Schadenersatzanspruch Rente

19. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Waldwiesel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatzanspruch Rente

Hallo,
ich habe mehrere Fragen zur EU Rente bzw. Schadensersatzansprüche in Form von Rente, da ich nicht mehr Voillzeit arbeiten kann und würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann :

Sachverhalt ; mein Ex Vermieter wurde aufgrund der versuchten Vergewaltigung zu 1 Jahr und 11 Monaten im Jahr 2010 verurteilt und musste 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ich war aufgrunddessen 2 Jahre Voll EU berentet die mir natürlich in der Altersrente abgezogen werden. Ich bin dann wieder Vollzeit arbeiten gegangen. Bin jetzt 49 Jahre alt und befinde mich im Aufarbeitungsprozess.

Ich schaffe es aufgrund bestimmter Symptome und Abspaltungsorozesse aber nicht mehr Vollzeit zu arbeiten und schaffe max. 25-30 Stunden . Kann ich beim Oeg eine "Entschädigungsrente" beantragen wo man an den Ex Vermieter herantritt und wenn ja , müsste ich erneut klagen ?

Sachverhalt : frühkindliche Erlebnisse von sex. Gewalt innerhalb der Familie machen das ganze nicht einfacher.


Vielen Dank für eure Hilfe



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Kann ich beim Oeg eine "Entschädigungsrente" beantragen Können Sie - nennt sich Berufsschadensausgleich. Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsschadensausgleich Ansonsten kann man aber auch erstmal prüfen, inwieweit Ihnen infolge des gesunkenen Einkommens Wohngeld zusteht - da besteht nämlich keinerlei Nachweispflicht, d. h., es wird nur nach Einkommen und Miete geguckt.

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