365.030
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Ratgeber » Gesetzliche Schuldverhältnisse » Die Geschäftsführung ohne ...

Schadensabwicklung bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag

23.9.2002 | Ratgeber - Vertragsähnliche Schuldverhältnisse | 89607 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Geschäftsführung, Fremdgeschäftsführungswille, Schuldverhältnis, GoA

Der Geschäftsführer kann bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag keinen Aufwendungsersatzanspruch geltend machen. In unserem Beispiel kann also Peter von Paul die Inseratkosten nicht ersetzt verlangen, da hier die Interessen des Geschäftsherrn gegenüber den Interessen des Geschäftführers schutzwürdiger sind.

Da der Geschäftsführer bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag rechtswidrig handelt, hat der Geschäftsherr ihm gegenüber einen Schadenersatzanspruch.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 2: Allgemeines zur Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 3: Die verschiedenen Arten der Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 4: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als berechtigte Geschäftsführung
Seite 5: Exkurs zum Fremdgeschäftsführungswillen
Seite 6: Berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 7: Anspruchsumfang bei der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 8: Pflichten, die den Geschäftsführer treffen
Seite 9: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 10: Schadensabwicklung bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 11: Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 12: Angemaßte Geschäftsführung

123recht.net ist Rechtspartner von:

365030
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110084
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Marcus Alexander Glatzel
Hanau
Arbeitsrecht, Familienrecht, Handelsvertreterrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?