Schadenersatz von der Gemeinde

17. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
hagon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadenersatz von der Gemeinde

Hallo,

ich habe ein Haus planen lassen und der Bauzeichner hat sich den Katasteramtauszug zuschicken lassen. Er hat mich gebeten nochmals auf die Gemeinde zu gehen und den aktuellen Bebauungsplan und Entwässerungplan zu holen.
Ich bin da auf die Gemeinde und habe dies auch verlangt. Der MA vom Bauamt hat mir auf dem PC den Entässerungplan mit Baufenster und Baugrenzen gezeigt und gesagt das hier alles drauf ist was ich brauche. Er hat diesen Plan per Email an meinen Bauzeicher geschickt. Meinem Bauzeichner habe ich mitgeteilt das hier alles drauf ist was wir brauchen.
Leider wurde mein Baufenster nach dem Kauf des Grunstücks verschoben, was aber im Entwässerungsplan nicht ersichtlich ist.ÜBer die Änderung des Baufensters wurde ich nie informiert.Obwohl der entgültige Bebauungsplan schon 5 Monate vorlag, wurde mir nur der besagte Entwässerungsplan gegeben.
Ich habe das Haus mit Garage gebaut. Nun befindet sich die Garage 2,5 m³ ausserhalb vom Baufenster.Der Bau wurde durch das Landratsamt eingestellt.Nun versuche ich bei der Gemeinde eine Bebauungsplanänderung oder Duldung zu erreichen. Dies stellt sich aber mit der Aussage quer , das bei einem Freisteller immer der Bauherr und Bauzeichner Schuld ist, auch wenn hier falsche oder nicht die entgültigen Pläne verschickt werden.
Der Bau wurde 3 Monate mit einem Baustopp versehen. Nun hat das Landratsamt nach einem Telefonat mit mir das Haus zum weiterbau freigegeben und Ihr Unverständiss über die Gemeinde geäußert. Leider habe ich durch Gebühren des Landratsamts bereits 650.- bezahlt und auch einen erheblichen Schaden durch den Baustopp erlitten . Nun hat sich der Bürgemeister geäußert und mitgeteilt man werden nochmals über eine Bebauungsplanänderung abstimmen wenn ich ein Schuldgeständnis unterzeichne.
Nun meine Frage , kann ich über ein Zivilgericht die Gemeinde zu Schadensersatz verklagen wenn ein MA solch einen schwerwiegen Fehler begeht.

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-- Editiert hagon am 17.10.2014 22:32

-- Editiert hagon am 17.10.2014 22:33

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wenn Du nur den Entwässerungsplan holst statt alle notwendigen Unterlagen, ist das nicht das Problem der Gemeinde.

Da können sich nun Du und der Bauzeichner drüber streiten, wer schuld ist, die Gemeinde ist außen vor.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Ich sehe primär den Architekten in der Haftung. Es ist eigentlich seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Ansprüche gegen die Gemeinde sehe ich nicht wirklich.

Im Gegenteil, man kann froh sein, dass nicht der Abriss angeordnet wurde.
Der wäre nämlich durchaus drin gewesen und in einigen Regionen wird mittlerweile bei Verstößen gegen Bauvorschriften knallhart durchgegriffen.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hagon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Danke für eure Anworten,vielleicht habe ich den Fall hier nicht ganz eindeutig geschrieben.
Mein Bauzeichner hat am 01.10.2013 den Katasteramtauszug eingeholt und mich beauftragt in die Gemeinde zu fahren um die aktuellen Bebauungspläne anzufordern.Dies habe ich am 2.10.2013 auch getan. Der Baumamtsmitarbeiter hat mir dann die Erschließungsplanung mit Enwässerung wo mein Baufenster mit zwingerder Grenzbebauung eingezeichnet war, auf dem PC gezeigt und betont das hier alles drauf ist was ich brauche.
Dazu muss ich noch sagen, bis zu diesem Zeitpunkt habe ich von der Gemeinde im November 2012 und Februar 2013 eine Bebauungsplan zugeschickt bekommen in dem eine zwingende Grenzbebauung vorgeschrieben war.
Nach dem Baustopp habe ich mit mit dem Leiter des Bauamts zu einem Gespräch getroffen, in dem er mir sagte, wenn ich oder der Bauzeichner ab Mai 2013 bei der Gemeindew wegen dem Bebauungsplan vorstellig gewesen wäre, dann hätte man mir eine Baumappe mit all den Unterlagen ausgehändigt, dies tat ich auch wie angegeben im Oktober 2013 und bekommen habe ich nur die Erschließungplanung mit Entwässerung.
Ich möchte nun wissen, auch wenn mir die Gemeinde die falschen Pläne gibt, oder die sogenannte Baumappe mit den Unterlagen nicht gibt oder falsch informiert, bin ich dann immer Schuld, weil es ein Freisteller ist.



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-- Editiert hagon am 19.10.2014 13:37

-- Editiert hagon am 19.10.2014 13:40

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Bauzeichner? Der Architekt ist gefragt.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

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