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Schadenersatz f. Seniorenzuschlag bei Totalschaden

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Schadenersatz f. Seniorenzuschlag bei Totalschaden

Mein Opa (72) hatte vor drei Wochen einen unverschuldeten Unfall (wirtschaftlicher Totalschaden). Versichert war das Auto seit 2004. Damals kannte man keine Seniorenzuschläge. Wird der gleiche Fahrzeugtyp nun im Jahr 2012 versichert, würde mein Opa jetzt einen Aufschlag von ca. 35 Prozent auf die Prämie zahlen (Seniorenzuschlag), da er mittlerweile über 70 ist. Ein Wechsel der Versicherung kommt nicht in Betracht, da die Prämien anderer Versicherungen noch höher wären. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob hier die gegnerische Versicherung schadenersatzpflichtig ist, da der Unfallverursacher meinen Opa aus einem günstigen Versicherungsvertrag gekickt hat (mit dem alten Vertrag wäre er noch Jahre ohne Zuschlag versichert gewesen).
Und wenn ja, wie? (Real, fiktiv, Vergleich....)



von aldemar am 02.02.2012 00:30
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>Schadenersatz f. Seniorenzuschlag bei Totalschaden
Hallo

quote:
mit dem alten Vertrag wäre er noch Jahre ohne Zuschlag versichert gewesen
Wer sagt dir, dass dein Opa nicht Morgen das Auto selber in den Graben gesetzt hätte? Auch Leute die 50Jahre unfallfrei waren, könne von dem einen auf den Anderen tag einen Unfall verursachen. Sprich es müsste nachgewiesen werden, dass die nächsten Jahre auch wirklich kein Unfall entstanden wäre, nur wird man das wohl kaum können...

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von lesen-denken-handeln am 02.02.2012 11:01
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>Schadenersatz f. Seniorenzuschlag bei Totalschaden
Ein selbst verschuldeter Unfall wäre ja erst mal kein Problem. Wenn das Auto reparabel wäre, würde er auch keinen Seniorenzuschlag zahlen müssen.

Also, wenn mein Opa dann die nächsten Jahre ohne selbst verursachten eigenen Totalschaden, welcher ein Neufahrzeug erfordert, fährt, ist der Nachweis ja erbracht, allerdings nur rückwirkend. Kann man sich den Schadenersatz so lange offen halten bis er tatsächlich selbst einen Totalschaden baut bzw. die Versicherung auf den Zuschlag verzichtet bzw. er aus freier Entscheidung einen Neuvertrag (Fahrzeugwechsel/Tarifumstellung) eingeht?

P.S.: Nach Recherche fand ich noch krassere Fälle.
In einigen Altverträgen sind z.B. weitere Fahrer ab 18 sehr günstig mitversichert. Bei Neuverträgen ist dann gleich mal ca. das Doppelte bis Dreifache der bisherigen Prämie fällig.

-- Editiert aldemar am 02.02.2012 12:19

-- Editiert aldemar am 02.02.2012 12:23


von aldemar am 02.02.2012 11:49
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>Schadenersatz f. Seniorenzuschlag bei Totalschaden
Man muss einen entstandenen Schaden jetzt belegen können, nicht erst in ein paar Jahren...

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von lesen-denken-handeln am 02.02.2012 13:25
Status: Unsterblich (1238 Beiträge)
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>Schadenersatz f. Seniorenzuschlag bei Totalschaden
Schaden jetzt z.B. 200€ Mehrprämie pro Jahr, zahlbar solange bis mein Opa selbst für einen Neuvertrag (Fahrzeugwechsel/Tarifumstellung) verantwortlich ist.

In der Praxis dürfte das aber kaum funktionieren.


von aldemar am 02.02.2012 13:51
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Schadenersatz f. Seniorenzuschlag bei Totalschaden
quote:
Wer sagt dir, dass dein Opa nicht Morgen das Auto selber in den Graben gesetzt hätte?

Das ist unerheblich; der Geschädigte ist so zu stellen, wie er vor dem Unfall stand, das schließt erhöhte Beiträge mit ein. Wenn er morgen das Auto selbst in den Graben setzt, fällt der Erstattungsanspruch halt morgen weg.

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von PerryRhodan am 02.02.2012 17:51
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>Schadenersatz f. Seniorenzuschlag bei Totalschaden
Gibt es zu diesem speziellem Thema evtl. ein Urteil?
So neu kann doch die Problematik nicht sein.
In den Unfall-Ratgebern lässt sich auch nichts darüber eruieren. Unser Anwalt meinte, dass man den Zuschlag dem Unfallverursacher nicht anlasten kann.


von aldemar am 02.02.2012 23:59
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Schadenersatz f. Seniorenzuschlag bei Totalschaden
quote:
Gibt es zu diesem speziellem Thema evtl. ein Urteil?

Das sollte doch völlig analog dazu funktionieren, daß auch sonstige höhere Versicherungsbeiträge, die aus einer Hochstufung nach dem Unfall resultieren, zu übernehmen sind.

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von PerryRhodan am 03.02.2012 11:14
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
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>Schadenersatz f. Seniorenzuschlag bei Totalschaden
quote:
...auch sonstige höhere Versicherungsbeiträge, die aus einer Hochstufung nach dem Unfall resultieren, zu übernehmen sind.

z.B. VK-Hochstufung, falls eigene VK im Rahmen der Schadenminimierungspflicht in Anspruch genommen wurde?


von aldemar am 03.02.2012 12:29
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