Schadenersatz für gestohlene Gegenstände beim Arzt oder im Krankenhaus

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Wann gibt es Schadenersatz?

Schadenersatz für gestohlene Gegenstände beim Arzt oder im Krankenhaus

Wenn man sich in ein Krankenhaus oder auch zum Hausarzt begibt, begleitet viele Menschen oft die Sorge, dass die mitgebrachten Sachen wie Jacken oder Uhren nach der Untersuchung nicht mehr auffindbar und abhanden gekommen sind.

Es ist ratsam, sich vorher zu überlegen, ob bei einem langen Krankenhausaufenthalt wirklich ein Handy oder große Mengen an Bargeld nötig sind. Ebenso ist zu überlegen, ob man beim Hausarzt einen teuren Mantel anziehen sollte, der dann in eine unübersichtliche Ecke gehängt wird, zu der jedermann Zugang hat.

Das Krankenhaus bzw. der Arzt haftet nämlich nur sehr eingeschränkt für mitgebrachte Sachen des Patienten. Zwar ermöglicht der zugrundeliegende Behandlungsvertrag eine solche Haftung, jedoch steht die medizinische Behandlung im Vordergrund. Deshalb spricht man von einer Nebenpflicht, wenn es darum geht, auf die Sachen des Patienten aufzupassen. Nicht jeder Verlust eines Kleidungsstückes führt auch dazu, dass der Arzt aus dem Behandlungsvertrag Schadenersatz leisten muss.

Um einen Schadenersatz erlangen zu können, muss der Arzt eine Pflichtverletzung begangen haben. Der Umfang der Pflichten ist unterschiedlich im Hinblick auf die ambulante oder stationäre Unterbringung.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Wann kann es Schadenersatz geben?
Seite  2:  Stationäre Behandlung
Seite  3:  Ambulante Behandlung
Seite  4:  Diebstahl einer Uhr im Krankenhaus
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