Hallo habe eine frage :
Mein Sohn 20 Jahre alt, ist bei einem Umzug gestolpert und auf seinen rechten Daumen gefallen. Daumen bekam alle möglichen farben und ist in minuten um das dreifache angeschwollen. Ab zum Krankenhaus röntgen lassen, durch die Schwellung konnte man aber nichts groß sehen/machen. Am nächsten Tag wieder hin zum Röntgen, dieses wurde aber nicht gemacht weil der Chefarzt der Chirurgischen sich das angeschaut ,gedrückt und bewegt hat, und meinte dann das es nicht gebrochen wäre und nichts gerissen ist ausser das er einen Kapselriss hätte. Eine Woche Schiene tragen dann zum Hausarzt sich Bewegungstherapie verschreiben lassen. Der Hausarzt hatte ihn dann zu einem Chirurgen geschickt weil die Schwellung noch nicht sonderlich zurück gegangen ist und immer noch schmerzte. Der Chirurg meinte als er sich das angeguckt hat, mein Sohn würde nicht um eine OP rum kommen weil er diesen besagten Skidaumen hätte. Mit anderen Worten die Aussenbänder am Daumen wären gerissen und das hätte man direkt operieren müssen und nicht so lange noch warten. Weil durch die Bewegung des Daumen sich immer mehr die gerissenen Bänder zurück ziehen und es nachher schwer wird sie wieder richtig anzunähen. Nach der OP würde er mindestens 6 wochen Schiene tragen müssen und danach mit der Bewegungtherapie anfangen können,und ob gleich dann eine Besserung besteht kann der Arzt nicht genau sagen sowas ist langwierig und der Daumen könnte auch steif bleiben.Mein Sohn ist in der Ausbildung zum Fahrzeuglakierer hatte jetzt schon Abschlussprüfung,sein Chef meinte als er hörte das es lange dauert bis er wieder voll mit der Hand Einsatzbereit wäre das er ihn nicht übernimmt und meinen Sohn nach der Gesundschreibung kündigen will.
Jetzt machen wir uns halt Gedanken wie es weiter gehen soll für meinen Sohn. Können wir den Chefarzt des Krankenhauses irgendwie belangen auf Schadenersatz ? Weil er ja eigentlich die falsche Diagnose gestellt hat und mein Sohn jetzt in dieser Lage ist.
Danke für Eure Hilfe/Antworten
Schadenersatz durch falsche Diagnose im Krankenhaus !
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
In solchen Medizinrechtsfällen gibt es aber immer 2 Probleme:
1) Man muss dem Arzt nachweisen, dass er nicht nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" gearbeitet hat. Das ist schwerer als man denkt. Denn ein Arzt ist "nur" verpflichtet, medizinisch fachgerecht zu arbeiten. Eine Erfolgsgarantie gibt es aber nicht. Eine fachgerechte, aber erfolglose Behandlung ist kein Verstoß gegen die "Regeln der ärztlichen Kunst". Die Tatsache, dass der Arzt mit seiner Diagnose offensichtlich nicht richtig lag, bedeutet also nicht automatisch einen Pflichtverstoß. Im Streitfall endet diese Frage oft in einer teuren Gutachterschlacht.
2) Es muss ein Schaden vorliegen, den man auch irgendwie beziffern kann. Man muss also nachweisen, dass sich durch die erste Fehldiagnose die Dauer bis zur endgültigen Heilung verzögert hat. Das ist auch schwerer als man denkt. Denn dann müsste man auf medizinischer Basis einen Vergleich machen zwischen dem Heilungsverlauf, wie er jetzt läuft (mit der Fehldiagnose) und einem theoretischen Heilungsverlauf, wie er sich ereignet hätte, wenn der Arzt gleich richtig gelegen hätte. Auch wieder was für teure Gutachter.
Und dann muss man den Schaden in Euro und Cent ausdrücken können. Hat man durch die Fehldiagnose einen größeren Verdienstausfall als er angefallen wäre, wenn der Arzt gleich richtig gelegen hätte, dann ist das noch einfach möglich.
Aber ein "wenn die Fehldiagnose nicht gewesen wäre, hätte ich jetzt einen besseren Job" ist immer schwer - denn solche "wenn & hätte - Konstellationen" sind meist nicht gerichtsfest beweisbar.
Kurz gesagt: Ohne Rechtschutzversicherung können Sie ein eigenständiges Vorgehen gegen den Arzt vergessen.
Viele Krankenkassen bieten aber mittlerweile den Service an, dass sie sich die Behandlungsunterlagen anschauen und eine Einschätzung abgeben, ob ein weiteres Vorgehen überhaupt sinnvoll ist.
z.B. hier:
https://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/patientenrechte-behandlungsfehler-beratung-10552.php
Da sollte man sich kundig machen.
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