39
Status: Junior (60 Beiträge)
Userwertung:  1,7  (von 6 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!
quote:
Die Gafahr, dass ein HIV Infizierter Mitarbeiter andere ansteckt, ist gleich null

Möglich, aber nicht bei Patienten. Oder wieso ist die Gefahr "gleich Null", wenn sich im OP jemand bei der Operation an einer offenen Wunde mit dem Skalpell schneiden kann? Klar, nicht alltäglich, aber "gleich null" sicherlich nicht.

-----------------
""


von DoctorWho am 05.09.2010 20:05
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 56 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 4 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97933
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online