Schadenersatz nach Anfechtung

19. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Emil135
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)
Schadenersatz nach Anfechtung

Ich habe auf der Internetseite von Händler H einen Elektronikartikel für 100€ statt der regulären 200€ am 4.6. gekauft und es kam ein wirksamer Kaufvertrag zustande (!).

Dann habe ich mich doch gegen den Artikel entschieden und habe am selben Tag mit einem Bekannten einen weiteren Kaufvertrag abgeschlossen in dem ich Ihm das Gerät für die 100€ weiterverkaufe, die ich auch bezahlen würde, da ich davon ausging, dass geliefert würde.
100€ bzw. 50% ist im Onlinehandel nun wirklich nicht extrem, zumal auch nur eine Farbvariante "betroffen" war, und ich dachte das wird ein Ausverkauf oder so sein.

Am 8.6. jedoch hat H den Kaufvertrag angefochten, da ihm durch vertippen ein Erklärungsirrtum unterlaufen sei.

Ich habe dennoch die Lieferung gefordert und auf den mir sonst entstehenden Schaden verwiesen, der mir entsteht, wenn ich den Artikel woanders kaufen muss, um meinen Kaufvertrag mit dem Bekannten zu erfüllen. Den hätte ich ohne das Angebot von H nämlich natürlich nicht abgeschlossen, da es ja ein Minusgeschäft für mich ist, was ich ja nun wirklich nicht wollte.

Deshalb habe ich dann letzten Endes am 1.10 den Elektronikartikel woanders für 180€ gekauft um meinen Vertrag zu erfüllen. Dadurch ist mir dann ein Schaden in Höhe von 80€ entstanden, den ich gemäß §122 I BGB von H eingefordert habe, da ich ohne dessen Angebot diesen Kauf nicht hätte tätigen müssen.

H lehnt diese Forderung ebenfalls ab, da seiner Ansicht nach Differenzkosten aufgrund eines Deckungskaufs nicht geltend gemacht werden können.

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Ist der Händler H im Recht? Habe ich eine Möglichkeit meinen Schaden von H ersetzt zu bekommen?

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Die Rechtslage hat sich nicht geändert, seit Du die Frage hier das letzte Mal gestellt hast.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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