Hallo,
ich hatte vor kurzem einen kleinen Verkehrsunfall. Da ist mir einer auf einer Kreuzung mit STOP-Zeichen hinten leicht aufgefahren. Polizei war vor Ort, der Hintermann ist Schuld wegen Unachtsamkeit.
Nun habe ich ein Gutachten erstellen lassen. Der Sachverständige ist auf folgende Summe gekommen:
1.730,43 zzgl. MwSt. 328,78 macht unterm Strich 2.059,21.
Ich habe die gegnerische Versicherung angerufen und den gesagt, dass ich fiktiv abrechnen möchte.
Dass ich nur die Netto-Summe bekommen ist mir bewusst, aber die Dame der Schadenabteilung am Telefon hat mir gesagt dass es weitere Abzüge in höhe von ca. 400 geben wird und ich die Summe 1330,64 bekommen werde.
Nun meine Frage:
Sind diese Abzüge von der Seite der gegnerischen Versicherung rechtens ?
Oder muss die Versicherung die volle Netto-Summe auszahlen ?
Wenn diese Abzüge rechtens sind, was darf die gegnerische Versicherung
abziehen ?
Vielen Dank,
Matpol1973
Schadenersatz nach Bagatellunfall - Versicherung will nicht voll auszahlen
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Zitat:die Dame der Schadenabteilung am Telefon hat mir gesagt dass es weitere Abzüge in höhe von ca. 400 geben
Und das hat die Dame wie genau begründet?
Denkbar wäre z.B. ein Abzug "Alt-für-Neu".
Versicherungen ziehen immer pauschal was ab nach dem Motto "wenn maximal jeder 5. sich dagegen wehrt, lohnt es sich in der Summe". Das gehört genau so zu deren internen Risikokalkulationen wie die Prämienhöhe bei Lebensversicherungen.
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Ich bekomme ja ein Abrechnung Schreiben. Wenn dieses ankommt poste ich es hier in Forum, dann werden wir sehen was die Versicherung da abgezogen hat. Gruß,
Matpol1973
Gerne gekürzt werden Ersatzteilaufschläge (UPE) und Verbringungskosten. Das scheint aber durch die Gerichte geklärt zu sein, dass diese auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten sind.
Geh zu einem Anwalt, die Kosten muss die Gegenseite hier voll bezahlen.
Ich hatte letztes Jahr einen Auffahrunfall, da hat die gegnerische Versicherung erst nach Klageeinreichung die letzte Restsumme bezahlt.
Da diese Anwort ja offensichtlich Copy und Paste zu sein scheint, würd ich gerne auch meine von vor einiger Zeit kopieren, finde sie aber nicht, daher erneut sinngemäß:
Die Anwaltskosten müssten hier nur aus dem nicht regulierten Teil erstattet werden
Und sollte es sich um Kürzungen bzgl UPE und Stundensätzen handeln, kommt es stark auf das jeweilige Fahrzeug an
(vor allem Alter und Scheckheft, lückenlose Wartung in Vertragswerkstätten) ob man ein recht auf Erstattung überhaupt hat. - das sagt einem aber auch der Anwalt, natürlich auf eigene Kosten. Daher: erstmal Begründung abwarten.
ZitatDa diese Anwort ja offensichtlich Copy und Paste zu sein scheint :
Ist sie aber nicht. Kann sie auch nicht sein, weil die Bezahlung in meinem Fall erst vor ein paar Tagen erfolgt ist und ich daher beim letzten Mal, als ich diesen Rat gegeben habe, noch gar nicht darauf hätte verweisen können.
ZitatUnd sollte es sich um Kürzungen bzgl UPE und Stundensätzen handeln, kommt es stark auf das jeweilige Fahrzeug an :
(vor allem Alter und Scheckheft, lückenlose Wartung in Vertragswerkstätten) ob man ein recht auf Erstattung überhaupt hat.
Und all das wird auch vom Gutachter berücksichtigt, von daher ist die Begründung eher nebensächlich.
Hallo,
nun habe ich ein Abrechnungsschreiben bekommen:
http://hierbilder.de/yzbEH
Die Versicherung hat 399,76 Euro gekürzt.
Habe ich nun Anrecht auf die 399,76 oder darf die Versicherung das
einfach kürzen ?
Soll ich einen Anwalt aufsuchen ?
Wer zahlt für den Anwalt - habe keine Verkehrsrechtschutz !
Freundliche Grüße
Matpol1973
Die Verbringungskosten (s.o.) gehören auch bei fiktiver Abrechnung zum Schadensersatz. Auch bzgl. des Rests hat man bei einem Sachverständigen-Gutachten gute Chancen. Aber wohl nicht ohne Klage.
