Schadenersatz/Mietausfall gerechtfertigt?

16. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
jiggy_siggi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadenersatz/Mietausfall gerechtfertigt?

Guten Abend zusammen,

folgender Fall:

Ein Mieter unterschreibt einen Mietvertrag. Er kann bereits im Vorfeld in die Wohnung, um nach Absprache mit dem Vermieter Laminat zu verlegen (es liegt noch Teppich in der Wohnung).Beim Entfernen der Teppichleisten entdeckt der Mieter massiv Schimmel an den Außenwänden. Hinzu kommt, dass er nach Abschluss des Mietvertrages Kontakt zu Vormietern aus dieser Wohnung bekommen hat und diese ihn vor dem Schimmelbefall in der Wohnung gewarnt haben. Zum Zeitpunkt der Besichtigung der Wohnung war dieser jedoch nicht erkennbar, da die Wände neu renoviert waren(die Schimmelursache wurde offensichtlich dabei nicht beseitigt). Aufgrund der Erfahrungen der Vormieter geht der Mieter nun davon aus, dass der Vermieter vom Schimmel gewusst hat und er somit arglistig durch den Vermieter getäuscht wurde. Er nimmt sich einen Anwalt und fechtet den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an.

Der Vermieter stimmt nun der Anfechtung zu und bestätigt schriftlich, dass das Mietverhältnis von Anfang an aufgehoben wird. Jedoch unterstellt er dem Mieter in einem Schreiben an dessen Anwalt eine Sachbeschädigung aufgrund der entfernten Fußleisten. Er droht mit einem Gutachter und Strafanzeige aufgrund Sachbeschädigung. Er schreibt in dem Brief an den Anwalt des Mieters außerdem, dass er noch keine Anzeichen dafür erkennen kann, dass der Mieter den Schaden beseitigen will.

Der Mieter setzt sich telefonisch mit dem Vermieter in Verbindung und vereinbart, dass gegen den Einbehalt von 150 € der Mietkaution alle Ansprüche gegen den Mieter bezüglich der vorgeworfenen Sachbeschädigung abgegolten sind. Dies will er schriftlich bestätigen. Nach 10 Tagen erhält der Mieter ein Schreiben, in dem der Vermieter nochmals bestätigt, dass das Mietverhältnis aufgehoben wurde, nicht jedoch, dass die Ansprüche bzgl. der vorgeworfenen Sachbeschädigung abgegolten sind.

Der Mieter schickt nun an den Vermieter ein Schreiben, in dem er darauf hinweist, dass der Vermieter - entgegen der Vereinbarung - nicht bestätigt, dass die angebliche Sachbeschädigung mit dem Einbehalt von 150€ abgegolten ist und bietet diesem gleichzeitig an, den angeblichen Schaden zu beheben, insofern der Vermieter dies jetzt entgegen der vorherigen Vereinbarung doch noch wünschen würde. (Er tut dies nur, damit der Vermieter im Nachhinein keinen Mietausfall oder Schadenersatz bezüglich der nicht angebrachten Teppichleisten fordern kann). Das Schreiben des Vermieters mit dem Angebot der Nachbesserung erfolgte per Einschreiben mit Empfangsbestätigung durch den Vermieter.

Meine Fragen sind nun:

1. Handelt es sich überhaupt um eine klassische Sachbeschädigung? Der Mieter handelte ja im guten Glauben als er die Teppichleisten entfernte, da er Laminat verlegen wollte und zu diesem Zeitpunkt nichts von dem Schimmel wusste.

2. Kann der Vermieter in irgeneiner Form nachträglich Mietausfall verlangen, wenn er nicht unverzüglich auf das Angebot des Mieters reagiert, den vorgeworfenen Schaden zu beheben?

3 Besteht überhaupt ein gesteigertes Interesse daran, unverzüglich einen Sachverständigen einzuschalten, ohne diese Vorwürfe der Sachbeschädigung erst einmal konkret mitzuteilen und eine Nachbesserung unter Fristsetzung zu fordern?

Über Antworten wäre ich dankbar,
Gruß,

Siggi

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-- Editiert jiggy_siggi am 16.06.2014 00:29

-- Editiert jiggy_siggi am 16.06.2014 00:31

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Fragen sind nun: ... <hr size=1 noshade>



Was sagt denn der Anwalt dazu?

