Schadenersatzforderung gegen Autohaus

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Btsv
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatzforderung gegen Autohaus

Hallo zusammen,

ich habe vor mittlerweile vier Monaten einen Jahreswagen bei einem Vertragsautohaus erworben.

Zwischen Besichtigung und Abholung des Fahrzeuges lagen zwei Wochen. Innerhalb dieser Zeit wurde ein Lackschaden auf der Fahrertür verursacht (vermutlich andere Tür gegen geschlagen).

Das Autohaus hat bereits anerkannt, dass der Schaden bei Besichtigung nicht vorlag.

Eine "Reparatur" mittels Lackstift habe ich bereits abgelehnt, ebenso Smart Repair.

Laut Mitarbeiter eines anderen Autohauses sowie einem externen Lackexperten muss die Tür ganzflächig lackiert werden. Smart Repair ist an der Stelle und aufgrund der Größe des Schadens als Pfusch anzusehen.

Mit wurden 150€ als Schadensersatz angeboten, das entspricht ungefähr den Kosten einer smart repair Reparatur. Dieses habe ich ebenfalls abgelehnt.

Was sollten meine Schritte sein, sofern wir uns nicht -und danach sieht es aus- auf eine Lackierung der Tür auf Kosten des Autohauses einigen können?

Mein Ziel ist lediglich eine fachgerechte Reparatur, sodass das Fahrzeug wie bei der Besichtigung mängelfrei ist.

Vielen Dank vorab und beste Grüße

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ebenso Smart Repair.
Was ist daran auszusetzen? Wegen eines solchen Kratzers muss bestimmt nicht die Türe komplett lackiert werden, da genügt es denbetroffenen Teil zu lackieren und in die anderen Flächen beizulackieren...

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Btsv
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Zitat:
ebenso Smart Repair.
Was ist daran auszusetzen? Wegen eines solchen Kratzers muss bestimmt nicht die Türe komplett lackiert werden, da genügt es denbetroffenen Teil zu lackieren und in die anderen Flächen beizulackieren...


Weil mir drei hoffentlich Lackexperten unabhängig voneinander dargelegt haben, dass diese Stelle (Sicke in der Mitte der Tür) mittels Smart Repair nicht fachgerecht ausgebessert werden könne. Es handelt sich nicht um einen kleinen Kratzer, sondern eine "Kerbe", die voraussichtlich auch gespachtelt werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wegen eines solchen Kratzers muss bestimmt nicht die Türe komplett lackiert werden,

Da waren 2 Fachleute aber offenbar anderer Meinung.
Zitat (von Btsv):
Laut Mitarbeiter eines anderen Autohauses sowie einem externen Lackexperten muss die Tür ganzflächig lackiert werden. Smart Repair ist an der Stelle und aufgrund der Größe des Schadens als Pfusch anzusehen.




Zitat (von Btsv):
Was sollten meine Schritte sein, sofern wir uns nicht -und danach sieht es aus- auf eine Lackierung der Tür auf Kosten des Autohauses einigen können?

Ist der Erwerb denn tatsächlich schon geschehen?

Dann würde ich die Annahme der nicht vertragsgemäßen Ware verweigern und notfalls vor Gericht auf angemessenen Schadenersatz klagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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