ZitatAber wohl nicht ohne Klage. :
Kommt darauf an, wie "doof" die Versicherung ist und wie gut man bluffen kann.
1. Die Versicherung weiß ziemlich genau, dass ein solcher Abzug vor Gericht nicht standhalten würde. Die haben eigene ausgeprägte Rechtsabteilungen die denen das notfalls ausführlich erklären können.
2. Das man keinen Rechtsschutz hat, weiß die Versicherung ja nicht.
3. Einmalig Brief schreiben, dass man mit dem Abzug nicht einverstanden ist und die Abrechnung nach Gutachten erwartet.
Man würde nun letztmalig der Versicherung noch die Chance einräumen, ohne höhere Kosten durch die gerichtliche Geltendmachung seiner Ansprüche, den Schaden zu regulieren, ansonsten würde man halt den Klageweg beschreiten.
ZitatHallo, :
nun habe ich ein Abrechnungsschreiben bekommen:
http://hierbilder.de/yzbEH
Die Versicherung hat 399,76 Euro gekürzt.
Habe ich nun Anrecht auf die 399,76 oder darf die Versicherung das
einfach kürzen ?
Soll ich einen Anwalt aufsuchen ?
Wer zahlt für den Anwalt - habe keine Verkehrsrechtschutz !
Freundliche Grüße
Matpol1973
Hallo Matpol,
das entsprechende Gutachten dazu wäre noch wichtig.
Die 130,-€ Verbringungskosten deuten ein wenig auf den Stundenverechnungssatz einer Vertragswerkstatt hin.
Da könnte es bei einem A6 Bj. 2004 eventuell Probleme geben.
(Kilometer vom Fahrzeug? Zeitwert? wo wurde es bisher Repariert?)
Kommt das Minus von 151,31€ beim Arbeitslohn von der Kürzung beim Stundenverrechnungssatz?
Kommt das Minus von 113,51€ beim Lack vom Farbtonangleich / Oberflächenlackierung?
Der Rest ist ja nicht so wild.
Gruß charly
Wenn das Fahrzeug nicht verbracht wird, wieso sollten diese Kosten dann erstattet werden?
Bei dem Rest kommt es -wie schon gesagt- drauf an, ob das Fahrzeug tatsächlich in einer Audiwerkstatt Scheckheft gepflegt wurde. (und nein das steht sicherlich nicht im Gutachten)
Und ich würde in diesem Fall drauf wetten, dass die Versicherung die Klage aufnimmt.
Ich habe die Versicherung erstmal angeschrieben, wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit ihrer Abrechnung des o.g. Schadenfalls bin ich nicht einverstanden. Desweiteren beziehe ich mich auf das Gutachten des Sachverständigers *********************.
Sie haben mehre Positionen des Sachverständigers um gesamt 399,76 Euro gekürzt.
Da Sie verpflichtet sind, die volle Summe des Gutachtens an mich auszuzahlen, bitte ich Sie die Summe in höhe von 399,76 Euro auf das Ihnen bekannte Bankkonto zu überweisen. Dazu setze ich Ihnen eine Frist bis zum
- 12.05.2016 -
Ansonsten werde ich den Fall an meinen Rechtsanwalt übergeben. Dieser wird sicherlich den Klageweg wählen, was für Sie höhere Kosten bedeuten würde. Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Moderator am 26.04.2016 14:11
ZitatWenn das Fahrzeug nicht verbracht wird, wieso sollten diese Kosten dann erstattet werden? :
Weil er nach der gängigen Rechtssprechung einen Anspruch darauf hat.
Zitat:
Bei dem Rest kommt es -wie schon gesagt- drauf an, ob das Fahrzeug tatsächlich in einer Audiwerkstatt Scheckheft gepflegt wurde. (und nein das steht sicherlich nicht im Gutachten)
Wo habe ich das geschrieben?
Zitat:
Und ich würde in diesem Fall drauf wetten, dass die Versicherung die Klage aufnimmt.
Würde ich an deiner Stelle nicht.
Wichtig ist was genau im Gutachten steht und was genau und warum gekürzt wurde.
Dazu gibt es zig Urteile, und diese sind keineswegs eindeutig - eine BGH Entscheidung ist mir nicht bekannt, evtl kenn ich sie auch einfach nicht.
Das habe ich weiter oben geschrieben- nicht du.
Ich wette trotzdem, einfach aus Spaß an der Freude
Und jetzt?
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