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Pünktlich zum Umzug in die neue Wohnung wird ein Transporter (LKW Kastenwagen) bei einem kleinen, örtlichen Autoverleih angemietet. Es wird dabei eine "Haftungsreduzierung" von 900€
vertraglich vereinbart. Bei der Fahrzeugübergabe wird unter anderem ein (kleiner) Steinschlag
in der Windschutzscheibe festgestellt, der auch in das Übergabeprotokoll eingetragen wurde
, so weit so gut.
Nachdem der Umzug schon abgewickelt und der Transporter auf dem Weg zur Mietwagenfirma war, bekam die Frontscheibe von einem vorausfahrenden PKW einen neuen Steinschlag ab. Der Steinschlag war so heftig, dass sich daraus gleich einen Riss bildete. Bei der Rückgabe des Wagens wurde der neue Steinschlag (Scheibenriss) angezeigt. Die Mitarbeiter der Mietwagenfirma meinten auch, dass es hier um einen Schaden handelt, bei dem der Mieter verpflichtet ist, den Schadenersatz
ggf. bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung selbst zu bezahlen.
Da ich aus eigener Erfahrung weiß, dass bei einem Scheibenaustausch Kosten über 500€ anfallen würden, frage ich mich, ob ich in diesem Fall tatsächlich für den Schaden verantwortlich bin. Meine Gedanken: ein Steinschlag (+daraus resultierender Riss) selbst bei idealer Fahrweise
kann ggf. nicht vermieden werden, also kann ich doch den Schaden nicht verursacht haben. Genauso wenn es einen Vandalismusschaden oder sogar ein Diebstahl gäbe.
Gäbe es hier gute Erfolgsaussichten bei einer Schadenersatzforderung oder doch nicht?
Wenn nicht, wie würde hier eine Schadenersatzminderung aufgrund dem schon bei der Anmietung vorhandenen Steinschlag aussehen?
Schadenersatz für Steinschlag am Mietwagen
15. April 2013
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Frage vom 15. April 2013 | 00:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz für Steinschlag am Mietwagen
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 15. April 2013 | 10:41
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Was steht denn dazu im Vertrag bzw. AGB?
Oft werden normale Gebrauchsrisiken auf den Mieter abgewälzt, während bei guten Vermietern solche Dinge unter den Tisch fallen.
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