Schadenersatz von Rechtskosten nach falscher Verdächtigung

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
malte2791@aol.com
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz von Rechtskosten nach falscher Verdächtigung


Hallo und guten Tag,
könnte mir jemand zu einer nicht alltäglichen Geschichte eine Einschätzung geben?
Ich wurde mit meiner Familie als Mieter von einer Sozialhilfe empfangenden Familie aus einem Dreifamilienhaus hinausgeekelt. Das gleiche Schicksal erlitten in der Zeit vor uns schon mehrere Mitbewohner. Mit den unterschiedlichsten, höchst unfeinen Mitteln wurde uns das Leben zur Hölle gemacht, bis wir sozusagen aus freien Stücken gingen. Der Höhepunkt dabei: Angeblich sei von mir persönlich mit einem rohen Ei auf das KFZ der Sozialhilfeempfänger geworfen worden und sei dabei ein Sachschaden in Höhe von 200 Euro entstanden. Über meinen Anwalt habe ich mich gegen dieses Ammenmärchen erfolgreich verwahrt, das Verfahren ist nun eingestellt worden. Dennoch bleibt ein übler Nachgeschmack: Wie und wo kann ich die entstandenen Anwaltskosten von mehr als 700 Euro geltend machen, denn ich fühle mich durch diese finanziellen Auswirkungen dieser "zum Spaß" erstattete Anzeige massiv geschädigt. Zudem ist meines Wissens die bewusste falsche Verdächtigung ein Straftatbesand. Ich habe schon sofort, als ich von dem Vorwurf des Eierwurfes mir gegenüber erfuhr (war im Sommer 2004), deshalb umgekehrte Anzeige erstattet, seitdem aber nicht mehr davon gehört. Wer kann mir hier eine zusätzliche Einschätzung geben?

Vielen Dank & Gruß
Malte

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Die Kosten kriegen Sie theoretisch von Ihren ehemaligen "freundlichen"Nachbarn wieder.

Einfach nachfragen was so lange dauert am Verfahren! Bei der Polizei/Staatsanwaltschaft nachfragen lassen durch den Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Rechtlich gesehen bekommst Du das Geld wieder. Praktisch sieht das aber etwas anders aus.

Bei Sozialhilfeempfängern ist im Regelfall nichts zu holen. Die liegen unterhalb der Pfändungsfreigrenze und haben auch kein Vermögen.

Die Geltendmachung Deiner Forderungen kostet auch wieder Geld, das Du zwar genauso zurückfordern kannst, erst einmal aber selbst zahlen musst.

Das Ganze lohnt sich nur, wenn zu erwarten ist, dass diese Leute in Zukunft wieder zu Geld kommen.

Das Strafverfahren wird wohl im Sande verlaufen, oder kann man denen einen Vorsatz nachweisen.

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