Schadenersatzklage(Schmerzensgeld) wg. Körperlicher Auseinandersetzung

2. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)
Schadenersatzklage(Schmerzensgeld) wg. Körperlicher Auseinandersetzung

Hallo zusammen,

es geht um folgendes.Zunächst mal ein paar Infos zur Entstehung.
Seit leider langer Zeit, das sind etwa knapp 2 Jahre, haben wir immer wieder Probleme mit unserem Nachbarn. Es fing lapidar damit an, das man sein Baum zurück schneiden solle, weil dieser etwas über die Grenze ragte.
Dazu ist zu sagen, das der Baum recht groß ist und damals gepflanzt wurde und ich denke das der Abstand zur Grenze nicht eingehalten wurde. Aber sei es drum, er steht mittlerweile mehr als 20 Jahre dort.

Er sprach uns an mit der Bitte den Baum zurück zu schneiden.Daraufhin sagte ich ihm, das wir nach der Erntezeit eine Firma beauftragen die den Baum fachmännisch schneidet. Zum einen dauerte es ihm zu lang bis dahin, etwa 6-8 Wochen, und er sprach mich nach kurzer Zeit erneut an.Ich sagte ihm nochmals das dort geschnitten wird von der Firma.
Kurze Zeit später fing er mich vor der Haustüre ab und hat mich bedrängt, geschubst und mir weiteren regelmäßigen Ärger angedroht wenn ich nicht endlich schneide.Durch diese Aktion ging mein Haustürschlüssel zu Bruch und ich hatte eine Schramme/Kratzer am Arm durch das er mich an die Wand schubste.
Nun nach der Ernte haben wir eine Firma beauftragt zu schneiden.Dies ist auch im darauffolgenden Jahr geschehen(Sprich der Rückschnitt durch eine Fachfirma)
Nach beiden Malen zurück schneiden der Firma legte er selbst noch mal Hand an und schnitt unseren Baum, stellenweise auch über die Grenze, was wir nicht als schlimm empfanden, nur allein die Tatsache das er nach geschnitten hat und dass keinen Tag nach dem Schnitt der Firma hat uns geärgert.
Zudem schrieb uns sein Vermieter zuvor einen Aufforderung zum Rückschnitt.
Soweit alles okay.
Nun zum Vorfall....
Nun hatte er wieder in einer Zeit Bäume geschnitten in der wir im Urlaub waren, die weder bei Ihm noch bei uns auf dem Grundstück stand und den Rückschnitt davon auf unser Grundstück geworfen hat.Die ca. 2 Meter langen Äste konnte ich gut zuordnen.Diese hingen wohl bei ihm über dem Grundstück.Der Baum steht jedoch auf einem städtischen Grundstück welches sich hinter unserem Grundstück befindet.
Also habe ich den Rückschnitt wieder zurück über den Zaun geworfen.
Das hat der Nachbar gesehen und ohne etwas zu sagen hat er mich zunächst angespuckt.
Danach warf er mir unser Insektenhotel entgegen, das am Pfahl des Zaunes hing.Postwendet habe ich es zurück geworfen. Daraufhin kletterte er über den Zaun auf unser Grundstück und schlug mir ins Gesicht.Er bedrängte und schubste mich danach immer wieder.Ich versuchte ihn von mir zu schieben und sagte ihm er soll mein Grundstück verlassen.Er lies immer noch nicht ab von mir, so dass ich mir nicht anders zu helfen wusste und ihm auch eine ins Gesicht schlug.Danach war Ruhe und er war sichtlich überrascht über meine Reaktion.Ich übrigens auch, da ich überhaupt nicht der Typ dafür bin und auch nicht war.
Kurz darauf war die Polizei vor Ort und sagte mir, das er mich angezeigt hat.Ich war an dem Tag echt perplex und habe erst mal keine Gegenanzeige gestellt, mich aber zuvor bereits vom Anwalt beraten lassen weil der Nachbar immer wieder Probleme fand die wir beseitigen sollten oder ihm nicht passten.Der Anwalt möchte bevor er etwas tut zuvor Akteneinsicht.
Nun kam ein Anwaltsbrief von der Gegenseite mit der Forderung von einem sehr hohen Schmerzensgeldbetrag.

Nun glaube ich nicht mehr an Gerechtigkeit und denke, das gewisse dreiste Methoden sich doch durchsetzen.
Da ich ungeduldig bin, wüsste ich gern wie Ihr das einschätzt und wie die Chancen auf Erfolg sind.

Unfassbar das Er jetzt auf Opfer macht und sämtliche gebrechen hat.

Gruß der Blade





-- Editier von Blade3108 am 02.09.2017 17:32

-- Editier von Blade3108 am 02.09.2017 18:45

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nun glaube ich nicht mehr an Gerechtigkeit Weil ein Anwalt tut, was sein Mandant sagt?
wüsste ich gern wie Ihr das einschätzt und wie die Chancen auf Erfolg sind. Auch wir kennen die Akten nicht und können daher nichts einschätzen. Abgesehen davon ist die Schilderung äußerst dünn - womit begründet der RA denn seine Forderung ? "Mein Mandant fühlte sich unwohl" oder "Meinem Mandanten wurde das Nasenbein gebrochen" macht einen gewissen Unterschied...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun glaube ich nicht mehr an Gerechtigkeit Weil ein Anwalt tut, was sein Mandant sagt?
wüsste ich gern wie Ihr das einschätzt und wie die Chancen auf Erfolg sind. Auch wir kennen die Akten nicht und können daher nichts einschätzen. Abgesehen davon ist die Schilderung äußerst dünn - womit begründet der RA denn seine Forderung ? "Mein Mandant fühlte sich unwohl" oder "Meinem Mandanten wurde das Nasenbein gebrochen" macht einen gewissen Unterschied...


Ja, das mag sein, der Anwalt muss sich ja auf die Aussagen seines Mandanten verlassen.Der Anwalt hat dem Schreiben ein Attest von seinem Arzt beigelegt, indem dieser eine Jochbeinprellung sowie eine Verletzung am Daumen(Ruptur) geltend machen will und nach jetzt über 4Wochen noch immer in ärztlicher Behandlung ist.Zudem wurden Medikamente verschrieben gegen Schmerzen.Merkwürdigerweise wurde auch ein Medikament verschrieben welches Cholesterinsenkend ist(Novalgin) oder irre ich mich da?
Das lustige, mal trägt der Nachbar den Gips um den Daumen, mal trägt er ihn nicht.Er arbeitet auch mit der Hand.Also ob das so schlimm war bezweifel ich stark.
Das ganze hört sich ja so nach harter Gewalt an, welches es aber nicht war.
Ich finde es einfach dreist, das man mich zuvor bedroht, mir das Leben zur Hölle machen zu wollen und dann bei sowas auf sterbenden Schwan macht und jetzt versucht alles was geht geltend zu machen.
Es mag auch Fälle geben, bei denen sich solche Verhaltensweisen sogar durchsetzen, davor habe ich die Befürchtung.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Novalgin ist ein als Schmerzmittel eingesetztes Präparat. Im Zusammenhang mit einer Verletzung ein gängiger Vorgang und eine normale Verschreibung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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