>Schadensersatz? Ruiniertem Existenz durch Polizei!
Danke fürs Belehrung aber : Eine HIV Infektion berührt nicht die Eignung des Arbeitnehmers, sein Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen ausserdem Die Gafahr, dass ein HIV Infizierter Mitarbeiter andere ansteckt, ist gleich null
(vgl. Berkowski, a.a.O., Rn86)
Bis zum heutigen Tage gibt es auch in Deutschland keinen dokumentiertem Fall, in dem ein Patient von einem behandelnden Arzt/Operateur oder von behendelndem medizinische Personal mit dem HIV-Erreger infiziert worden wäre.
Aber selbst wenn hier tatsächlich ein infektionsrisiko im Rahmen der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit bestünde, könnte ein solches Risiko ohne weiteres durch entsprechende Schutzvorkehrungen und durch entsprechende Einhaltung von Sicherheits- und Hygeniestandards ausgeschlossen werden (vgl. dazu auch Lepke RdA2000 91ff.) !
Mein Viruslast liegt seit mehr als 3 Jahren unter die nachweisbar grenzen.
Ich will hier mich nicht rechtfertigen sondern möchte konstruktive hilfe und Rat erhalten. !!!
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von Adidasbulge am 04.09.2010 20:51
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