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Schadenersatz für von Kirche entlassenen Organisten

AFP VOM 28.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1114 Aufrufe
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Kirche, Kündigung, uneheliche Beziehung

Menschenrechtsgericht legt Summe auf 40.000 Euro fest

Wegen einer unehelichen Beziehung hatte die katholische Kirche einen lange Jahre in einer Essener Gemeinde tätigen Organisten entlassen - 15 Jahre nach der Kündigung billigte ihm nun das Europäische Menschenrechtsgericht Schadenersatz von 40.000 Euro zu. Die von dem Straßburger Gericht festgesetzte Summe bleibt allerdings deutlich hinter den Forderungen des heute 55-jährigen Musikers zurück.

Bereits vor zwei Jahren hatte das Menschenrechtsgericht die Kündigung des Organisten Bernhard Josef Schüth als unrechtmäßig verurteilt, da damit gegen sein Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen worden sei. Weil sich die beteiligten Parteien danach nicht auf die Höhe des Schadenersatzes einigen konnten, musste auch diese Frage von den Straßburger Richtern geklärt werden.

Die nun von einer kleinen Kammer des Gerichts getroffene Entscheidung nannte Schüth im Gespräch mit AFP "völlig unverständlich und inakzeptabel". Er hatte für Gehaltsausfälle und verlorene Rentenansprüche 644.000 Euro sowie für den "moralischen Schaden" 34.000 Euro verlangt. Schüth schloss nicht aus, dass er eine erneute Prüfung durch eine große Kammer des Gerichts beantragen werde.

Schüth hatte 14 Jahre lang bei der Sankt-Lambertus-Gemeinde in Essen als Organist und Chorleiter gearbeitet. Entlassen wurde er 1987, nachdem er sich von seiner Frau und den beiden Töchtern getrennt hatte und mit einer neuen Partnerin zusammenzogen war, die ein Kind von ihm erwartete. Der Organist klagte in Deutschland vergeblich vor den Arbeitsgerichten. Sie bestätigten die Kündigung und verwiesen auf das Recht der Kirchen, von ihren Mitarbeitern die Einhaltung bestimmter Prinzipien auch außerhalb des Dienstes zu verlangen. Auch das Bundesverfassungsgericht wies seine Beschwerde ab.

Der Straßburger Gerichtshof kam dagegen im September 2010 zu dem Schluss, dass die deutsche Justiz nicht ausreichend zwischen den Interessen der Kirche als Arbeitsgeber und denen des Organisten abgewogen habe. Somit habe sie Schüth nicht den nötigen Schutz gewährt. Schüth hat heute eine Halbtagsstelle bei einer evangelischen Gemeinde. Eine Vollzeitstelle kann er nicht bekommen, weil er nicht evangelisch ist.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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