Mieter brennt einige Löcher in Teppichboden. Der Bodenbelag muss aufgrund der Beschädigung erneuert werden. Von wem? Muss der Mieter selbst erneuern oder steht dieses Recht dem Vermieter zu.
Wer ist für die Schadensbehebung zuständig?
Schadensbeseitigung
4. März 2017
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Frage vom 4. März 2017 | 11:29
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
Schadensbeseitigung
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#1
Antwort vom 4. März 2017 | 12:07
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Falls Mieter eine Privathaftpflichtversicherung hat, soll er den Schaden dort melden. Die kümmern sich dann. Aber die Erneuerung des Teppichbodens bleibt immer Sache des Vermieters. Und der Schadensverursacher muss bezahlen.
#2
Antwort vom 4. März 2017 | 13:14
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatFalls Mieter eine Privathaftpflichtversicherung hat, soll er den Schaden dort melden. Die kümmern sich dann. Aber die Erneuerung des Teppichbodens bleibt immer Sache des Vermieters. Und der Schadensverursacher muss bezahlen. :
'Danke, so kenne ich es auch.
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#3
Antwort vom 4. März 2017 | 13:15
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatUnd der Schadensverursacher muss bezahlen. :
Zeitwert beachten.
#4
Antwort vom 6. März 2017 | 09:56
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatZeitwert beachten. :
Genau das ist das Schlüsselwort. Wenn sich das Teil bereits in einem fortgeschrittenen Stadium seiner Nutzungsdauer befindet, kann der Vermieter nicht die Kosten für die Erneuerung verlangen, sondern lediglich den Zeitwert (Restwert) des Teppichbodens.
Die mittlere Lebensdauer eines Teppichbodens liegt bei ca. 10 Jahren, d.h. bei einer linearen Degression ist er nach 5 Jahren nur noch die Hälfte wert, und der Vermieter könnte bei einem Totalschaden auch nur diese Hälfte in Rechnung stellen.
Am einfachsten geht es aber via Haftpflicht-Versicherung.
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