Du hast doch Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, wenn er dich arglistig getäuscht hat.

Die Teppichleisten wurden doch wohl nicht beschädigt, nur abgenommen. Die kann man doch wieder ankleben/annageln?

Wenn dahinter der Schimmel sitzt, muss man sie doch sowieso abnehmen um den zu beseitigen.

Wenn der Ex-Vermieter jetzt verlangt sie wieder anzubringen, ist das doch völlig sinnfrei. Ausser er will ernsthaft wieder so weitervermieten (?!).

Damit wird er wohl schon wegen des Schikaneverbots des § 226 BGB nicht durch kommen. Frechheit siegt nicht, es ist ziemlich dreist, den Spiess hier einfach umzudrehen.

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
(die Schimmelursache wurde offensichtlich dabei nicht beseitigt)


Und was wenn der Vormieter die Ursache war? Der wird natürlich zu dir gesagt haben, dass das nicht seine Schuld war. Aber in über 90 % der Fällen ist es eben doch so. Und dann ist dir der Vermieter mit dieser Aufhebungsvereinbarung ziemlich entgegengekommen, denn dazu war er nicht verpflichtet.

Du hättest natürlich auch einfach die Leisten wieder anbringen können. Oder hast du den Schlüssel nicht mehr? Ich denke aber, das wäre der einfachste Weg. Kann ja nicht so schwer sein. Was danach der Vermieter macht, ist seine Angelegenheit.

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#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Und was wenn der Vormieter die Ursache war?



Auch dann hätte nicht mit Schimmel neu vermietet werden dürfen. Die Ursache spielt keine Rolle.

Der Schimmel wurde ganz offnsichtlich unzureichend entfernt/überstrichen.

quote:
Der Vermieter stimmt nun der Anfechtung zu und bestätigt schriftlich, dass das Mietverhältnis von Anfang an aufgehoben wird.


Um die bereits entstandenen Anwaltskosten geht es mindestens noch, die wird der Vermieter als Schadensersatz zahlen müssen. Zuzüglich weiteren Schadens, wenn welcher entstanden ist.

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#4
 Von 
jiggy_siggi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Die Teppichleisten wurden doch wohl nicht beschädigt, nur abgenommen. Die kann man doch wieder ankleben/annageln?


Naja an manchen Stellen habe ich sie schon durchgeschnitten und im Hinblick auf die Entsorgung zerkleinert. Ich bin ja nicht davon ausgegangen, dass ich da gleich Schimmel entdecken werde. Wieder Anbringen wird schwierig.

quote:
Und was wenn der Vormieter die Ursache war? Der wird natürlich zu dir gesagt haben, dass das nicht seine Schuld war. Aber in über 90 % der Fällen ist es eben doch so.


Das in über 90% der Schimmelfälle der Mieter Schuld sein soll, halte ich für ein Gerücht. Außerdem stand die Wohnung laut Vermieter jetzt mehr als ein halbes Jahr leer. Auffällig ist auch, dass nur das vom Schimmel befallene Zimmer (ich vergaß zu erwähnen, dass es sich nur um eines der Zimmer handelt, in welchem Schimmel ist)durch den Vermieter renoviert wurde. Da liegt der Verdacht schon nahe, dass er den Schimmel übderdecken wollte um die Wohnung ohne großen Aufwand wieder vermieten zu können. Außerdem gibt es in 5 von 6 Wohnungen in dem Haus Probleme mit Schimmel, vermutlich auch in der 6. Wohnung, aber die steht zurzeit auch leer. Es scheint ein grundlegendes Problem zu sein

quote:
Du hättest natürlich auch einfach die Leisten wieder anbringen können. Oder hast du den Schlüssel nicht mehr? Ich denke aber, das wäre der einfachste Weg


Wie oben geschrieben, würde ein Wiederanbringen sich wohl schwierig gestalten, wobei es sich auch nur um billigste Kunststoffleisten handelte. Die könnte ich günstig im Baumarkt besorgen. Davon abgesehen besitze ich gar keinen Schlüssel zur Wohnung, habe somit auch überhaupt keinen Zugang zur Wohnung

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