Schadensbeseitigung bevor der Gutachter kommt

19. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
bastianle
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 49x hilfreich)
Schadensbeseitigung bevor der Gutachter kommt

Aufgrund von Streitigkeiten über die Aussenbeleuchtung zum Garagenhof kommt es zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Rechtsanwalt des Mieters reicht Klage ein. Gericht bestellt einen Sachverständigen (das Gutachten des Sachverständigen des Vermieters, was dieser hat anfertigen lassen, ist belanglos).

Bevor der Sachverständige kommt, beauftragt der Vermieter einen Elektriker, damit dieser schnell die Beleuchtung in Ordnung bringt bzw. eine ganz neue Beleuchtung schafft.

Was ist denn wenn jetzt der Sachverständige kommt?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es existieren doch sicherlich Beweise (Fotos, Videos, ...) über den die Klage auslösedenen Zustand?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bastianle
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 49x hilfreich)

Ja. Zustandsbeschreibung. Zeugen über das Nichtfunktionieren.

VM hat das selbst in einem Schreiben bestätigt, aber gesagt das die vorhandeen Lampen immer privat einem anderen Mieter gehört haben, der sie sich selbst montiert hatte. Und der ist nicht bereit, diese Lampen auch für die anderen Mieter freizugeben, schaltet sie also immer ab.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man hat also den Vermieter verklagt weil ein anderer Mieter sein eigenes Eigentum nicht dem Rest der Mieter zur Nutzung Verfügung stellen will?
Nicht wirklich, oder?



Zitat:
Ja. Zustandsbeschreibung. Zeugen über das Nichtfunktionieren.

Fotos wäre zwar besser, aber egal, kann man nicht mehr ändern. Die Zeugen sind auch gut wenn sie den Zustand beschreiben können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von bastianle):
VM hat das selbst in einem Schreiben bestätigt, aber gesagt das die vorhandeen Lampen immer privat einem anderen Mieter gehört haben, der sie sich selbst montiert hatte. Und der ist nicht bereit, diese Lampen auch für die anderen Mieter freizugeben, schaltet sie also immer ab.

Ernsthaft? Deshalb klagt ihr den Vermieter an?

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Kann ich auch grad nicht nachvollziehen.
Aber der Vermieter sollte den Mieter dann eben auffordern, sein Eigentum zu entfernen und dann stattdessen Vermietereigentum anbringen. Aber wenn da jetzt ein Elektriker zugange ist, hat er es offenbar inzwischen getan.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Ernsthaft? Deshalb klagt ihr den Vermieter an?


Ja, offensichtlich hat der Richter sogar einen Gutachter bestellt.

An der Kostenentscheidung wäre ich interessiert.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Ich finde den alten Thread gerade nicht mehr, vielleicht kann ihn der TS nochmal verlinken. Es ging glaube ich um einen Fußweg zum Haus, der nicht ausreichend beleuchtet ist/war. Offensichtlich hatte ein anderer Mieter privat Abhilfe geschaffen und der Teilnehmer klagt nun per Anwalt auf die Installation von ausreichender Beleuchtung durch den Vermieter.

Wenn diese meine Erinnerung so stimmt, so sollte man dem Gericht vielleicht mitteilen, dass sich die Situation vor Ort geändert hat. Wenn z.B. wegen einer Mietminderung dann immernoch ein Gutachter benötigt wird, so müsste sich dieser die Situation anschauen bei abgeschalteter neuer Beleuchtung.

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#8
 Von 
bastianle
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 49x hilfreich)

Bei Anmietung war eine Aussenbeleuchtung mit mehreren Lampen vorhanden. Der Weg zu den Garagen ist lang, abgewinkelt, dunkel.

Nach mehreren Wochen bemerkte der Mieter, dass die Lampen nicht angingen. Alles war stockdunkel. Einmal fiel er gar übel hin.

VM reagierte nicht, erst später. Er teilte mit, dass diese Lampen einem anderen Mieter gehören. Dieser habe sich diese Lampen für sich selbst montiert und sei nicht bereit, diese auch den anderen Mietern zur Verfügung zu stellen.

Nun ist der VM in der Pflicht, weigert sich aber. Die Lampen hätten schon bei Vermietung nicht funktioniert.

Das konnte der Mieter aber nicht wissen, da er tagsüber anmietete. Er ging davon aus, dass die montierten Lampen auch funktionierten und allen Mietern zur Verfügung stehen.

Unabhängig davon hat laut RA der Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht (der WEg zu den Garagen ist ca. 90 m lang).

Nun hat der Richter einen Sachverständigen beauftragt. Der VM soll hierzu vorher 1.000,-- an das Gericht zahlen.

Bevor der Sachverständige nun kommt, werkelt der VM bzw. der Mieter, dem die Lampen gehören, stümperhaft herum.
Eine Lampe funktioniert nun, wenn auch nur unregelmäßig, andere mit einem Schlüssel, den nur er hat (Schloß befindet sich aber in einer stockdunklen abgelegenen Ecke). Andere weiterhin gar nicht. Den sollen aber nun anderen Mieter auch bekommen. Sollen.....

-- Editiert von bastianle am 20.08.2015 23:41

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